
Heuchelheimer Ferienspiele 2026
Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen erlässt Allgemeinverfügung
Zum Schutz von Igeln und anderen dämmerungsaktiven Wildtieren dürfen im Landkreis Gießen künftig Mähroboter nachts nicht mehr mähen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die Anfang Mai in Kraft tritt. Sie gilt für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen, die über eine eigene Naturschutzbehörde verfügt. Der Landkreis Gießen ist der erste Landkreis in Hessen, der ein „Nachtfahrverbot“ für Mähroboter aus Naturschutzgründen erlässt. Andere Kreise und Städte in Deutschland – etwa Erfurt, Leipzig und Köln – haben dies bereits getan. Die Verfügung kann auf der Homepage des Landkreises Gießen im Wortlaut nachgelesen werden unter https://www.lkgi.de/artenschutz-und-vielfalt/
Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang - nicht fährt. Denn die rotierenden Klingen können dämmerungsaktive Wildtiere, die im Garten auf Nahrungssuche sind, verletzen oder töten. Das gilt vor allem für Igel, die nicht flüchten, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen. Neben Igeln sind auch andere geschützte Tiere wie Molche, Kröten oder Salamander gefährdet.
„Der Einsatz von Mährobotern wird zum Schutz von Wildtieren lediglich eingeschränkt“, sagt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Naturschutzdezernent Christian Zuckermann. „Tagsüber können Mähroboter weiterhin eingesetzt werden.“
Mähroboter können Igeln schwere Verletzungen zuführen
2023 wurden in einer Studie der Universität Aalborg in Dänemark 18 Mähroboter getestet. Keines der Geräte hat im Gras liegende Igel als Hindernis erkannt. Einige fuhren über die Tiere hinweg und fügten ihnen schwere Verletzungen zu. Auch Forscherinnen und Forscher des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) haben nachgewiesen, dass es durch Mähroboter zu einem Tier- und Artenschutzproblem kommen kann. Da Igel laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren gehören, dürfen sie weder gefangen noch verletzt oder getötet werden.
Bei der Umsetzung des „Nachtfahrverbots“ für Mähroboter setzt die Untere Naturschutzbehörde vor allem auf Information und Aufklärung. Sollten Verstöße gemeldet werden, wird zunächst mit Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen. Im äußersten Fall kann ein Verstoß jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben.
Grundsätzlich empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, in Gärten auf automatisierte Rasenpflege zu verzichten und mit heimischen Wildkräutern, Stauden und Gehölzen Lebensraum für viele Arten zu schaffen. Deren Blüten locken Insekten an, die wiederum Nahrung für Igel und Vögel sind. Außerdem sollte auf Pflanzenschutzmittel und Pestizide verzichtet werden – Schneckenkorn ist auch für Igel giftig. In „wilden Ecken“ im Garten mit Laubhaufen oder Ästen finden viele Gartentiere Unterschlupf.
Gemeinsame LahnRadSternfahrt nach Dutenhofen
Anlässlich des diesjährigen STADTRADELNS veranstalten die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg und der Lahn-Dill-Kreis am Samstag, 9. Mai 2026, zum zweiten Mal die gemeinsame „LahnRadSternfahrt“. Ziel der überregionalen Radtour ist der Dutenhofener See, wo die Aktion in geselliger Atmosphäre ausklingt.
Die Sternfahrt steht unter dem Motto „Gemeinsam radeln für das Klima“ und bringt Radfahrende aus vier Landkreisen auf einer gemeinsamen Strecke zusammen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der Tour teilzunehmen – entweder auf der gesamten Strecke oder ab einem der Einstiegsorte.
Die Route im Überblick
„Die beteiligten Landkreise möchten im Rahmen des STADTRADELNS 2026 dafür werben, immer öfter im Alltag das Auto stehen zu lassen und auf das Fahrrad umzusteigen. Durch die geplante Fahrradtour wollen wir auch auf die durchaus gute Fahrradinfrastruktur aufmerksam machen“, erklärt Landrätin Schneider.
Für den Ausklang am See sind einige Plätze im Lokal „Zum Anker“ reserviert. Wer dort einkehren möchte, ist herzlich willkommen – die Kosten für Speisen und Getränke tragen die Teilnehmenden selbst.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich der Sternfahrt anzuschließen und mitzuradeln. Die Tour ist als moderat konzipierte Gruppenfahrt ausgelegt. Pausen sind eingeplant. Eine individuelle Rückreise beispielsweise per Bahn ist jederzeit möglich. Die genaue Route ist unter https://t1p.de/sternfahrt2026 zu finden.
Eine vorherige Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Die Teilnahme an der Sternfahrt ist kostenfrei – jetzt also bis 8. Mai per E-Mail anmelden unter ahmad.alahmad@lkgi.de
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Bildunterschrift: Werben gemeinsam für die STADTRADELN-Aktion „LahnRadSternfahrt“ am 9. Mai 2026 (v. l.): Ahmad Al Ahmad, Nahmobilitätskoordinator des Landkreises Gießen, Landrätin Anita Schneider, Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim und Sprecher der Bürgermeister des Landkreises, und Patricia Ortmann, Bürgermeisterin der Gemeinde Biebertal. (Foto: Landkreis Gießen)

