Unterlagen zur Briefwahl jetzt beantragen
Am Sonntag, 15. März 2026, sind auch die Menschen im Landkreis Gießen zu den Kommunalwahlen aufgerufen. Wer die Möglichkeit zur Briefwahl nutzen möchte, kann den entsprechenden Antrag bereits jetzt stellen.
Die Briefwahlunterlagen können bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor der Wahl.
Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Außerdem bieten zahlreiche Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen ein digitales Antragsformular, sodass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum.
Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens um 18 Uhr am Wahltag beim zuständigen Wahlamt angekommen sein.
Auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter www.lkgi.de/wahlen sind die zugelassenen Kreiswahlvorschlägen und weitere Informationen rund um die Kommunalwahlen zu finden. Auch Musterstimmzettel stehen dort zur Verfügung.

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn mit dem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
Der Onlinewahlscheinantrag kann ab sofort bis zum 10. März 2026 gestellt werden. Klicken Sie zur Antragstellung den nachfolgenden Link an.
Arbeiten zur Verstärkung stehen kurz vor Fertigstellung
Die Arbeiten an der Brücke „Eselswiese“ (B 429) zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Heuchelheim stehen kurz vor der Fertigstellung. Es fehlen noch die neuen Schutzplanken auf der Brücke und die Fahrbahnmarkierungen.
Sofern die Witterung es zulässt, sollen die Arbeiten Mitte Februar abgeschlossen werden. Alle Fahrstreifen (zwei pro Fahrtrichtung) stehen dann wieder für den Verkehr zur Verfügung. Die Sperrung der Brücke für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird aufgehoben und die Brücke für Fahrzeuge unter 44 Tonnen wieder befahrbar sein. Es gilt ein Überholverbot für Lkw.
Zum Hintergrund:
Aufgrund des Alters dieser Stahlverbundbrücke (Baujahr 1971) und der Art der Baukonstruktion hat Hessen Mobil über die regelmäßig durchgeführten Brückenprüfungen hinaus die Brücke seit längerer Zeit statisch untersucht. Aufgrund hierbei erkannter Defizite wurde im Jahr 2022 zunächst unter anderem eine Lastbeschränkung auf 44 Tonnen sowie ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr vorgenommen.
Statische Untersuchungen und Berechnungen hatten ergeben, dass eine Tonnagebeschränkung unumgänglich ist, Zudem wurden weitere Maßnahmen ergriffen: Um die Brücke zu entlasten ist sie seit dem 06. April 2023 für Verkehr, der schwerer als 3,5 Tonnen ist, gesperrt. Seit Juli 2023 ist die Fahrbahnbreite auf einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung reduziert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 60 km/h abgesenkt.
Die Ergebnisse der anschließenden Untersuchungen wurden für die umfassende Verstärkung der Brücke genutzt. Zunächst wurde eine sogenannte „Beulverstärkung“ durchgeführt, die dem Ausbeulen der stählernen Hauptträger entgegenwirkt. Zusätzlich wurden die Brückenkappen mit Leichtbeton erneuert, was das Gewicht der Brücke reduziert, ohne die Funktion der Brückenkappen zu beeinträchtigen.
Die Baukosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro trägt der Bund.
Hessen Mobil bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis für die erforderlichen verkehrlichen Einschränkungen während der Arbeiten.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Wegen des Schneefalls in den vergangenen Tagen ist es im Kreisgebiet teilweise zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr gekommen. Betroffen sind aktuell Ortsteile von Laubach, Grünberg, Biebertal, Lollar und Wettenberg, wie der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft des Landkreises Gießen mitteilt. Wo dies der Fall ist, sollten die Tonnen zur Abholung stehen bleiben. Das Abfuhrunternehmen wird die Leerung nachholen, sobald dafür Kapazitäten frei sind. Das kann unter Umständen einige Tage dauern. Je nach Bedarf wird zusätzlich auch am Samstag gefahren.
Damit die Leerung reibungslos und zügig erfolgen kann, sollten die Zugänge zu den Tonnen möglichst frei sein. Tonnen sollten nicht über Schneedämme am Straßenrand gezogen werden müssen. Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen bittet um Verständnis und Geduld, falls die Abholung der Mülltonnen in diesen Tagen nicht wie gewohnt pünktlich geschieht.
SWS startet Infokampagne, möchte beraten und vermitteln
Eine junge Familie sucht ein Eigenheim. Ein älteres Haus steht nach einem Todesfall leer, ist aber stark sanierungsbedürftig. Ein anderes ist den Bewohnern nach dem Auszug der eigenen und erwachsenen Kinder zu groß geworden. Wie kann die Lösung aussehen, die für alle Seiten passt? Genau hier möchte die SWS (Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH) ansetzen. Sie weist auf das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ des Bundes hin. Damit es effektiv genutzt werden kann, möchte sie in einer Vermittler- und Beraterrolle Beteiligte zusammenbringen und Beispiele für Lösungen vor Ort aufzeigen – für alle Interessierten neutral und kostenlos.
2023 legte der Bund das Förderprogramm auf, das seither mehrfach angepasst wurde. „Grundsätzlich passt es von der Intention sehr gut zu den Zielen, die Kreis und Kommunen gemeinsam in der SWS verfolgen: Leerstand vermeiden, Ortskerne stärken, neuen Wohnraum im Bestand ermöglichen“, erklärt Landrätin Anita Schneider. Allerdings fehlt es häufig an Beispielen für eine Umsetzung. Eine langfristige Folge: Bestandsimmobilien sind zum Teil ungenutzt, stehen leer und verlieren mit der Zeit an Wert. Auf der anderen Seite: Junge Familien, für die ein Neubau nicht finanzierbar ist und die eine Bestandsimmobilie zum Kauf und zur energetischen Sanierung suchen.
Ein Puzzlestück für lebendige Ortskerne
Genau hier möchte die SWS ansetzen. Sie unterstützt und begleitet seit ihrer Gründung 2017 bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Zur Gesellschaft gehören neben dem Landkreis alle Kreiskommunen mit Ausnahme von Gießen – die Universitätsstadt verfolgt das Ziel über ihre eigene Wohnbau GmbH. Die SWS ist mit vielen Akteuren vernetzt. Sie unterstützt die Mitgliedskommunen auch in der Einführung und Nutzung des hessischen Potenzialflächenkatasters. Dieses gibt digital Auskunft über zur Verfügung stehende Flächen und Nutzungsarten in den angeschlossenen Städten und Gemeinden.
„Häufig können Lösungen sehr individuell angepasst nach örtlichen Gegebenheiten entstehen, auch im ländlichen Raum“, erklärt Negar Jahadi, Geschäftsführerin der SWS. Dafür gibt es Möglichkeiten wie zum Beispiel eine Erbpacht, die eine langfristige Nutzung von Grundstücken ohne Kauf ermöglicht. „Viele Puzzlestücke können dazu beitragen, Ortskerne zu beleben und Wohnraum in bestehenden Strukturen zu schaffen, ohne dass Flächen für Neubauten genutzt und versiegelt werden müssen“, erklärt Jahadi. Eine Nachverdichtung bedeutet also auch eine Schonung von Ressourcen.
Die SWS macht nun an vielen Stellen auf „Jung kauf Alt“ und ihre Vermittler- und Beraterfunktion aufmerksam. Die Sparkasse Gießen sowie die Volksbank Mittelhessen unterstützen die Informationskampagne. Flyer und Aufhänger weisen künftig an vielen Stellen Interessierte auf das Angebot hin. „Wir möchten gerne Beteiligte vor Ort miteinander in den Austausch bringen“, erklärt Landrätin Schneider. Dies können kaufwillige junge Familien ebenso sein wie interessierte ältere Menschen, die nach Alternativen für ihr bisheriges Eigenheim suchen, Grundstücksbesitzer, Kommunen, Bauträger oder Kirchengemeinden. Dabei können individuelle Fragen – auch zu Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten – durch die SWS geklärt werden.
Info und Kontakt: www.lkgi.de/sozialer-wohnungsbau; E-Mail: SWS@lkgi.de
; Telefon 0641 9390-9347.
Info: Jung kauf Alt
Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und eines maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro (zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). Die Familien dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über weiteres Wohneigentum verfügen und in der Vergangenheit keine anderweitige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung erhalten haben. Voraussetzung: Das zu erwerbende Wohneigentum muss für mindestens fünf Jahre selbst bewohnt werden. Weitere Infos unter www.bmwsb.bund.de

