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Die Energiewende, die anhaltende Digitalisierung und strengere gesetzliche Vorgaben stellen die Netzinfrastruktur vor tiefgreifende Herausforderungen. Der Ausbau und die Modernisierung von Strom-, Gas- und Wärmenetzen sind mit erheblichen Investitionen verbunden und wirken sich somit auch direkt auf die Energiepreise aus (Steigerung der Netzentgelte in 2025 um ca. 3,4 %).
Auf diese und weitere Fragen rund um die Zukunft der (lokalen) Versorgungsnetze geht unser Referent in seinem Vortrag ein. Im Mittelpunkt stehen dabei Status Quo und Ausblick auf die Transformation der Strom-, Gas- und Wärmenetze sowie konkrete Beispiele, wie bereits jetzt innovative Lösungen und Technologien in der Region umgesetzt werden.
Referent: Andreas Hergaß, Kaufmännischer Vorstand der Stadtwerke Gießen AG
Datum: Dienstag, 25. November 2025 um 19:00 Uhr
Ort: Sitzungssaal der Gemeindevertretung, Heuchelheim, Linnpfad 33
Weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter https://www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest
Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.
Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.
Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.
Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Erreger grassiert unter Zugvögeln
Bundesweit kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Auch der Landkreis Gießen ist von diesem Kranichsterben betroffen, wie das Veterinäramt mitteilt. Tote Kraniche wurden in den vergangenen Tagen vor allem in den Zugvögel-Rastgebieten im Bereich der Hungener Seen, aber auch im Stadtgebiet Lich gefunden.
Bei mehreren toten Kranichen besteht nach der ersten Untersuchung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ein Hinweis auf eine Infektion mit Geflügelpest-Virus H5. Dieser Erreger gilt als hochpathogen. Das bedeutet, er hat die Fähigkeit, besonders schwere Erkrankungen zu verursachen. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit steht noch aus. Andere Nachweise in den vergangenen Tagen betrafen niedrigpathogene Erreger.
Es besteht keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.
Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist zu erreichen (auch am Wochenende) unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de


Stand 7.11.2025
Die oben genannte Allgemeinverfügung vom 01.07.2025 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die diesjährige Ehrung verdienter Persönlichkeiten unserer Gemeinde soll, wie in den Jahren zuvor im Rahmen der Weihnachtsfeier der Gemeindevertretung stattfinden. Grundlage hierfür sind die bekannten Richtlinien der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn. Demnach kann die Silberne Ehrennadel für mindestens 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen an Einwohner/innen der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn und andere Personen, die aufgrund ihrer Stellung und ihrer den Sport weitgehend fördernden Tätigkeiten bzw. die sich durch ihre Tätigkeit für das Gemeindewohl besonders verdient gemacht haben, verliehen werden.
Vorschlagsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die ihren Sitz in der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn haben. Wir bitten Sie aus diesem Grund zu prüfen, ob aus den Reihen Ihres Vereines berechtigte Mitglieder nach den genannten Richtlinien vorgeschlagen werden können. Die Meldungen erbitten wir, schriftlich bis zum 10. November 2025 an den Gemeindevorstand zu richten, da später eingehende Vorschläge für die diesjährige Ehrung nicht mehr berücksichtigt werden können. Auskünfte erteilt Frau Kreuter, Telefon: 6002-70. Der zu ehrende Personenkreis wird rechtzeitig schriftlich benachrichtigt.
Der Termin für die Ehrung wird der 11. Dezember 2025 sein.
Dr. Ehlers
Erster Beigeordneter
Ein Fest für Jugendliche (Streetballturnier)
Die Arbeiten zur Verstärkung der Brücke „Eselswiese“ im Verlauf der Bundesstraße 429 zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Heuchelheim schreiten gut voran. Seit vergangenem Winter finden Arbeiten an der Unterseite der Brücke statt, um die geltende Tonnagebeschränkung auf maximal 3,5 Tonnen mittelfristig wieder aufzuheben.
Aktuell werden die bestehenden Brückenkappen des Bauwerks abgebrochen und mit Leichtbeton neu hergestellt. Der Kraftverkehr kann die B 429 während der Arbeiten weiterhin normal auf einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung befahren.