Stand 06.05.2026
Landkreis Gießen – Symbolische Darstellung der Kita-Finanzierung: Kommunen schlagen Alarm
Die Bürgermeisterkollegen der Kommunen im Landkreis Gießen (ohne Stadt Gießen) weisen gemeinsam auf die zunehmende finanzielle Schieflage im Bereich der Kindertagesbetreuung hin. Anlass ist die wachsende Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung in den Kitas und den realen finanziellen Möglichkeiten der Kommunen.
Kita-Qualität ist wichtig – aber sie kostet
Die frühkindliche Bildung hat für die Kommunen höchste Priorität. Das Kita-Qualitätsgesetz formuliert hierfür bundesweit wichtige und richtige Qualitätsziele. In Hessen werden diese Ziele im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) verbindlich verankert und weiter konkretisiert.
Die Kreisbürgermeister betonen ausdrücklich: „Wir unterstützen die Ziele der Qualitätsentwicklung im Kita-Bereich uneingeschränkt – denn gute frühkindliche Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder.“
Gleichzeitig kritisieren sie jedoch, dass über die Finanzierung dieser Qualitätsvorgaben kaum jemand spricht. Während neue Qualitätsstandards beschlossen werden, bleiben die Kommunen mit den wachsenden Kosten weitgehend allein zurück.
Konnexität ist kein politischer Wunsch – es ist eine Verpflichtung
Die Kommunen erinnern das Land daran, dass Konnexität ein verbindliches Prinzip ist: Wer Aufgaben überträgt, muss deren Kosten vollständig tragen. Dieses Grundprinzip wird im Kita-Bereich systematisch unterlaufen.
Während das Land Qualitätsstandards und gesetzliche Vorgaben festlegt, bleiben die Kommunen am Ende auf massiven Defiziten sitzen. Die Bürgermeister warnen daher: „Wenn die Konnexität dauerhaft ignoriert wird, verliert das Verhältnis zwischen Land und Kommunen seine Grundlage.“
Die Landeszuschüsse reichen bei weitem nicht aus, um ein finanzielles Auskommen darzustellen. Auch die Elternbeiträge können und dürfen nicht ins Unermessliche steigen. Die Kommunen sind dadurch immer stärker gezwungen, enorme Haushaltsmittel aufzuwenden.
Der ungeschriebene Grundsatz einer fairen Drittellösung ist längst Geschichte
Lange Zeit galt – unausgesprochen und richtungsweisend – das Ziel der sogenannten Drittellösung: Je ein Drittel der Kosten für Land, Kommune und Eltern.
Diese Zielmarke existiert faktisch nicht mehr. Heute tragen die Kommunen den Löwenanteil. Der durchschnittliche Deckungsbeitrag durch Elternbeiträge und Landeszuschüsse liegt im Landkreis aktuell bei 32 %. Dabei reicht die Spanne von einem geringsten Deckungsbeitrag von 11 % in Allendorf (Lumda) bis zu einem höchsten Deckungsbeitrag von 39 % in Grünberg, Laubach und Staufenberg.
Das bedeutet: Der überwiegende Teil der Kosten wird mittlerweile aus den kommunalen Haushalten getragen.
Kommunale Haushalte stehen kurz vor dem Kollaps
Die finanzielle Situation der Kommunen ist dramatisch. Rücklagen schmelzen rapide. Einige Gemeinden – ebenso wie der Landkreis Gießen selbst – werden bereits ab dem Jahr 2026 keine Rücklagen mehr haben, um ihre Haushaltsdefizite rechnerisch auszugleichen.
Allein für das Jahr 2026 rechnen die Kommunen im Landkreis Gießen gemeinsam mit einem Gesamtfehlbedarf von rund 42 Millionen Euro.
Kita-Gedenktag: Ein neuer Blick auf die finanzielle Belastung
In ihrem regelmäßigen Treffen Anfang November, bei dem auch der Kreishaushalt ein zentrales Thema war, entstand unter den Bürgermeistern die Idee, die finanzielle Belastung im Kita-Bereich einmal symbolisch darzustellen – in einer Form, wie man es vom bekannten Steuerzahlergedenktag kennt.
Der Steuerzahlergedenktag markiert traditionell den Tag im Jahr, ab dem ein durchschnittlicher Steuerzahler – rein rechnerisch – nicht mehr für den Staat, sondern für sich selbst arbeitet.
Nach diesem Prinzip lässt sich auch berechnen, bis zu welchem Datum die Einnahmen im Kita-Bereich reichen und ab welchem Tag die Allgemeinheit – also alle Bürgerinnen und Bürger – das Defizit mitträgt.
Für die Kommunen im Landkreis Gießen ergibt sich diese symbolische Rechnung: Der durchschnittliche Kita-Gedenktag ist im Landkreis Gießen am 26.04.2026. Besonders deutlich wird die Spannweite:
· In Allendorf (Lumda) ist dieser Tag bereits am 09.02.2026,
· in Staufenberg hingegen erst am 24.05.2026.
Damit wird klar: Der überwiegende Teil des Jahres wird die Kita-Betreuung „auf Kosten der Allgemeinheit“ finanziert.
Nicht die Qualität steht infrage – sondern die Finanzierung
Die Bürgermeister betonen ausdrücklich: „Wir stellen die Qualität und die Ziele der frühkindlichen Bildung nicht infrage. Wir stellen das Wie infrage – und vor allem die Frage: Wer bezahlt das?“