Bildunterschrift:
Sie stellen das Werbematerial für die Kampagne der SWS zu „Jung kauf Alt“ vor: (v. l.) Landrätin Anita Schneider, Negar Jahadi, Geschäftsführerin der SWS, Hagen Roth, Fachdienstleiter Kreisentwicklung und Strukturförderung. (Foto: Landkreis Gießen)
Betroffen sind Gebiete entlang der Lahn und der Bieber
Im Landkreis Gießen werden die Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest erweitert: Nach einem Ausbruch der Tierseuche in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Hungen am 20. Januar gelten bereits eine Aufstallungspflicht und weitere Schutzvorkehrungen für umliegende Gebiete. Ab Samstag (24. Januar) gelten durch eine neue Allgemeinverfügung auch Regelungen für Haltungen in Gebieten entlang der Flüsse Lahn und Bieber. Dort wurden seit Beginn des Jahres insgesamt zehn tote Schwäne, Gänse und Greifvögel aufgefunden, bei denen das hochansteckende Virus H5N1 nachgewiesen wurde.
Betroffen sind:
Für Geflügelhaltungen in diesen Gebieten gilt die Pflicht zur Aufstallung. Außerdem müssen zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies sind Schutz- und Hygienevorkehrungen, um einen Eintrag der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. Außerdem sind in den betroffenen Gebieten Vogelschauen untersagt.
Pflicht zur Aufstallung bedeutet: Die Tiere müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Ausgenommen sind Tauben. Auch in Wohnungen gehaltene Heim- und Ziervögel sind nicht betroffen.
Die beschriebenen Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe – egal ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung. Wer Geflügel hält, muss dies grundsätzlich dem Veterinäramt sowie der hessischen Tierseuchenkasse anzeigen.
Alle Regelungen im Detail sind in der Allgemeinverfügung vom 23. Januar 2026 nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest Hier gibt es auch weitere Informationen sowie die Möglichkeit, online eine Haltung anzumelden.
Tote Wildvögel nicht berühren und melden
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, können sich mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage vollständige Bestände erkranken und sterben. Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.
Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese jedoch nicht berühren und die Funde dem Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. Auch ein Kontakt von Hunden zu toten Wildvögeln sollte vermieden werden, da Hunde zu einer Verschleppung des Virus beitragen können.
Allgemeinde Informationen zur Geflügelpest bietet das hessische Landwirtschaftsministerium unter www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.

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In Gebieten entlang Lahn und Bieber (innerhalb der grün markierten Grenze) gelten zum Schutz vor der Geflügelpest ein Aufstallungsgebot und weitere Regelungen. (Grafik: Landkreis Gießen)
Sicher ist es Ihnen auch schon aufgefallen: In der Marktstraße und der verlängerten Marktstraße wurden in ausgewählten Abschnitten Tempo-30-Schilder aufgestellt. Diese Regelung gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer. Möglich wurde dies durch jüngste rechtliche Änderungen, die es Kommunen als Straßenverkehrsbehörden erleichtern, für bestimmte Streckenabschnitte Tempo 30 anzuordnen. Die Hürden seitens der Aufsichtsbehörde wurden gesenkt – diese neuen Möglichkeiten haben wir genutzt, um die Situation für die Bürgerschaft in der verlängerten Markstraße zu verbessern.
Dabei ist wichtig zu betonen: Tempo 30 kann nicht beliebig angeordnet werden. Die neuen Regelungen gelten nur für klar definierte Bereiche. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch die Fragen, warum die Maßnahme hier umgesetzt wurde – und nicht an anderen Orten.
Wir danken ausdrücklich für die zahlreichen konstruktiven Hinweise aus der Bürgerschaft, wo die Beschilderung noch verbessert werden könnte – insbesondere an Einmündungen aus Nebenstraßen. Ziel der Tempo-30-Maßnahmen ist vor allem, den ortsfremden Durchgangsverkehr zu bremsen, der infolge der anhaltenden Umleitungssituation am Gießener Ring durch unsere Ortschaft führt. Einheimische Autofahrerinnen und Autofahrer sind nicht das primäre Ziel.
Selbstverständlich wäre es möglich, zusätzliche Schilder aus allen Richtungen aufzustellen. Ein „Schilderwald“ würde jedoch das Straßenbild stark beeinträchtigen – das ist nicht unser Anspruch. Wir setzen daher auf eine ausgewogene und wirksame Beschilderung.
Zum Jahreswechsel 2026 wurde der Außendienst personell aufgestockt. Diese Maßnahme wurde bereits im letzten Haushalt beantragt. Ziel ist es, den Kontrolldruck sowohl beim Parkverhalten als auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – unter anderem mit mobilen Messgeräten – zu erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass auch zu wechselnden Zeiten entlang der Marktstraße kontrolliert und geblitzt wird.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Gießen bestimmte Auflagen für Vogelhaltungen in Teilen des Landkreises Gießen erlassen. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 21. Januar, in Kraft tritt.
Anlass ist der Ausbruch der Tierseuche in einem Geflügelbetrieb in Hungen-Utphe. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) bestätigte am Montag, 20. Januar, den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5 N1. Das Veterinäramt hat nun zwei Zonen zum Schutz vor einer Ausbreitung eingerichtet. Alle Vogelhaltungen in diesen Zonen müssen bestimmte Auflagen einhalten.
Eine sogenannte Schutzzone umfasst ein Gebiet mit drei Kilometern Radius um den Ausbruchsort. Eine sogenannte Überwachungszone erstreckt sich noch weiter: Sie betrifft alle Vogelhaltungen innerhalb von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort. In diese Überwachungszone fallen Teile der Städte Hungen, Laubach, Lich und Pohlheim. Ebenso liegen Teile des benachbarten Wetteraukreises darin. Der Wetteraukreis erlässt aus diesem Grund ebenfalls eine Allgemeinverfügung.
Innerhalb dieser Zonen gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Verantwortliche von Haltungen haben dem Veterinäramt umgehend die Zahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort mitzuteilen. Es ist täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Sterben ungewöhnlich viele Tiere, muss dies sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel oder deren Produkte aus den Zonen hinaus- oder hineingebracht werden. Vogelschauen sind untersagt.
Die beschriebenen Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe – egal ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung.
Innerhalb der Drei-Kilometer-Schutzzone wird das Veterinäramt alle Geflügelhaltungen untersuchen. Darüber hinaus werden bestimmte Betriebe auch in der Überwachungszone untersucht.
Die Allgemeinverfügung mit allen geltenden Regelungen sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest zu finden.
Die Karten der eingerichteten Zonen sind online zu finden unter https://t1p.de/vnqzr
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, können sich mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage vollständige Bestände erkranken und sterben.
Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.
Geflügelpest kann jedoch großes Tierleid und wirtschaftliche Schäden verursachen. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an.
Allgemeinde Informationen zur Geflügelpest bietet das hessische Landwirtschaftsministerium unter www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.