Da der straßenbegleitende Rad- und Gehweg im Bereich der Brücke auf der östlichen Brückenkappe verläuft, musste dieser seit Juni gesperrt werden. Eine Umleitung über die umliegenden Wege und die Landesstraße 3359 (Lahnparkstraße) wurde in beide Richtungen ausgeschildert. Voraussichtlich am kommenden Donnerstag, 02. Oktober, wird die Baustelle auf die dritte Bauphase umgestellt. Im Laufe des Donnerstags wird dann auch der Rad- und Gehweg auf der neu hergestellten Brückenkappe wieder für Rad- und Fußverkehr freigegeben.
In der dritten Bauphase wird in den nächsten Monaten die Brückenkappe auf der Westseite abgebrochen und erneuert. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis diesen Winter 2025/2026 andauern.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Ab dem kommenden Montag, 29. September, erneuert Hessen Mobil die Signalgeber und Steuergeräte der Ampelanlagen an zwei Kreuzungen zwischen Gießen und Heuchelheim. Dafür müssen die verschiedenen Fahrspuren der Kreuzungen kurzzeitig, für jeweils wenige Stunden, gesperrt werden.
Am Montagmorgen, 29. September, beginnen die Arbeiten an der ersten Kreuzung der B 429, L 3020 (Heuchelheimer Straße) und Rodheimer Straße. Bis voraussichtlich Freitag, 17. Oktober, werden sukzessive die Fahrspuren der Kreuzung kurzzeitig, für jeweils wenige Stunden, gesperrt, um die Signalgeber zu erneuern.
Von Montag, 13. Oktober, bis voraussichtlich Freitag, 31. Oktober, werden die Signalgeber der Kreuzung der B 429, L 3020 (Heuchelheimer Straße) und Gottlieb-Daimler-Straße erneuert. Auch dazu werden die verschiedenen Fahrspuren der Kreuzung kurzzeitig, für jeweils wenige Stunden, gesperrt.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: „Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, wir brauchen mehr Standards und einheitliche Schnittstellen für möglichst zentrale Lösungen.“
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, und die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, haben heute eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Land im Bereich Verwaltungsdigitalisierung vereinbart. Die Offensive wird gemeinsam mit sechs hessischen Pilotkommunen initiiert. Ziel ist eine Blaupause für ein flächendeckendes Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen in ganz Hessen, die dann auch von anderen Bundesländern genutzt werden kann.
Bundesminister Dr. Wildberger: „Wir brauchen mehr Dynamik in der Verwaltungsdigitalisierung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen endlich spüren, dass da richtig was voran geht – nicht nur punktuell. Viele Verwaltungsleistungen sind in der Hand der Länder und Kommunen, wir wollen daher eng mit ihnen zusammenarbeiten. Wir hören ganz genau zu, wo es hakt, und werden gemeinsam passgenaue Lösungen finden. Ich freue mich sehr, dass sich Hessen für unsere Offensive gemeldet hat. Hessen ist mit seiner urbanen als auch ländlichen Struktur ein perfekter Partner, um eine Blaupause zu entwickeln, die auch deutschlandweit helfen kann.“
Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Sinemus: „Bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert wird. Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, wir brauchen mehr Standards und einheitliche Schnittstellen für möglichst zentrale Lösungen. Mit diesem Pilotprojekt sind natürlich noch lange nicht alle Probleme gelöst, aber es ist ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung und wird einen spürbaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bringen.“
Workshops in den Pilotkommunen haben bereits begonnen
In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zwar zahlreiche föderale Verwaltungsleistungen digitalisiert, diese sind aber noch nicht bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verfügbar. Daher erarbeiten das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und Hessen jetzt einen neuen Ansatz, der die konkrete Verwaltungspraxis vor Ort stärker berücksichtigt. Mit sechs hessischen Pilotkommunen wollen das BMDS und Hessen eruieren, welche Kriterien für einen schnellen Roll-out vor Ort entscheidend sind. Ausgewählt wurden die kreisfreien Städte Wiesbaden und Kassel, die Stadt Hattersheim, der Rheingau-Taunus-Kreis und der Wetteraukreis sowie die Gemeinde Heuchelheim. Aus diesen Erkenntnissen sowie den Ergebnissen mehrerer gemeinsamer Workshops von Bund und Kommunen wird eine Blaupause für ein flächendeckendes Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen erstellt. Dieses soll sowohl für Hessen, als auch für andere Bundesländer genutzt werden. Die Workshops mit den hessischen Kommunen haben diese Woche bereits teilweise begonnen.