Die Kommunen übernehmen bereits heute große Teile der Last und stoßen dabei an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
„Die Kommunen sind der zentrale Ankerpunkt der Demokratie. Wenn sie finanziell ausbluten, gefährdet das nicht nur die örtliche Infrastruktur, sondern die gesamte kommunale Selbstverwaltung“, so die Bürgermeister.
Die Kommunen fordern vom Land:
Die Bürgermeister des Landkreises Gießen appellieren gemeinsam: „Es kann so nicht weitergehen. Wir brauchen dringend eine nachhaltige und gerechte Finanzierung. Die Kommunen dürfen mit dieser wichtigen Aufgabe nicht länger allein gelassen werden.“
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Transparenz gegenüber dem Parlament und der Bevölkerung
Um die Situation anschaulich und transparent darzustellen, wird dieser Pressemitteilung eine Übersicht beigefügt. Diese enthält für jede Kommune:
· Einnahmen und
· Ausgaben im Kita-Bereich,
· den Deckungsgrad,
· sowie den errechneten Kita-Gedenktag.
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Die Gemeinde Heuchelheim sucht für ihre Ausschüsse sowie die Gemeindevertretung interessierte Bürgerinnen und Bürger, die gegen eine großzügige Aufwandsentschädigung dazu bereit sind, die Protokolle in den beiden gemeindlichen Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss; Allgemeiner Fachausschuss) und der Gemeindevertretung zu führen.
Die Protokolle sind jeweils als Ergebnisprotokoll gehalten und geben kein Verlaufsprotokoll wieder. Das Protokollführen in einer Sitzung wird jeweils mit 50 € vergütet, ebenso wird dann das Abfassen des Protokolls noch einmal mit 50 € vergütet.
Die gemeindlichen Gremien tagen jeweils 7-8 mal im Jahr, jeweils um 19:00 Uhr, in oder bei der Gemeindeverwaltung in Heuchelheim.
Falls Sie Interesse haben und sich das Schreiben eines Protokolls zutrauen (es ist nicht allzu schwer und wir stehen wir stehen jederzeit für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung), so wenden Sie sich doch bitte an die Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Herrn Hauptamtsleiter Frank Stein unter der 0641 /600230 oder frank.stein@heuchelheim.de
Jede Mithilfe - für einen oder mehrere Ausschüsse oder auch nur die Gemeindevertretung - ist ausdrücklich willkommen!

Gemeinsam Fahrradfahren für den Klimaschutz
Der Landkreis Gießen lädt alle Fahrradbegeisterten dazu ein, beim STADTRADELN vom 3. bis zum 23. Mai 2026 zusammen in die Pedale zu treten. Um möglichst viele Menschen im Alltag auf das Fahrrad zu bringen, rufen bereits im zweiten Jahr in Folge vier mittelhessische Kreise gemeinsam zur Teilnahme auf: Neben dem Landkreis Gießen sind der Lahn-Dill-Kreis sowie die Kreise Marburg-Biedenkopf und Limburg-Weilburg dabei.
Ziel der bundesweiten Kampagne ist es, möglichst viele Kilometer klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Eine Anmeldung zum STADTRADELN ist ab sofort möglich.
Landrätin Anita Schneider ruft zur Teilnahme auf
Landrätin Anita Schneider übernimmt die Schirmherrschaft für das STADTRADELN 2026 im Landkreis Gießen. „Die Aktion wirbt dafür, das Auto öfter stehen zu lassen und damit zu einem besseren Klima beizutragen“, sagt Landrätin Schneider. „Durch die Aktion werden Menschen dazu aufgerufen, in dieser Zeit aufs Fahrrad umzusteigen und im Wettbewerb Kilometer mit dem Rad zu sammeln – auch im Team. Dadurch werden auch Verhaltensmuster aufgebrochen, was im Idealfall dazu führt, dass das Fahrrad im Alltag öfter genutzt wird“.
17 Kommunen nehmen im Landkreis Gießen teil
Im Landkreis Gießen nehmen insgesamt 17 Städte und Gemeinden am STADTRADELN teil: Allendorf (Lumda), Biebertal, Buseck, Fernwald, Gießen, Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim, Reiskirchen, Staufenberg und Wettenberg.
„Es ist schön, dass so viele Kommunen im Landkreis an der Aktion teilnehmen. Sie verfolgen damit ein gemeinsames Ziel: Für ein besseres Klima in die Pedale treten und damit ein Zeichen für nachhaltige Mobilität setzen“, erklärt Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim und Sprecher der Bürgermeister des Landkreises.
„135 Tonnen CO2 konnten im vergangenen Jahr durch die Aktion vermieden werden. Dafür haben knapp 4700 Teilnehmende etwa 825.000 Kilometer zurückgelegt. An diesen tollen Erfolg möchten wir in diesem Jahr anknüpfen“, sagt Peter Gefeller, Bürgermeister der Stadt Staufenberg und stellvertretender Sprecher der Bürgermeister des Landkreises.
Gemeinsam aktiv: Jetzt für das STADTRADELN anmelden
Wer an der Aktion teilnehmen möchte, kann sich ganz einfach online unter www.stadtradeln.de registrieren – oder einfach die STADTRADELN-App herunterladen und die Anmeldung starten. Mitmachen können alle, die in der entsprechenden Kommune wohnen, arbeiten, dort eine Schule oder Hochschule besuchen oder Mitglied in einem Verein sind. Wer seine jeweilige Kommune nicht findet, kann sich für den Landkreis anmelden und so das STADTRADELN nicht verpassen.
Auftaktveranstaltung auf dem Brandplatz in Gießen
Zum Start des STADTRADELNS findet am Sonntag, 3. Mai, auf dem Brandplatz in Gießen der „FahrRad!-Tag“ statt. Die Auftaktveranstaltung bietet von 13 bis 18 Uhr ein vielfältiges und kostenfreies Programm rund um die Themen Fahrrad, Mobilität und Verkehrssicherheit.
Angeboten werden unter anderem eine mobile Fahrradwaschanlage, Fahrradchecks und -codierungen sowie ein Fahrradgeschicklichkeitstest. Auch Fahrradhändler:innen aus der Region präsentieren ihr Angebot. Ein Fahrradflohmarkt ermöglicht es, Fahrräder zu kaufen und zu verkaufen. Das komplette Programm ist unter www.giessen.de/fahrradtag zu finden.
Auch das STADTRADELN in Laubach startet mit einer Auftaktveranstaltung in die Aktion: Am 3. Mai gibt es ein buntes Programm für Fahrradbegeisterte in und am Dorfgemeinschaftshaus Ruppertsburg.
Sternfahrt am 9. Mai zum Dutenhofener See
In diesem Jahr gibt es wieder die gemeinsame „LahnRadSternfahrt“: Am 9. Mai machen sich Fahrradfahrende aus den vier mittelhessischen Landkreisen auf den Weg zum Dutenhofener See.
Startpunkt für alle Interessierten aus Gießen ist der Dorfladen in Ruttershausen. Hier empfangen die Radelnden gemeinsam mit Landrätin Anita Schneider den Marburger Landrat Jens Womelsdorf und seine Radgruppe. Von dort aus geht es gemeinsam weiter in Richtung Dutenhofener See, um dort die Radelnden aus Limburg-Weilburg und dem Lahn-Dill-Kreis zu treffen. Gemütlich klingt die Tour dann bei einem kühlen Getränk und der Gelegenheit zum Austausch aus. Die Anmeldung erfolgt per Mail an ahmad.alahmad@lkgi.de .
Für Fragen zum STADTRADELN steht Ahmad Al Ahmad, Nahmobilitätskoordinator beim Landkreis Gießen, per Telefon unter 0641 9390-9346 oder E-Mail anmailto: ahmad.alahmad@lkgi .de zur Verfügung.