Bildunterschrift:
Für alle Haltungen im Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsort bestehen besondere Beschränkungen (Überwachungszone, blauer Kreis). Nochmals gesonderte Regelungen bestehen drei Kilometer rund um den Ausbruchsort (Schutzzone, orangefarbener Kreis). (Grafik: Landkreis Gießen)

Stand 06.02.2026
Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn bittet alle Eltern mit Kindern im Krippen- oder Kitaalter, ihre Kinder für das Kitajahr 2026/2027 anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt über unser webkita-Onlineportal: www.webkita.de/heuchelheim.
Bei Fragen hierzu erreichen Sie Frau Herzberger unter der Telefonnummer 0641 6002-22.
Kinder können ab dem Tag der Geburt angemeldet werden. Eine Aufnahme in der Kita ist frühestens ab dem 12. Lebensmonat (Krippe) möglich.
Für eine gute Planung bitten wir Sie, Ihre Wunscheinrichtung sowie mindestens eine weitere Kita anzugeben.
Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, den Betreuungsbedarf zuverlässig zu planen und ausreichend Plätze bereitzustellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine Personen im Auftrag der Gemeinde unterwegs sind, um Wasserproben in privaten Haushalten zu entnehmen.
Sollten sich Personen als Mitarbeitende der Gemeinde ausgeben und Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verlangen, bitten wir Sie um besondere Vorsicht. In solchen Fällen empfehlen wir, keine Fremden hereinzulassen und im Zweifel die Polizei oder die Gemeindeverwaltung zu informieren.
Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe.
Ablesen der Wasserzähler
Auch in diesem Jahr möchten wir wieder alle Hauseigentümer um Mithilfe bei der Wasserzählerablesung bitten.
Hierfür wird jedem Hauseigentümer eine Karte für die Ablesung zugesandt. Tragen Sie hier bitte den entsprechenden Zählerstand sowie das Ablesedatum des Hauptwasserzählers, bzw. evtl. vorhandener Kanal- und Zisternenzähler ein und unterschreiben Sie die Karte.
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand bis zum 31.12.25 mit. Alle Zählerstände, die vor diesem Datum abgegeben wurden, werden so hochgerechnet, als wären Sie am 31.12.25 abgelesen worden.
Sie haben auch wieder die Möglichkeit, Ihren Zählerstand online zu erfassen.
https://onlinezaehler.ekom21.de/heuchelheim
Sie können aber auch den QR-Code Ihrer Ablesekarte einscannen.
Der Zählerstand sollte bis 12.01.2026 abgegeben sein, sonst wird der Verbrauch geschätzt.
Sie können uns Ihren Zählerstand/Ihre Zählerstände auch per Telefon oder e-Mail übermitteln:
Tel: 0641/6002-42, E-Mail: nicole.lemke@heuchelheim.de

Jugendumfrage: Gestalte Heuchelheim mit!
Allgemeinverfügungen werden am 19. Dezember aufgehoben / Wachsamkeit ist dennoch weiter nötig
Die Beschränkungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Gießen werden beendet. Das Veterinäramt hebt am Freitag, 19. Dezember, die in den vergangenen Wochen erlassenen Allgemeinverfügungen wieder auf.
Damit enden für alle Vogelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung und das Ausstellungsverbot, ebenso die Pflicht für verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Auch die Überwachungszone, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Wetteraukreis eingerichtet worden war und Teile des Landkreises Gießen umfasste, wird aufgehoben.
Die Regelungen zum Schutz vor der Geflügelpest waren im Oktober gemäß den Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheut (FLI) angeordnet worden, nachdem in weiten Teilen Deutschlands und Hessens – auch im Landkreis Gießen – im Zusammenhang mit dem Vogelzug vermehrt tote und infizierte Wildvögel gefunden worden waren. Betroffen waren vor allem Kraniche. Insgesamt wurde im Landkreis Gießen zwischen dem 19. Oktober und dem 3. November bei 35 tot aufgefundenen Kranichen und vier Störchen Geflügelpest festgestellt. Die Fundorte betrafen nicht nur die bekannten Zugvögel-Rastgebiete an Seen und Gewässern, sondern verteilten sich über den gesamten Landkreis. Nach diesem Zeitraum kam es zu keinen weiteren gehäuften Funden infizierter Wildvögel. Es wurden seither noch insgesamt fünf mit Geflügelpest infizierte Wildgänse, Kraniche und Graureiher in Lich, Hungen und Gießen gefunden. Weil auch der Zug der Kraniche vorüber ist, werden die Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung und der Geflügelpest beendet.
Biosicherheitsmaßnahmen in Haltungen weiterhin beachten
Eine vollständige Entwarnung kann jedoch nicht gegeben werden. „Das Veterinäramt beobachtet das Geflügelpestgeschehen weiterhin und bewertet dieses ständig neu“, erklärt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. Es ist davon auszugehen, dass das Virus unter Wildvögeln dauerhaft verbreitet ist und vor allem Wasservögel wie Enten und Gänse auch infiziert sein können, ohne zu erkranken. Wer Vögel bzw. Geflügel hält, sollte darum weiterhin unbedingt die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten – darunter fallen Schutz- und Hygienevorkehrungen, um einen Eintrag der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. So sollte Geflügel nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Kommt es zu einem auffälligen Sterben von gehaltenen Vögeln, ist dies dem Veterinäramt unbedingt mitzuteilen.
Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur selten auf Menschen übertragen. Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese trotzdem nicht berühren.
Wer tote Wildvögel findet, sollte dies weiterhin beim Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de
zu erreichen. Weitere Informationen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern,
von ehrenamtlicher Seite wurde angeregt, für diejenigen Eltern, die ihre Kinder am Morgen und am Mittag mit dem Auto zur Wilhelm-Leuschner-Schule bringen oder abholen, einen sogenannten „Eltern-Taxi-Parkplatz“ auf dem Gelände des REWE-Marktes einzurichten.
Die Geschäftsführung des REWE-Marktes hat diesem Vorschlag zugestimmt. In Kürze wird es somit möglich sein, dort in unmittelbarer Nähe der Schule zu parken, sodass die Kinder die wenigen Meter bis zum Schulgelände der WLS sicher zu Fuß zurücklegen können.
Dafür sagen wir herzlichen Dank – sowohl der Geschäftsführung des REWE-Marktes als auch den Ehrenamtlichen, die die Idee eingebracht und die Gespräche mit REWE geführt haben.
Die Eltern sind nun gebeten, diesen Parkplatz auch tatsächlich zu nutzen. Nach einiger Zeit wird es zudem eine Evaluation geben, um zu prüfen, ob der Parkplatz wie vorgesehen angenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister

Weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter https://www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest
Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.
Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.
Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.
Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Erreger grassiert unter Zugvögeln
Bundesweit kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Auch der Landkreis Gießen ist von diesem Kranichsterben betroffen, wie das Veterinäramt mitteilt. Tote Kraniche wurden in den vergangenen Tagen vor allem in den Zugvögel-Rastgebieten im Bereich der Hungener Seen, aber auch im Stadtgebiet Lich gefunden.
Bei mehreren toten Kranichen besteht nach der ersten Untersuchung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ein Hinweis auf eine Infektion mit Geflügelpest-Virus H5. Dieser Erreger gilt als hochpathogen. Das bedeutet, er hat die Fähigkeit, besonders schwere Erkrankungen zu verursachen. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit steht noch aus. Andere Nachweise in den vergangenen Tagen betrafen niedrigpathogene Erreger.
Es besteht keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.
Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist zu erreichen (auch am Wochenende) unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Die oben genannte Allgemeinverfügung vom 01.07.2025 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Arbeiten zur Verstärkung der Brücke „Eselswiese“ im Verlauf der Bundesstraße 429 zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Heuchelheim schreiten gut voran. Seit vergangenem Winter finden Arbeiten an der Unterseite der Brücke statt, um die geltende Tonnagebeschränkung auf maximal 3,5 Tonnen mittelfristig wieder aufzuheben.
Aktuell werden die bestehenden Brückenkappen des Bauwerks abgebrochen und mit Leichtbeton neu hergestellt. Der Kraftverkehr kann die B 429 während der Arbeiten weiterhin normal auf einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung befahren.
Da der straßenbegleitende Rad- und Gehweg im Bereich der Brücke auf der östlichen Brückenkappe verläuft, musste dieser seit Juni gesperrt werden. Eine Umleitung über die umliegenden Wege und die Landesstraße 3359 (Lahnparkstraße) wurde in beide Richtungen ausgeschildert. Voraussichtlich am kommenden Donnerstag, 02. Oktober, wird die Baustelle auf die dritte Bauphase umgestellt. Im Laufe des Donnerstags wird dann auch der Rad- und Gehweg auf der neu hergestellten Brückenkappe wieder für Rad- und Fußverkehr freigegeben.
In der dritten Bauphase wird in den nächsten Monaten die Brückenkappe auf der Westseite abgebrochen und erneuert. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis diesen Winter 2025/2026 andauern.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Ab dem kommenden Montag, 29. September, erneuert Hessen Mobil die Signalgeber und Steuergeräte der Ampelanlagen an zwei Kreuzungen zwischen Gießen und Heuchelheim. Dafür müssen die verschiedenen Fahrspuren der Kreuzungen kurzzeitig, für jeweils wenige Stunden, gesperrt werden.
Am Montagmorgen, 29. September, beginnen die Arbeiten an der ersten Kreuzung der B 429, L 3020 (Heuchelheimer Straße) und Rodheimer Straße. Bis voraussichtlich Freitag, 17. Oktober, werden sukzessive die Fahrspuren der Kreuzung kurzzeitig, für jeweils wenige Stunden, gesperrt, um die Signalgeber zu erneuern.
Von Montag, 13. Oktober, bis voraussichtlich Freitag, 31. Oktober, werden die Signalgeber der Kreuzung der B 429, L 3020 (Heuchelheimer Straße) und Gottlieb-Daimler-Straße erneuert. Auch dazu werden die verschiedenen Fahrspuren der Kreuzung kurzzeitig, für jeweils wenige Stunden, gesperrt.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: „Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, wir brauchen mehr Standards und einheitliche Schnittstellen für möglichst zentrale Lösungen.“
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, und die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, haben heute eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Land im Bereich Verwaltungsdigitalisierung vereinbart. Die Offensive wird gemeinsam mit sechs hessischen Pilotkommunen initiiert. Ziel ist eine Blaupause für ein flächendeckendes Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen in ganz Hessen, die dann auch von anderen Bundesländern genutzt werden kann.
Bundesminister Dr. Wildberger: „Wir brauchen mehr Dynamik in der Verwaltungsdigitalisierung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen endlich spüren, dass da richtig was voran geht – nicht nur punktuell. Viele Verwaltungsleistungen sind in der Hand der Länder und Kommunen, wir wollen daher eng mit ihnen zusammenarbeiten. Wir hören ganz genau zu, wo es hakt, und werden gemeinsam passgenaue Lösungen finden. Ich freue mich sehr, dass sich Hessen für unsere Offensive gemeldet hat. Hessen ist mit seiner urbanen als auch ländlichen Struktur ein perfekter Partner, um eine Blaupause zu entwickeln, die auch deutschlandweit helfen kann.“
Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Sinemus: „Bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert wird. Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, wir brauchen mehr Standards und einheitliche Schnittstellen für möglichst zentrale Lösungen. Mit diesem Pilotprojekt sind natürlich noch lange nicht alle Probleme gelöst, aber es ist ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung und wird einen spürbaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bringen.“
Workshops in den Pilotkommunen haben bereits begonnen
In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zwar zahlreiche föderale Verwaltungsleistungen digitalisiert, diese sind aber noch nicht bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verfügbar. Daher erarbeiten das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und Hessen jetzt einen neuen Ansatz, der die konkrete Verwaltungspraxis vor Ort stärker berücksichtigt. Mit sechs hessischen Pilotkommunen wollen das BMDS und Hessen eruieren, welche Kriterien für einen schnellen Roll-out vor Ort entscheidend sind. Ausgewählt wurden die kreisfreien Städte Wiesbaden und Kassel, die Stadt Hattersheim, der Rheingau-Taunus-Kreis und der Wetteraukreis sowie die Gemeinde Heuchelheim. Aus diesen Erkenntnissen sowie den Ergebnissen mehrerer gemeinsamer Workshops von Bund und Kommunen wird eine Blaupause für ein flächendeckendes Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen erstellt. Dieses soll sowohl für Hessen, als auch für andere Bundesländer genutzt werden. Die Workshops mit den hessischen Kommunen haben diese Woche bereits teilweise begonnen.
Standards und Einheitlichkeit als übergreifendes Ziel
Eine der Hauptaufgaben ist die Frage der Standards und der Einheitlichkeit bei der Digitalisierung. Da jede Kommune eigenständig und eigenverantwortlich handelt, werden für die jeweils gleichen Aufgaben oft unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Diese Uneinheitlichkeit führt zu hohen Kosten und einem insgesamt langsameren Prozess der Digitalisierung. Daneben liegt der entscheidende Schlüssel in der3
sogenannten Ende-zu-Ende-Digitalisierung, also dass Verwaltungsprozesse von Anfang bis Ende vollständig und medienbruchfrei digital erfolgen können. Als Ergebnis ist kein Ausdrucken, kein Einscannen mehr nötig und eine schnellere Bearbeitung gewährleistet.
Gemeinsam mit dem Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Sandro Zehner, hatte die Ministerin zudem Anfang Juli ein Memorandum von kommunalen Vertretern an Bundesdigitalminister Wildberger überreicht, bei dem noch einmal der Wunsch der kommunalen Seite nach einer Standardisierung und einer verstärkten Einheitlichkeit bekräftigt wurde.
Bereits Anfang 2024 hatte das hessische Digitalministerium die Digitaloffensive Kommunal initiiert, um die Kommunen auch weiterhin bei der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen. Dazu wurde eine Vielzahl von Kommunen besucht, um deren Bedürfnisse noch besser aufnehmen zu können. Als ein Ergebnis wurde 2024 eine Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und den hessischen Kommunalen Spitzenverbänden gezeichnet, mit der die gemeinsame Kompetenzstelle Kommunale Verwaltungsdigitalisierung (KKV) geschaffen wurde. Das Land Hessen unterstützt seine Kommunen schon lange auf vielfältige Weise bei der Verwaltungsdigitalisierung. Unter anderem nutzen mehr als 90 Prozent der hessischen Kommunen die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte Plattform Civento, mit der eine einheitliche Basis für Verwaltungsvorgänge gegeben ist. Zudem ermöglicht das Land den Kommunen die kostenfreie Nutzung des Beteiligungsportals, das eine Vielzahl digitaler Werkzeuge für die Beteiligung von Bürgern bietet.
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Sie finden uns auf folgenden Kanälen:

Am 18. August 2025 wurde der Bewilligungsbescheide für die Installation eines Starkregenfrühwarnsystems für die Gemeinden Heuchelheim und Biebertal im Medienraum des Hessischen Landtags von Frau Ministerin Prof. Dr. Sinemus an den Bürgermeister von Heuchelheim Lars Burkhard Steinz und den Projektleiter Hochwasserschutz Johannes Klameth übergeben. Von den insgesamt 499.572 EUR entfallen auf Heuchelheim 199.829 EUR, wovon die Gemeinde einen Eigenteil von 19.982 EUR einbringen muss. Biebertal wird mit 299.743 EUR gefördert, der Eigenanteil beträgt 29.974 EUR.
Der Bieberbach, der durch die Gemeinden Biebertal und Heuchelheim fließt, ist für das ökologischen Gleichgewicht der Region von großer Bedeutung. Allerdings bringt er bei Starkregenereignissen auch die Gefahr von Überflutungen mit sich, was für beide Kommunen eine Herausforderung darstellt.
Überflutungen können durch das Frühwarnsystem nicht verhindert, aber die Folgen deutlich gemindert werden. Durch frühzeitige Erkennung und Warnung vor Gefahren durch Starkregenereignisse gewinnen Bürgerinnen und Bürger sowie Einsatzkräfte wertvolle Zeit. Gefahren für die Bevölkerung, Sachschäden an der Infrastruktur können minimiert werden.
Niederschlagssensoren an strategischen Punkten liefern präzise Daten über Intensität und Dauer von Niederschlägen. Wetterstationen innerhalb der Kommunen liefern meteorologische Daten für eine genaue Vorhersage von Starkregenereignissen. Pegelmesser in Bachläufen und Kanälen überwachen Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten. Die so gesammelten Daten werden in einer Datenzentrale mittels Künstlicher Intelligenz ausgewertet und gegebenenfalls als Warnungen an die Behörden, an die Feuerwehr und andere an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger können über eine APP gewarnt werden und sich rechtzeitig schützen.
Frühwarnsysteme sollen in 14 Landkreisen in Hessen und zwei kreisfreien Städten vor Starkregen und Überflutungen waren. Erstmals wurde das System im Landkreis Fulda realisiert.
Seit Juni 2025 verfügen beide Gemeinden über Starkregengefahrenkarten, welche die Überflutungs- und Gefährdungsbereiche durch Starkregen und Sturzfluten ausweisen.

Aufgrund einer Sperrung am Oswaldsgarten/ Neustadt kann die Linie 24 (Wetzlar – Gießen) in Richtung Gießen die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche ab Montag, den 18. August bis vsl. 26. September 2025 nicht anfahren. Nach der Haltestelle Schützenstraße werden bei den normalen Linienfahrten als Ersatz die Haltestellen Mühlstraße und Selterstor angefahren. Betroffen werden vor allem auch die Fahrgäste der Schulen in der Innenstadt sein, da bei manchen Fahrten zeitlich keine Umleitungsstrecken fahrbar sind. Die Fahrt ab Naunheim/ Hermannstraße um 06:19 Uhr fährt nur bis Gießen/ Selterstor. Die Fahrt ab Gießen Bahnhof um 13:02 Uhr fährt im Gießener Innenstadtbereich nur die Haltestelle Johanneskirche (13:06 Uhr in Richtung Berliner Platz) an und fährt dann weiter zur Haltestelle Schützenstraße. Die Fahrt ab August-Herm.-Francke-Schule um 13:07 Uhr fährt die Haltestelle Berliner Platz um 13:14 Uhr und danach die Haltestelle Mühlstraße (13:20 Uhr) an. Die Fahrtzeiten können aufgrund der Baustellensituation etwas variieren. Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877 oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de
zur Verfügung.
JH/VLDW
Arbeiten werden bald abgeschlossen
Seit Sommer 2024 saniert Hessen Mobil die Fahrbahn der Bundesstraße 429 auf dem Gießener Ring zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Wettenberg. Auf der rund 4,2 Kilometer langen Strecke wurde dafür nacheinander in beiden Fahrtrichtungen der Fahrbahnbelag umfassend erneuert sowie die Frostschutzschicht unter dem Asphalt verfestigt. Nachdem die Arbeiten in Fahrtrichtung Wettenberg bereits Anfang dieses Jahres planmäßig abgeschlossen werden konnten, liegt auch die Fertigstellung der Fahrtrichtung Wetzlar/Lahnfelddreieck weiterhin im Zeitplan und rückt näher.
In den nächsten Wochen werden noch Anpassungs- und Restarbeiten im Bereich der B 429 bei Wettenberg durchgeführt. Bereits am Dienstag, 5. August, kann die Auffahrt von der B 429 aus Wettenberg kommend auf die A 480 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Des Weiteren wird im Laufe der kommenden Woche die Baustelle auf der B 429 in Fahrtrichtung Wetzlar/Lahnfelddreieck sukzessive abgebaut werden. Dann stehen dem Verkehr bis zur Baustelle an der Brücke „Eselswiese“ wieder zwei Fahrstreifen in diese Fahrtrichtung zur Verfügung.
Im Nachgang zu diesen Arbeiten wird noch die neue Fahrbahnmarkierung auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Wettenberg aufgebracht. Hierfür werden aber nur kurzzeitige Fahrstreifensperrungen nötig.
Hessen Mobil bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.
Weiterer Ausblick für die Bundesstraße 429
Nach Abschluss der Fahrbahnsanierung auf der B 429 wird weiterhin an der Brücke „Eselswiese“ im Verlauf der Bundesstraße zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Heuchelheim gearbeitet. Seit Juni dieses Jahres werden dort die Betonkappen des Bauwerks mit Leichtbeton erneuert. Voraussichtlich drei Monate soll die Erneuerung der Brücke in Fahrtrichtung Wettenberg und der Brückenkappe dauern. Im Anschluss daran, werden auch in Fahrtrichtung Lahnfelddreieck die Brückenkappen abgebrochen und erneuert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Winter 2025/2026 dauern, mit Restarbeiten und dem Räumen der Brückenbaustelle im Anschluss.
Ziel der Bauwerksinstandsetzung ist eine nachhaltige Erhaltung der Brücke und eine Verbesserung der Verkehrssituation für den Schwerverkehr in der Region: Die aktuell geltende Tonnagebeschränkung auf maximal 3,5 Tonnen im Bauwerksbereich der Bundesstraße B 429 soll nach Abschluss der Bauwerksinstandsetzung wieder aufgehoben werden.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Aktueller Stand zum Glasfaserausbau in Heuchelheim und Kinzenbach
Der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde schreitet weiterhin planmäßig voran. Im Ortsteil Kinzenbach sind inzwischen rund 3/4 der Leitungen verlegt. In den bereits erschlossenen Bereichen sind auch die Hausanschlüsse nahezu vollständig fertiggestellt.
Die Fertigstellung dieser Bauabschnitte ist für 2025 vorgesehen.
Damit die Anschlüsse in Betrieb genommen werden können, muss unser lokales Glasfasernetz mit dem überregionalen Netz verbunden werden. Der nächstgelegene Zugangspunkt befindet sich im Gewerbegebiet Gießen-West, in der Nähe eines großen Autohauses. Von dort wird eine Verbindung zum zentralen Verteilerpunkt (Point of Presence, kurz: POP) in der Bahnhofstraße, zwischen dem Bauhof und dem Heimatmuseum, hergestellt. Von diesem Punkt aus erfolgt künftig die Versorgung aller Haushalte in Heuchelheim und Kinzenbach.
Die Bauarbeiten für diese Hauptleitung beginnen voraussichtlich im 4. Quartal 2025 und werden etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Haushalte, die entlang dieser Trasse liegen, werden im Zuge dieser Arbeiten direkt mit angeschlossen.
Sobald die Hauptleitung verlegt und die Verbindung zum überregionalen Netz hergestellt ist, können die bereits angeschlossenen Haushalte in Kinzenbach und in Teilen von Heuchelheim freigeschaltet und aktiviert werden – die Nutzung des Glasfasernetzes ist dann möglich.
Die weiteren Bauabschnitte sind bereits terminiert:
Rest von Heuchelheim: Baubeginn Mitte 2026, Fertigstellung 2027
Rest von Kinzenbach: Baubeginn Ende 2026, Fertigstellung 2027
Damit soll die gesamte Gemeinde bis Ende 2027 vollständig mit Glasfaser versorgt sein.
Der Ausbau verläuft bislang reibungslos und ohne Verzögerungen. Über den Fortschritt informieren wir Sie weiterhin über unsere Homepage und die örtliche Presse.
Ihre Gemeindeverwaltung
Heuchelheim a. d. Lahn