Standards und Einheitlichkeit als übergreifendes Ziel
Eine der Hauptaufgaben ist die Frage der Standards und der Einheitlichkeit bei der Digitalisierung. Da jede Kommune eigenständig und eigenverantwortlich handelt, werden für die jeweils gleichen Aufgaben oft unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Diese Uneinheitlichkeit führt zu hohen Kosten und einem insgesamt langsameren Prozess der Digitalisierung. Daneben liegt der entscheidende Schlüssel in der3
sogenannten Ende-zu-Ende-Digitalisierung, also dass Verwaltungsprozesse von Anfang bis Ende vollständig und medienbruchfrei digital erfolgen können. Als Ergebnis ist kein Ausdrucken, kein Einscannen mehr nötig und eine schnellere Bearbeitung gewährleistet.
Gemeinsam mit dem Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Sandro Zehner, hatte die Ministerin zudem Anfang Juli ein Memorandum von kommunalen Vertretern an Bundesdigitalminister Wildberger überreicht, bei dem noch einmal der Wunsch der kommunalen Seite nach einer Standardisierung und einer verstärkten Einheitlichkeit bekräftigt wurde.
Bereits Anfang 2024 hatte das hessische Digitalministerium die Digitaloffensive Kommunal initiiert, um die Kommunen auch weiterhin bei der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen. Dazu wurde eine Vielzahl von Kommunen besucht, um deren Bedürfnisse noch besser aufnehmen zu können. Als ein Ergebnis wurde 2024 eine Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und den hessischen Kommunalen Spitzenverbänden gezeichnet, mit der die gemeinsame Kompetenzstelle Kommunale Verwaltungsdigitalisierung (KKV) geschaffen wurde. Das Land Hessen unterstützt seine Kommunen schon lange auf vielfältige Weise bei der Verwaltungsdigitalisierung. Unter anderem nutzen mehr als 90 Prozent der hessischen Kommunen die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte Plattform Civento, mit der eine einheitliche Basis für Verwaltungsvorgänge gegeben ist. Zudem ermöglicht das Land den Kommunen die kostenfreie Nutzung des Beteiligungsportals, das eine Vielzahl digitaler Werkzeuge für die Beteiligung von Bürgern bietet.
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Sie finden uns auf folgenden Kanälen:


Aktiv die Lebensbedingungen der Menschen mitgestalten
Am 18. August 2025 wurde der Bewilligungsbescheide für die Installation eines Starkregenfrühwarnsystems für die Gemeinden Heuchelheim und Biebertal im Medienraum des Hessischen Landtags von Frau Ministerin Prof. Dr. Sinemus an den Bürgermeister von Heuchelheim Lars Burkhard Steinz und den Projektleiter Hochwasserschutz Johannes Klameth übergeben. Von den insgesamt 499.572 EUR entfallen auf Heuchelheim 199.829 EUR, wovon die Gemeinde einen Eigenteil von 19.982 EUR einbringen muss. Biebertal wird mit 299.743 EUR gefördert, der Eigenanteil beträgt 29.974 EUR.
Der Bieberbach, der durch die Gemeinden Biebertal und Heuchelheim fließt, ist für das ökologischen Gleichgewicht der Region von großer Bedeutung. Allerdings bringt er bei Starkregenereignissen auch die Gefahr von Überflutungen mit sich, was für beide Kommunen eine Herausforderung darstellt.
Überflutungen können durch das Frühwarnsystem nicht verhindert, aber die Folgen deutlich gemindert werden. Durch frühzeitige Erkennung und Warnung vor Gefahren durch Starkregenereignisse gewinnen Bürgerinnen und Bürger sowie Einsatzkräfte wertvolle Zeit. Gefahren für die Bevölkerung, Sachschäden an der Infrastruktur können minimiert werden.