Bildunterschrift: Rufen zur Teilnahme am STADTRADELN 2026 auf und treten dafür gemeinsam in die Pedale (v. l.): Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim und Sprecher der Bürgermeister des Landkreises, Landrätin Anita Schneider, Patricia Ortmann, Bürgermeisterin der Gemeinde Biebertal, und Peter Gefeller, Bürgermeister der Gemeinde Staufenberg und stellvertretender Sprecher der Bürgermeister des Landkreises. (Foto: Landkreis Gießen)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in diesem Jahr wird sich die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn zum sechsten Mal an der bundesweiten Aktion „Stadtradeln“ beteiligen.
Diese Aktion läuft vom 3. Mai bis 23.Mai.
Natürlich dürfen wir auch das ganze Jahr unser Fahrrad benutzen und unsere Gesundheit sowie den Klimaschutz stärken, ob mit oder ohne öffentliche Wirksamkeit, denn jeder Kilometer zählt.
Ziel dieser bundesweiten Aktion ist es, dass Radfahren weiter attraktiv zu machen und dafür zu werben, hin und wieder – oder auch immer öfter – das Automobil stehen zu lassen und stattdessen das Fahrrad zu benutzen.
Unter STADTRADELN - Heuchelheim können Sie sich online anmelden.
Die Auftaktveranstaltung für den Landkreis Gießen ist am Sonntag, dem 3. Mai 2026 um 10.30 Uhr auf dem Brandplatz in Gießen.
Die Auftaktveranstaltung findet am 3. Mai in Gießen unter dem Motto FAHRRAD!-TAG statt. Von 13:00 bis 18:00 Uhr erleben Sie dort viele Aktionen rund um das Fahrrad.
Ich darf Sie hiermit herzlich zum Stadtradeln 2026 einladen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Schulprojekt „Energiepaten“ sorgt für spannende Wettkämpfe
Klassisches Fachwerk mit Luftpolsterfolie, bemaltes Pultdach mit Panoramafenster oder begrüntes Dach mit Holzfassade: Welches der drei Modellhäuser macht das Rennen in der Ice Cube Challenge des Landkreises Gießen? Der Startschuss ist in dieser Woche auf der Dachterrasse der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Lich gefallen. Dort haben Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Hungen, der Integrierten Gesamtschule Busecker Tal und der Theo-Koch-Schule Grünberg ihre Miniaturhäuser aufgestellt, die einen Eisblock möglichst lange vor Umwelteinwirkungen schützen sollen. Neben der Schmelzdauer werden auch Kriterien wie Baukosten, nutzbare Fläche und Anzahl der Fenster bewertet. Für das Aussehen der Häuschen hat die Jury bereits direkt vor Ort Punkte vergeben – keine leichte Aufgabe für Landrätin Anita Schneider, Ersten Kreisbeigeordneten Christopher Lipp, Schulleiter Peter Blasini und Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft.
Die Ice Cube Challenge ist einer von mehreren Wettkämpfen des Schulprojekts „Energiepaten“, das der Landkreis Gießen im Rahmen seines Energiemanagements ins Leben gerufen hat. Schülerinnen und Schüler erhalten durch das Projekt die Möglichkeit, praxisnah wichtige Erfahrungen im Umgang mit Klimaschutz und Energieeffizienz zu sammeln. „Die Themen Nachhaltigkeit und Energiesicherheit spielen derzeit eine große Rolle im politischen Diskurs“, sagte Landrätin Anita Schneider zu Beginn der Veranstaltung. „Der Wettbewerb rund um die Ice Cube Challenge – das können wir an den Ideen, den Fragen und den umgesetzten Miniaturhäusern sehen – schärft das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Dies zeigt ein Verständnis für nachhaltiges Handeln. Denn nur wenn wir mit unseren Ressourcen so behutsam umgehen, dass auch folgende Generationen noch gut davon leben können, setzen wir den Nachhaltigkeitsgedanken um. Es freut mich sehr, dass in diesem Wettbewerb Schülerinnen und Schüler nicht nur impulsgebend an dem Diskurs zur Nachhaltigkeit teilnehmen, sondern eben auch die Erfahrungen machen, dass das eigene tägliche Veralten einen Beitrag leisten kann.“
Der Landkreis Gießen sieht sich als Vorreiter bei der Steigerung der Energieeffizienz seiner Gebäude und möchte auch in den kommenden Jahren den Endenergiebedarf der kreiseigenen Liegenschaften weiter reduzieren. „Der Energiebedarf unserer 260 Gebäude an den 51 Schulen in Trägerschaft des Landkreises hängt stark vom Verhalten der Gebäudenutzer ab“, erklärte Schul- und Baudezernent Christopher Lipp. „An dieser Stelle kommen die Schülerinnen und Schüler ins Spiel, denn sie stehen damit für den wichtigsten Faktor beim Erreichen unserer Einsparziele. Mit den Energiepaten an Schulen möchten wir einen bewussten Umgang mit Energie vermitteln und die Schulgemeinde für das Thema sensibilisieren.“
Den praktischen Ansatz des Schulprojekts lobte Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft: „Für die Energiewende benötigen wir handwerkliche Berufe. Es würde mich freuen, Schülerinnen und Schüler, die Freude an der Ice Cube Challenge hatten und gerne Ideen in die Tat umsetzen, später im Handwerk wiederzusehen.“ In einem weiteren Wettbewerb ging es dann auch um die Ideenentwicklung zur energetischen Nachhaltigkeit. Aus über 100 eingereichten Ideen der drei Schulen wurden die zehn besten Ideen durch die Jurymitglieder nach Größe, Umsetzbarkeit und Kreativität bewertet. Die Ergebnisse der einzelnen Wettkämpfe fließen in die Gesamtwertung des Projekts, zu dem im April die Siegerehrung 2025/2026 stattfinden wird.
Ein großes Dankeschön ging am Ende der Veranstaltung an Projektleiter Dr. Volkhard Nobis, der gemeinsam mit seinem Team aus dem Energiemanagement des Landkreises das Schulprojekt initiiert hat. Auch bei Gastgeber Peter Blasini und seiner Catering AG wurde sich herzlich für den Austragungsort bedankt. Und nicht zuletzt bei den Jurymitgliedern, den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern, die voller Energie bei der Sache waren.