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab 1. Mai 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt keine biometrischen Fotos in Papierform mehr angenommen werden. Für Sie besteht dann die Möglichkeit, digitale Lichtbilder für Personalausweise und/oder Reisepässe in unserem Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6 Euro pro Foto. Wir nehmen jedoch auch digitale Fotos an, welche von privaten Fotodienstleistern angefertigt werden. Diese müssen jedoch eine Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Menschen, die selbst nicht Auto fahren können beziehungsweise denen kein Fahrzeug zur Verfügung steht, haben oft Probleme, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und so weiter zu erreichen.
Um diesen Menschen das Leben zu erleichtern, bietet der Ehrenamtsverein Heuchelheim-Kinzenbach e.V. – unterstützt durch die Gemeindeverwaltung Heuchelheim - den Bürgerbus an.
Alle Passagiere werden zu Hause abgeholt, zu ihren Zielen gefahren und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrerinnen und Fahrer unterstützen auch gerne beim Einkauf und Transport der Einkäufe in die Wohnung.
Der Bürgerbus fährt
Da diese Fahrten weniger genutzt werden, verbinden Sie den Einkauf auf dieser Tour am besten mit Erledigungen in der Apotheke , der Bank, Post , und so weiter.
Interessenten melden sich bitte an den betreffenden Tagen bis spätestens 11:00 Uhr bei Frau Noack (Gemeinde Heuchelheim, Tel.: 0641 6002 39) an.
Die Anmeldungen sind auch schon am Vortag möglich.
Auch Fahrgäste, die das Bürgerbusangebot bisher nicht genutzt haben, sind herzlich eingeladen, sich anzumelden und mitzufahren.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können wir leider nicht mitnehmen, da unser Fahrzeug dafür nicht ausgestattet ist. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer nicht für Krankentransporte ausgebildet sind.
Zu Arztpraxen kann der Bürgerbus nur dann fahren, wenn etwas abgeholt werden muss. Da Behandlungen meist mit längeren Wartezeiten verbunden sind, bitten wir darum, Fahrten in diesem Zusammenhang privat zu organisieren.
Zum 01.01.2025 haben die hessischen Finanzämter die Weiterleitung von Steuervordrucken an die Kommunen eingestellt. Daher können diese Formulare nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden. Hintergrund: Die Hessische Steuerverwaltung hat die voranschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende Abgabequote über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zum Anlass genommen, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen zu prüfen. Ergebnis: Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise stellen die Finanzämter den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke mehr zur Auslage zur Verfügung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht online über ELSTER abgeben möchten, erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke nur noch direkt bei den jeweiligen Finanzämtern.
Alternativen: Alle Formulare können auch digital heruntergeladen werden. Unter der Adresse https://www.formulare-bfinv.de können über die Schaltfläche „Formularcenter“ alle aktuellen Vordrucke abgerufen werden.
Das Finanzamt Gießen erreichen Sie telefonisch unter 0641 4800100.

Für Einbürgerungsangelegenheiten machen Sie bitte vorab einen Termin aus, bei Frau Rothemund unter ordnungsamt@heuchelheim.de
oder 0641/6002-25
„Erklärung des Gießener Landes“ fordert angemessene Finanzierung für die gesetzlichen Aufgaben
Landkreis Gießen. Der Landkreis Gießen und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises fordern von Bund und Land eine ausreichende Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung. In einer gemeinsam verfassten Erklärung des Gießener Landes zu ihrer Finanzsituation kritisieren sie die unzureichende Finanzausstattung durch Bund und Land bei einer zugleich wachsenden Zahl gesetzlich übertragener Aufgaben.
Die Mitglieder des hauptamtlichen Kreisausschusses, Oberbürgermeister, Bürgermeisterin und Bürgermeister aller Städte und Gemeinden unterzeichneten gemeinsam die Erklärung und verweisen auf das in der Verfassung verankerte Recht der kommunalen Selbstverwaltung.
Es bleibt kein Spielraum für eigene Gestaltung
„Faktisch wird die Selbstverwaltung jedoch durch eine immer größere Regelungsdichte in Form bürokratischer Vorgaben von Bund und Land und eine unzureichende Finanzierung der übertragenen Aufgaben immer weiter ausgehöhlt“, sagte Landrätin Anita Schneider, die zugleich auch Präsidentin des Hessischen Landkreistages ist. „Nahezu 98 Prozent aller kommunalen Aufgaben sind mittlerweile Pflichtleistungen. Für eigene Gestaltung bleibt kaum Spielraum.“ Zugleich führten diese Pflichtaufgaben zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten. Während das Land Hessen einen Rekord im Kommunalen Finanzausgleich mit einem Anstieg um mehr als sieben Milliarden Euro verkünde, gebe es für die Kreise und Kommunen vier Millionen Euro weniger als erwartet.
Nahezu alle hessischen Landkreise weisen defizitäre Haushalte vor. Da die Landkreise über keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen verfügen, seien sie rechtlich gezwungen, die Kreis- und Schulumlagen als einzigen gestaltbaren Einnahme-Faktor anzuheben, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Es sei allerdings eine Grenze erreicht, wenn kreisangehörige Kommunen dauerhaft und strukturell nicht mehr in der Lage seien, ihr Recht auf eine eigenverantwortliche Erfüllung von Aufgaben wahrzunehmen, sagte Landrätin Schneider. Dies habe auch die jüngste Haushaltsdebatte im Kreistag deutlich gemacht.
Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim und Sprecher der Bürgermeister des Landkreises Gießen, bekräftigt dies. „Die Mehrheit der Städte und Gemeinden hat finanziell kaum noch Luft zum Atmen.“ Steigenden Kosten für elementare Aufgaben in Bereichen wie Trinkwasser, Kanal, Straßen oder Kitabetreuung stehe eine immer weiter rückläufige öffentliche Finanzierung gegenüber. Auf Bund und Land entfielen derzeit jeweils rund 40 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. „Der kommunale Anteil liegt bei nur etwa 15,5 Prozent. Die Kommunen übernehmen aber ein Viertel aller staatlichen Aufgaben.“
Zugleich übertrage der Bund zunehmend gesetzliche Aufgaben auf die kommunale Ebene, erklärte Landrätin Schneider. Das auf Landesebene verankerte sogenannte Konnexitätsprinzip – kurz: wer bestellt, der bezahlt – sei hier nicht gegeben. Viele Kommunen könnten selbst Pflichtaufgaben kaum noch finanzieren
Großteil für Ganztag und Kita-Ausbau wird allein gestemmt
Für den Landkreis gehört beispielsweise das Ganztagsangebot an Schulen zu den Posten, die von Land und Bund nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden. Allein an Grundschulen des Landkreises werden für Platz und Räume in den kommenden Jahren Investitionen von gut 40 Millionen Euro nötig. Nur 6,7 Millionen Euro werden aber durch das Investitionsprogramm für den Ganztagsausbau gefördert. Auch bei sozialen Aufgaben besteht diese Situation. Für das laufende Jahr rechnet der Landkreis Gießen mit mehr als 21 Millionen Euro Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX. Nur 250.000 Euro stehen dem als Erstattung gegenüber.
Für die Städte und Gemeinden gehört beispielsweise die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes zu den Aufgaben, die eine enorme finanzielle und personelle Herausforderung darstellen. „Hier sind Vorgaben für Zahl und Größe von Räumen sowie Personalausstattung einzuhalten. Eine Förderung durch Land oder Bund gibt es dafür aktuell nicht“, erklärte Bürgermeister Steinz. Und auch die Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes, die eigentlich den Glasfaserausbau voranbringen soll, schafft für die Bauämter der Städte und Gemeinden einen erheblichen Mehraufwand – ohne Ausgleich.
Voraussetzung für Vertrauen in demokratische Institutionen
In der Erklärung des Gießener Landes fordern alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner neben der auskömmlichen Finanzierung der von Bund und Land per Gesetz übertragenen Leistungen auch einen Dialog und eine Reformierung der per Gesetz übertragenen kommunalen Aufgaben. „Es geht darum, welche Anforderungen sinnvoll, realistisch und umsetzbar sind“, erklärte Bürgermeister Steinz.
Landrätin Schneider betonte, dass die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sei. „Landkreise, Städte und Gemeinden sind mit ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge direkt im Alltag der Menschen präsent. Fehlen starke Kommunen, ist dies auch eine Gefahr für die Teilhabe von Menschen vor Ort und ihr Vertrauen in demokratische Institutionen. Dies ist aber gerade jetzt von großer Bedeutung, um eine Spaltung der Gesellschaft auch hin zu extremen Positionen abzuwenden.“