Auf der Dachterrasse der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Lich hat in dieser Woche die Ice Cube Challenge des Landkreises Gießen im Rahmen des Schulprojekts „Energiepaten“ begonnen. (Foto: Landkreis Gießen)

(v. l. n. r.) Dr. Volkhard Nobis nimmt die Bewertungen der drei Modellhäuser von Erstem Kreisbeigeordneten Christopher Lipp, Schulleiter Peter Blasini, Hauptgeschäftsführer Björn Hendrischke und Landrätin Anita Schneider entgegen. (Foto: Landkreis Gießen)

Rund 780 Imkerinnen und Imker im Landkreis Gießen sind beim Veterinäramt registriert. Das Frühjahr ist die Zeit, in der einige von ihnen Bienenvölker kaufen, verkaufen oder an andere Standorte bringen möchten. Das Veterinäramt weist daraufhin, dass auch für Bienen tierseuchenrechtliche Bestimmungen gelten: Werden Bienen in den Landkreis Gießen hinein- oder herausgebracht – etwa beim Kauf, Verkauf oder vorübergehend auf andere Standorte – ist zwingend ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Das Veterinäramt empfiehlt die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses vorsorglich aber auch, wenn Bienen innerhalb des Landkreises den Besitzer wechseln.
Das Gesundheitszeugnis dient als Nachweis, dass die Bienen nicht mit Amerikanischer Faulbrut (AFB) infiziert sind. AFB ist eine meldepflichtige Tierseuche, die für Bienen ansteckend ist und zum Tod von Bienenvölkern führen kann. Wer Bienen abgeben oder Bienenvölker über die Kreisgrenze bringen möchte, sollte sich rechtzeitig vor dem geplanten Termin beim Veterinäramt melden. Amtlich bestellte Bienensachverständige (BSV) begutachten dann vor Ort die Bienenvölker und nehmen sogenannte Futterkranzproben aus Waben, die im Labor auf den AFB-Erreger untersucht werden. „Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit der Imkerinnen und Imker, sondern auch der Sicherheit aller umliegenden Bienenhaltungen am Herkunfts- und Zielort“, sagt der zuständige Dezernent für Veterinärwesen, Christian Zuckermann. „Nur so können frühzeitig Tierseuchen erkannt werden.“
Je nach Ausstellungsdatum sind Gesundheitszeugnisse bis zu neun Monate gültig. Zeugnisse, die vor September vergangenen Jahres ausgestellt worden, sind jetzt nicht mehr gültig.
Bienenkauf mit Gesundheitszeugnis und aus bekannter Herkunft
Das Veterinäramt empfiehlt: Bienenvölker und Bienenköniginnen sollten nur aus bekannter Herkunft und mit Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses gekauft werden. Dies dient auch dem Schutz vor einer Einschleppung invasiver Schädlinge wie der Tropilaelaps-Milbe oder dem Kleinen Beutenkäfer.
Grundsätzlich können die heimischen Imkervereine gerade Einsteigern in die Imkerei hilfreiche Unterstützung bieten.
Wer sich Bienen anschafft oder neue Bienenstände einrichtet, muss dies verpflichtend dem Veterinäramt mitteilen.
Ein neues Merkblatt mit weiteren Informationen zu den tierseuchenrechtlichen Verpflichtungen zur Bienenhaltung sowie die Möglichkeit zur Online-Bestandsanzeige gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten unter dem Stichpunkt Amerikanische Faulbrut/Bienen.

Foto:
Bienenkönigin und Honigbienen auf einer Wabe: Wer Bienen hält, muss dies immer beim Veterinäramt und anderen Stellen mitteilen. Der Kauf von Bienenvölkern sollte immer aus bekannten Quellen und mit gültigem Gesundheitszeugnis erfolgen. Werden Bienen aus dem Landkreis heraus- oder hineingebracht, ist die Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses verpflichtend. (Foto: Landkreis Gießen)

Hier können Sie die (vorläufigen) Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 für Heuchelheim a. d. Lahn abrufen.
Veterinäramt des Landkreises Gießen erinnert an Impfpflicht
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in Hühner- und Putenhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen nimmt die neuesten Ausbrüche zum Anlass, um auf die verpflichtende Impfung gegen die Newcastle-Krankheit hinzuweisen.
„Wir bitten Geflügelhalter darum, die regelmäßigen Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen“, sagt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. „Auch Hobbyhaltungen ab dem ersten Tier unterliegen dieser gesetzlichen Impfpflicht. Darüber hinaus empfehlen wir, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu senken.“
„Die Seuchenlage rund um die Newcastle-Krankheit in Europa ist aktuell sehr dynamisch“, erklärt Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Veterinäramts im Landkreis Gießen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt deutschlandweit inzwischen bereits 19 Ausbrüche in Beständen von sechs bis über 30.000 Tieren (Stand 09.03.2026, 15 Uhr).
Die Newcastle-Krankheit betrifft vor allem Hühner und Puten, gelegentlich auch andere Vogelarten. Aufgrund von Symptomen wie Legeleistungsrückgang, Durchfall, Atemnot oder Lähmungen wird sie häufig mit der ähnlich verlaufenden Geflügelpest verwechselt. Die bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich. Zumeist bleibt sie lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle. avv@lkgi.de
zu erreichen.
Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit sind zu finden unter https://www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#newcastle-krankheit.

Artenreiche Wiesen sind wertvolle Lebensräume und prägen die Kulturlandschaft im Landkreis Gießen. Sie stehen für nachhaltige Bewirtschaftung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Um dieses Engagement sichtbar zu machen, richtet die Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V. in diesem Jahr erstmals eine Wiesenmeisterschaft aus.
Gesucht werden arten- und strukturreiche Grünlandflächen sowie Streuobstwiesen mit ausgeprägtem Blühaspekt. Teilnahmeberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus dem Landkreis Gießen. Eine fachkundige Jury bewertet die eingereichten Flächen im Frühjahr vor Ort. Die drei bestplatzierten Betriebe werden mit Preisgeldern in Höhe von 500 €, 300 € und 200 € ausgezeichnet. Zusätzlich wird ein jährlich wechselnder Sonderpreis in Höhe von 100 € vergeben.
Die Anmeldefrist endet am 30. April 2026. Weitere Informationen zum Ablauf sowie das Anmeldeformular finden sich unter: www.lpv-giessen.de

Sicher ist es Ihnen auch schon aufgefallen: In der Marktstraße und der verlängerten Marktstraße wurden in ausgewählten Abschnitten Tempo-30-Schilder aufgestellt. Diese Regelung gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer. Möglich wurde dies durch jüngste rechtliche Änderungen, die es Kommunen als Straßenverkehrsbehörden erleichtern, für bestimmte Streckenabschnitte Tempo 30 anzuordnen. Die Hürden seitens der Aufsichtsbehörde wurden gesenkt – diese neuen Möglichkeiten haben wir genutzt, um die Situation für die Bürgerschaft in der verlängerten Markstraße zu verbessern.
Dabei ist wichtig zu betonen: Tempo 30 kann nicht beliebig angeordnet werden. Die neuen Regelungen gelten nur für klar definierte Bereiche. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch die Fragen, warum die Maßnahme hier umgesetzt wurde – und nicht an anderen Orten.
Wir danken ausdrücklich für die zahlreichen konstruktiven Hinweise aus der Bürgerschaft, wo die Beschilderung noch verbessert werden könnte – insbesondere an Einmündungen aus Nebenstraßen. Ziel der Tempo-30-Maßnahmen ist vor allem, den ortsfremden Durchgangsverkehr zu bremsen, der infolge der anhaltenden Umleitungssituation am Gießener Ring durch unsere Ortschaft führt. Einheimische Autofahrerinnen und Autofahrer sind nicht das primäre Ziel.
Selbstverständlich wäre es möglich, zusätzliche Schilder aus allen Richtungen aufzustellen. Ein „Schilderwald“ würde jedoch das Straßenbild stark beeinträchtigen – das ist nicht unser Anspruch. Wir setzen daher auf eine ausgewogene und wirksame Beschilderung.
Zum Jahreswechsel 2026 wurde der Außendienst personell aufgestockt. Diese Maßnahme wurde bereits im letzten Haushalt beantragt. Ziel ist es, den Kontrolldruck sowohl beim Parkverhalten als auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – unter anderem mit mobilen Messgeräten – zu erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass auch zu wechselnden Zeiten entlang der Marktstraße kontrolliert und geblitzt wird.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Gießen bestimmte Auflagen für Vogelhaltungen in Teilen des Landkreises Gießen erlassen. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 21. Januar, in Kraft tritt.
Anlass ist der Ausbruch der Tierseuche in einem Geflügelbetrieb in Hungen-Utphe. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) bestätigte am Montag, 20. Januar, den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5 N1. Das Veterinäramt hat nun zwei Zonen zum Schutz vor einer Ausbreitung eingerichtet. Alle Vogelhaltungen in diesen Zonen müssen bestimmte Auflagen einhalten.
Eine sogenannte Schutzzone umfasst ein Gebiet mit drei Kilometern Radius um den Ausbruchsort. Eine sogenannte Überwachungszone erstreckt sich noch weiter: Sie betrifft alle Vogelhaltungen innerhalb von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort. In diese Überwachungszone fallen Teile der Städte Hungen, Laubach, Lich und Pohlheim. Ebenso liegen Teile des benachbarten Wetteraukreises darin. Der Wetteraukreis erlässt aus diesem Grund ebenfalls eine Allgemeinverfügung.
Innerhalb dieser Zonen gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Verantwortliche von Haltungen haben dem Veterinäramt umgehend die Zahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort mitzuteilen. Es ist täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Sterben ungewöhnlich viele Tiere, muss dies sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel oder deren Produkte aus den Zonen hinaus- oder hineingebracht werden. Vogelschauen sind untersagt.
Die beschriebenen Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe – egal ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung.
Innerhalb der Drei-Kilometer-Schutzzone wird das Veterinäramt alle Geflügelhaltungen untersuchen. Darüber hinaus werden bestimmte Betriebe auch in der Überwachungszone untersucht.
Die Allgemeinverfügung mit allen geltenden Regelungen sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest zu finden.
Die Karten der eingerichteten Zonen sind online zu finden unter https://t1p.de/vnqzr
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, können sich mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage vollständige Bestände erkranken und sterben.
Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.
Geflügelpest kann jedoch großes Tierleid und wirtschaftliche Schäden verursachen. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an.
Allgemeinde Informationen zur Geflügelpest bietet das hessische Landwirtschaftsministerium unter www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.