Bildunterschrift:
Landrätin Anita Schneider (vorn, l.) und Bürgermeister Lars Burkhard Steinz (vorn, r.) als Sprecher der Bürgermeister-Kreisversammlung des Landkreises Gießen sowie Bürgermeisterin und Bürgermeister aller Kreiskommunen und die Mitglieder des hauptamtlichen Kreisausschusses unterzeichneten und bekräftigten die Erklärung des Gießener Landes zur Finanzsituation. (Foto: Landkreis Gießen)

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn sucht ab sofort
Aushilfen im Hauswirtschafts- und/oder Reinigungsbereich der gemeindlichen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Sporthalle, Mehrzweckgebäude, usw.) (m/w/d)
Mehr erfahren Sie in unserer Stellenausschreibung

Winterbasln 2025
Heiße Tipps für kalte Tage

In den letzten Monaten wurde vermehrt Müll und illegaler Gartenabfall in den Wäldern der Gemeinden Lahnau und Heuchelheim entdeckt.
Besonders auffallend ist die Zunahme von Gartenabfällen und Grünschnitt, die in die Wälder gebracht werden, teils mit invasiven Arten.
„Die Müll-Schwerpunkte sind an den Waldparkplätzen und im nahen Umkreis“, so berichtet Lukas Sonnabend, Revierleitung Lahnau-Heuchelheim von HessenForst.
Die Gemeinden appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Verantwortung für die Umwelt ernst zu nehmen. Gartenabfälle, wie Schnittreste, Laub und andere organische Materialien, gehören nicht in den Wald. Diese Abfälle können nicht nur das Ökosystem schädigen, sondern auch die Lebensräume von Tieren und Pflanzen gefährden.
Die Gemeinden bieten zahlreiche Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hausrat und Gartenabfällen an.
Wer Gartenabfälle im Wald ablagert und entsorgt, verstößt gegen geltende Gesetze und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die oft teure Entsorgung illegal im Wald deponierter Gartenabfälle trägt der betroffene Grundeigentümer. Beim Körperschafts- und Staatswald ist dies der Steuerzahler.
Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der illegalen Müllentsorgung beitragen können, können beim jeweiligen Ordnungsamt gemeldet werden.
Ordnungsamt Gemeinde Lahnau:
E-Mail: ordnungsamt@lahnau.de
Telefon: 06441/9644-0
Ordnungsamt Gemeinde Heuchelheim:
E-Mail: Ordnungsamt@heuchelheim.de
Telefon: 0641/6002-0
Seit knapp 6 Monaten gibt es sie, die Heuchelheim und Kinzenbacher Vereinsinitiative. Aber was ist das eigentlich und was wollen die?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Wertstoffhof nur Astschnitt annehmen kann. Andere Arten von Grünschnitt, insbesondere Efeu und Laub, können leider nicht entgegengenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier !
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung

Aufgrund der Baumaßnahme an dem Verkehrsknoten Gabelsberger Straße/ Westanlage und weiteren betrieblichen Störungen muss in Gießen die Linienführung der Linie 24 geändert werden.
Demzufolge werden in Richtung Gießen alle Fahrten, mit Ausnahme der Expressfahrten, über die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche zum Bahnhof nach Gießen geführt. In Richtung Heuchelheim und Wetzlar müssen aus umlauftechnischen Gründen im Anschluss alle Fahrten vom Bahnhof über die Haltestellen Bahnhofstraße und Mühlstraße in der Westanlage geführt werden. Die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche entfallen in Richtung Heuchelheim/ Wetzlar bis auf zwei Ausnahmen während der Schulzeit entsprechend.
Die Haltestelle Liebigstraße entfällt in Richtung Wetzlar. Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen Bahnhof und Bahnhofstraße auszuweichen. Die Umsetzung der Änderung wird am Montag, den 27. Mai erfolgen.
Wir bitten die Fahrgäste um Verständnis.
Die Informationen stehen auch unter www.vldw.de bereit.
Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877
oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de
zur Verfügung.
JH/VLDW
Breitband-Zukunft für den Raum Gießen: Bürgermeister, Landkreis und Projektpartner ziehen gemeinsam an einem Strang – Mit großem Erfolg
Gießen, 09.07.2025 – Im Schulterschluss mit den Kommunen Allendorf (Lumda), Rabenau, Lollar, Staufenberg, Wettenberg und Heuchelheim, dem Landkreis Gießen sowie den Projektpartnern Yplay Germany GmbH, der Breitband Gießen GmbH und dem Infrastrukturinvestor Primevest Capital Partners wurden auf einem gemeinsamen Treffen entscheidende Weichen für die Fortführung des flächendeckenden und privatwirtschaftlichen Glasfaserausbaus im Raum Gießen gestellt.
Nahezu vollständiger Ausbau in den nächsten zwei Jahren
Erfreuliche Nachrichten hatten Peer Kohlstetter (Geschäftsführer, Yplay), Dominik Weisensell (Leiter Vertrieb und Technik, Yplay), Stephanie Winter (Projektleiterin, Yplay) sowie Klaus Leckelt (Senior Acquisition Manager, Primevest Capital Partners) im Gepäck: Yplay geht jetzt flächendeckend in allen sechs Kommunen in die aktive Bauplanung über. „Wir betrachten die sechs Kommunen im Nord-West-Cluster als zusammenhängendes Ausbaugebiet und freuen uns, dass unser Glasfaserangebot in Summe über alle sechs Kommunen hinweg sehr gut angenommen wird“, so Peer Kohlstetter (Geschäftsführer, Yplay).
Verbund der Kommunen führt zum Erfolg
„Wir sehen heute, wie wichtig gemeinsames Handeln ist, wenn es um eine zentrale Infrastruktur unserer Zeit geht. Mit dem Rückenwind der Bürgermeister, der Verwaltung und des Investors können wir gemeinsam mit Yplay im Gießener Nord-West-Cluster eine nachhaltige digitale Versorgung aufbauen – flächendeckend und langfristig. Die Bündelung unserer Kräfte hat maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen!“, so Peter Gefeller, Bürgermeister von Staufenberg, stellvertretend für alle Bürgermeister des Nord-West-Clusters. Wettenbergs Bürgermeister Marc Nees ergänzte: „Ein weiterer wertvoller Aspekt unserer gemeinsamen Erfolgsgeschichte ist die Privatwirtschaftlichkeit. Wir schaffen eine moderne Infrastruktur, ohne auf Steuergelder zurückgreifen zu müssen. Auch die kommunale Beteiligung in Höhe von 10% bleibt beim privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau aus.“
Obwohl sich in Lollar noch nicht genügend Bürgerinnen und Bürger für einen Glasfaseranschluss von Yplay entschieden haben, hat das Unternehmen aus der Wetterau gemeinsam mit dem Investor entschieden, Lollar und seine Stadtteile nahezu flächendeckend auf eigene Kosten auszubauen. Dazu gehört auch der Bereich in der Lollarer Kernstadt, aus dem sich glasfaserplus (Tochterunternehmen der Telekom) kürzlich von seinem Ausbauvorhaben zurückgezogen hat. „Dass Lollar in den Ausbau mit aufgenommen wurde, ist nur möglich aufgrund des Zusammenhalts der Kommunen – ein starkes Signal für die Region und ein echter Gewinn für die digitale Zukunft Lollars.“, fasst Jan-Erik Dort, Bürgermeister von Lollar zusammen.
Aktueller Ausbaustatus
Aktuell sind im ersten Ausbaucluster, genauer in den Ortsteilen Wißmar (Wettenberg), Salzböden (Lollar), Kinzenbach (Heuchelheim), Geilshausen & Allertshausen (Rabenau), Treis (Staufenberg) und Climbach (Allendorf/Lumda) die Tiefbauarbeiten in vollem Gange. Als nächstes Ausbaucluster sind die Ortsteile Heuchelheim (Heuchelheim), Allendorf (Allendorf/Lumda) und Mainzlar (Staufenberg) geplant. So werden die sechs Kommunen Stück für Stück mit einem flächendeckenden Glasfasernetz versorgt. Die ersten Kundenanschlüsse werden schon in diesem Jahr in Betrieb genommen. Im Laufe des Jahres 2026 soll der Bau in allen Ortsteilen der sechs Yplay-Kommunen begonnen und zum größten Teil abgeschlossen werden. In einzelnen Bereichen wird der Bau bis ins Jahr 2027 andauern.
Transparenz, Dialog und Planungssicherheit
Yplay Germany und Primevest setzen auf partnerschaftliche Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und pragmatische Lösungen – auch dort, wo Hürden bestehen. Gemeinsam mit dem Landkreis, den Kommunen und der Breitband Gießen wird weiterhin an einer strukturierten Umsetzung gearbeitet, die sowohl technische als auch zeitliche Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schafft.
E-Mailadresse für Fragen zum Glasfaserausbau im Landkreis Gießen
Auf eine zentrale Auskunftsstelle zum Glasfaserausbau im gesamten Landkreis Gießen wies Stefan Becker (Breitband Gießen GmbH, Geschäftsführer), hin: „Bei Fragen rund um die Tarife und Glasfaserverträge wenden sich die Bürgerinnen und Bürger am besten direkt an das Telekommunikationsunternehmen. Für alle anderen Fragen zum Glasfaserausbau gibt es ein neues Ticketsystem, an das alle Anliegen per E-Mail übermittelt werden können. Mit diesem Service stellen die Breitbandkoordinatoren des Landkreises Gießen und der Stadt Gießen sowie das Team der Breitband Gießen GmbH sicher, dass alle Anfragen beim richtigen Ansprechpartner landen und zügig beantwortet werden können.“
Das Ticketsystem ist erreichbar über die E-Mailadresse anfragen@breitband-giessen.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage der Breitband Gießen GmbH unter www.breitband-giessen.de/kontakt

Foto: Vordere Reihe von Links: Dominik Weisensell (Leitung Vertrieb und Technik, Yplay), Stephanie Winter (Projektleiterin, Yplay), Jan-Erik Dort (Bürgermeister, Lollar), Lars-Burkhardt Steinz (Bürgermeister, Heuchelheim), Mittlere Reihe von Links: Peter Gefeller (Bürgermeister, Staufenberg), Peer Kohlstetter (Geschäftsführer, Yplay), Marc Nees (Bürgermeister, Wettenberg), Hintere Reihe von Links: Björn Zimmer (Bürgermeister, Rabenau), Stefan Becker (Geschäftsführer, Breitband Gießen), Sebastian Schwarz (Bürgermeister, Allendorf/Lumda)

Für 160 € kannst du eine Parzelle für eine ganze Saison von Mai bis Oktober pachten. Dein Gemüsegarten beinhaltet ca. 30 m2 Gartenfläche (3m x 10m) und versorgt bis zu drei Personen.
Informieren Sie sich hier: Flyer-Kinzenbach-Saisongärten
Haben Sie Interesse?
Folgende Regeln gelten für den gemeindlichen Zuschuss für die Haus- und Grundstücksbesitzer von Heuchelheim und Kinzenbach:
- Sie dürfen Neuanpflanzungen vornehmen
- Sie dürfen halb- und hochstämmige Laub- und Obstbäume anpflanzen
- Pro Wohnbaugrundstück dürfen es bis zu fünf Bäume sein
- Die Förderung beträgt pro Baum maximal 100,-- EUR
- Die Beseitigung von Schottergärten wird mit 500,-- EUR bezuschusst
Diese Aktion gilt bis zum 31.12.2025 und solange Mittel für 1.000 Bäume vorhanden sind. Mit dem Kauf bzw. der Anpflanzung des 1.000. Baumes endet diese Aktion.
Hessinnen und Hessen können die Hilfen über ein länderübergreifendes Portal beantragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.
Kontakt
Heizkostenhilfe Hessen
Telefon: +49 6151 12 6000
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
Internet: https://rp-darmstadt.hessen.de

Kaputte Straße oder illegale Müllablagerung entdeckt?
Dies und weitere Mängel können Sie nun ganz einfach online über den landesweiten Mängelmelder mitteilen. Die zuständige Kommune wird sich dann Ihrem Anliegen widmen.
Link Mängelmelder: https://iwebgis.com/hessenmaengelmelder/aem/
Der Mängelmelder ist Teil des Sicherheitsportal Hessen: https://sicherheitsportal.hessen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die letzten Wochen und Monate haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine gut aufgestellte, gut ausgerüstete und hoch motivierte Freiwillige Feuerwehr haben. Unsere Wehrmänner und Wehrfrauen helfen unseren Menschen, leisten diverse Hilfestellungen und sind in so vielen wichtigen Punkten im Einsatz, das dies ist an der Stelle dieser Kolumne gar nicht auf zu zählen ist, zu lange wäre sonst der Artikel.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde hat ja bereits angekündigt, dass wir mit der Versteigerung der gemeindlichen Obstbäume neue Wege gehen wollen.

Sie wollen wissen, welche Veranstaltungen es in Heuchelheim gibt? Dann sind Sie hier richtig.

Hier erfahren Sie alle aktuellen Ereignisse zur Politik in Ihrem Wahlkreis.