Bildunterschrift:
Für alle Haltungen im Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsort bestehen besondere Beschränkungen (Überwachungszone, blauer Kreis). Nochmals gesonderte Regelungen bestehen drei Kilometer rund um den Ausbruchsort (Schutzzone, orangefarbener Kreis). (Grafik: Landkreis Gießen)
Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn bittet alle Eltern mit Kindern im Krippen- oder Kitaalter, ihre Kinder für das Kitajahr 2026/2027 anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt über unser webkita-Onlineportal: www.webkita.de/heuchelheim.
Bei Fragen hierzu erreichen Sie Frau Herzberger unter der Telefonnummer 0641 6002-22.
Kinder können ab dem Tag der Geburt angemeldet werden. Eine Aufnahme in der Kita ist frühestens ab dem 12. Lebensmonat (Krippe) möglich.
Für eine gute Planung bitten wir Sie, Ihre Wunscheinrichtung sowie mindestens eine weitere Kita anzugeben.
Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, den Betreuungsbedarf zuverlässig zu planen und ausreichend Plätze bereitzustellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Jugendumfrage: Gestalte Heuchelheim mit!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern,
von ehrenamtlicher Seite wurde angeregt, für diejenigen Eltern, die ihre Kinder am Morgen und am Mittag mit dem Auto zur Wilhelm-Leuschner-Schule bringen oder abholen, einen sogenannten „Eltern-Taxi-Parkplatz“ auf dem Gelände des REWE-Marktes einzurichten.
Die Geschäftsführung des REWE-Marktes hat diesem Vorschlag zugestimmt. In Kürze wird es somit möglich sein, dort in unmittelbarer Nähe der Schule zu parken, sodass die Kinder die wenigen Meter bis zum Schulgelände der WLS sicher zu Fuß zurücklegen können.
Dafür sagen wir herzlichen Dank – sowohl der Geschäftsführung des REWE-Marktes als auch den Ehrenamtlichen, die die Idee eingebracht und die Gespräche mit REWE geführt haben.
Die Eltern sind nun gebeten, diesen Parkplatz auch tatsächlich zu nutzen. Nach einiger Zeit wird es zudem eine Evaluation geben, um zu prüfen, ob der Parkplatz wie vorgesehen angenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Aktueller Stand zum Glasfaserausbau in Heuchelheim und Kinzenbach
Der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde schreitet weiterhin planmäßig voran. Im Ortsteil Kinzenbach sind inzwischen rund 3/4 der Leitungen verlegt. In den bereits erschlossenen Bereichen sind auch die Hausanschlüsse nahezu vollständig fertiggestellt.
Die Fertigstellung dieser Bauabschnitte ist für 2025 vorgesehen.
Damit die Anschlüsse in Betrieb genommen werden können, muss unser lokales Glasfasernetz mit dem überregionalen Netz verbunden werden. Der nächstgelegene Zugangspunkt befindet sich im Gewerbegebiet Gießen-West, in der Nähe eines großen Autohauses. Von dort wird eine Verbindung zum zentralen Verteilerpunkt (Point of Presence, kurz: POP) in der Bahnhofstraße, zwischen dem Bauhof und dem Heimatmuseum, hergestellt. Von diesem Punkt aus erfolgt künftig die Versorgung aller Haushalte in Heuchelheim und Kinzenbach.
Die Bauarbeiten für diese Hauptleitung beginnen voraussichtlich im 4. Quartal 2025 und werden etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Haushalte, die entlang dieser Trasse liegen, werden im Zuge dieser Arbeiten direkt mit angeschlossen.
Sobald die Hauptleitung verlegt und die Verbindung zum überregionalen Netz hergestellt ist, können die bereits angeschlossenen Haushalte in Kinzenbach und in Teilen von Heuchelheim freigeschaltet und aktiviert werden – die Nutzung des Glasfasernetzes ist dann möglich.
Die weiteren Bauabschnitte sind bereits terminiert:
Rest von Heuchelheim: Baubeginn Mitte 2026, Fertigstellung 2027
Rest von Kinzenbach: Baubeginn Ende 2026, Fertigstellung 2027
Damit soll die gesamte Gemeinde bis Ende 2027 vollständig mit Glasfaser versorgt sein.
Der Ausbau verläuft bislang reibungslos und ohne Verzögerungen. Über den Fortschritt informieren wir Sie weiterhin über unsere Homepage und die örtliche Presse.
Ihre Gemeindeverwaltung
Heuchelheim a. d. Lahn

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab 1. Mai 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt keine biometrischen Fotos in Papierform mehr angenommen werden. Für Sie besteht dann die Möglichkeit, digitale Lichtbilder für Personalausweise und/oder Reisepässe in unserem Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6 Euro pro Foto. Wir nehmen jedoch auch digitale Fotos an, welche von privaten Fotodienstleistern angefertigt werden. Diese müssen jedoch eine Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Menschen, die selbst nicht Auto fahren können beziehungsweise denen kein Fahrzeug zur Verfügung steht, haben oft Probleme, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und so weiter zu erreichen.
Um diesen Menschen das Leben zu erleichtern, bietet der Ehrenamtsverein Heuchelheim-Kinzenbach e.V. – unterstützt durch die Gemeindeverwaltung Heuchelheim - den Bürgerbus an.
Alle Passagiere werden zu Hause abgeholt, zu ihren Zielen gefahren und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrerinnen und Fahrer unterstützen auch gerne beim Einkauf und Transport der Einkäufe in die Wohnung.
Der Bürgerbus fährt
Da diese Fahrten weniger genutzt werden, verbinden Sie den Einkauf auf dieser Tour am besten mit Erledigungen in der Apotheke , der Bank, Post , und so weiter.
Interessenten melden sich bitte an den betreffenden Tagen bis spätestens 11:00 Uhr bei Frau Noack (Gemeinde Heuchelheim, Tel.: 0641 6002 39) an.
Die Anmeldungen sind auch schon am Vortag möglich.
Auch Fahrgäste, die das Bürgerbusangebot bisher nicht genutzt haben, sind herzlich eingeladen, sich anzumelden und mitzufahren.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können wir leider nicht mitnehmen, da unser Fahrzeug dafür nicht ausgestattet ist. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer nicht für Krankentransporte ausgebildet sind.
Zu Arztpraxen kann der Bürgerbus nur dann fahren, wenn etwas abgeholt werden muss. Da Behandlungen meist mit längeren Wartezeiten verbunden sind, bitten wir darum, Fahrten in diesem Zusammenhang privat zu organisieren.
Zum 01.01.2025 haben die hessischen Finanzämter die Weiterleitung von Steuervordrucken an die Kommunen eingestellt. Daher können diese Formulare nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden. Hintergrund: Die Hessische Steuerverwaltung hat die voranschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende Abgabequote über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zum Anlass genommen, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen zu prüfen. Ergebnis: Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise stellen die Finanzämter den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke mehr zur Auslage zur Verfügung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht online über ELSTER abgeben möchten, erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke nur noch direkt bei den jeweiligen Finanzämtern.
Alternativen: Alle Formulare können auch digital heruntergeladen werden. Unter der Adresse https://www.formulare-bfinv.de können über die Schaltfläche „Formularcenter“ alle aktuellen Vordrucke abgerufen werden.
Das Finanzamt Gießen erreichen Sie telefonisch unter 0641 4800100.

Für Einbürgerungsangelegenheiten machen Sie bitte vorab einen Termin aus, bei Frau Rothemund unter ordnungsamt@heuchelheim.de
oder 0641/6002-25

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn sucht ab sofort
Aushilfen im Hauswirtschafts- und/oder Reinigungsbereich der gemeindlichen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Sporthalle, Mehrzweckgebäude, usw.) (m/w/d)
Mehr erfahren Sie in unserer Stellenausschreibung
Seit knapp 6 Monaten gibt es sie, die Heuchelheim und Kinzenbacher Vereinsinitiative. Aber was ist das eigentlich und was wollen die?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Wertstoffhof nur Astschnitt annehmen kann. Andere Arten von Grünschnitt, insbesondere Efeu und Laub, können leider nicht entgegengenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier !
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung

Für 160 € kannst du eine Parzelle für eine ganze Saison von Mai bis Oktober pachten. Dein Gemüsegarten beinhaltet ca. 30 m2 Gartenfläche (3m x 10m) und versorgt bis zu drei Personen.
Informieren Sie sich hier: Flyer-Kinzenbach-Saisongärten

Kaputte Straße oder illegale Müllablagerung entdeckt?
Dies und weitere Mängel können Sie nun ganz einfach online über den landesweiten Mängelmelder mitteilen. Die zuständige Kommune wird sich dann Ihrem Anliegen widmen.
Link Mängelmelder: https://iwebgis.com/hessenmaengelmelder/aem/
Der Mängelmelder ist Teil des Sicherheitsportal Hessen: https://sicherheitsportal.hessen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die letzten Wochen und Monate haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine gut aufgestellte, gut ausgerüstete und hoch motivierte Freiwillige Feuerwehr haben. Unsere Wehrmänner und Wehrfrauen helfen unseren Menschen, leisten diverse Hilfestellungen und sind in so vielen wichtigen Punkten im Einsatz, das dies ist an der Stelle dieser Kolumne gar nicht auf zu zählen ist, zu lange wäre sonst der Artikel.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde hat ja bereits angekündigt, dass wir mit der Versteigerung der gemeindlichen Obstbäume neue Wege gehen wollen.

Sie wollen wissen, welche Veranstaltungen es in Heuchelheim gibt? Dann sind Sie hier richtig.

Hier erfahren Sie alle aktuellen Ereignisse zur Politik in Ihrem Wahlkreis.