Niederschlagssensoren an strategischen Punkten liefern präzise Daten über Intensität und Dauer von Niederschlägen. Wetterstationen innerhalb der Kommunen liefern meteorologische Daten für eine genaue Vorhersage von Starkregenereignissen. Pegelmesser in Bachläufen und Kanälen überwachen Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten. Die so gesammelten Daten werden in einer Datenzentrale mittels Künstlicher Intelligenz ausgewertet und gegebenenfalls als Warnungen an die Behörden, an die Feuerwehr und andere an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger können über eine APP gewarnt werden und sich rechtzeitig schützen.
Frühwarnsysteme sollen in 14 Landkreisen in Hessen und zwei kreisfreien Städten vor Starkregen und Überflutungen waren. Erstmals wurde das System im Landkreis Fulda realisiert.
Seit Juni 2025 verfügen beide Gemeinden über Starkregengefahrenkarten, welche die Überflutungs- und Gefährdungsbereiche durch Starkregen und Sturzfluten ausweisen.

Aufgrund einer Sperrung am Oswaldsgarten/ Neustadt kann die Linie 24 (Wetzlar – Gießen) in Richtung Gießen die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche ab Montag, den 18. August bis vsl. 26. September 2025 nicht anfahren. Nach der Haltestelle Schützenstraße werden bei den normalen Linienfahrten als Ersatz die Haltestellen Mühlstraße und Selterstor angefahren. Betroffen werden vor allem auch die Fahrgäste der Schulen in der Innenstadt sein, da bei manchen Fahrten zeitlich keine Umleitungsstrecken fahrbar sind. Die Fahrt ab Naunheim/ Hermannstraße um 06:19 Uhr fährt nur bis Gießen/ Selterstor. Die Fahrt ab Gießen Bahnhof um 13:02 Uhr fährt im Gießener Innenstadtbereich nur die Haltestelle Johanneskirche (13:06 Uhr in Richtung Berliner Platz) an und fährt dann weiter zur Haltestelle Schützenstraße. Die Fahrt ab August-Herm.-Francke-Schule um 13:07 Uhr fährt die Haltestelle Berliner Platz um 13:14 Uhr und danach die Haltestelle Mühlstraße (13:20 Uhr) an. Die Fahrtzeiten können aufgrund der Baustellensituation etwas variieren. Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877 oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de
zur Verfügung.
JH/VLDW
Arbeiten werden bald abgeschlossen
Seit Sommer 2024 saniert Hessen Mobil die Fahrbahn der Bundesstraße 429 auf dem Gießener Ring zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Wettenberg. Auf der rund 4,2 Kilometer langen Strecke wurde dafür nacheinander in beiden Fahrtrichtungen der Fahrbahnbelag umfassend erneuert sowie die Frostschutzschicht unter dem Asphalt verfestigt. Nachdem die Arbeiten in Fahrtrichtung Wettenberg bereits Anfang dieses Jahres planmäßig abgeschlossen werden konnten, liegt auch die Fertigstellung der Fahrtrichtung Wetzlar/Lahnfelddreieck weiterhin im Zeitplan und rückt näher.
In den nächsten Wochen werden noch Anpassungs- und Restarbeiten im Bereich der B 429 bei Wettenberg durchgeführt. Bereits am Dienstag, 5. August, kann die Auffahrt von der B 429 aus Wettenberg kommend auf die A 480 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Des Weiteren wird im Laufe der kommenden Woche die Baustelle auf der B 429 in Fahrtrichtung Wetzlar/Lahnfelddreieck sukzessive abgebaut werden. Dann stehen dem Verkehr bis zur Baustelle an der Brücke „Eselswiese“ wieder zwei Fahrstreifen in diese Fahrtrichtung zur Verfügung.
Im Nachgang zu diesen Arbeiten wird noch die neue Fahrbahnmarkierung auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Wettenberg aufgebracht. Hierfür werden aber nur kurzzeitige Fahrstreifensperrungen nötig.
Hessen Mobil bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.
Weiterer Ausblick für die Bundesstraße 429
Nach Abschluss der Fahrbahnsanierung auf der B 429 wird weiterhin an der Brücke „Eselswiese“ im Verlauf der Bundesstraße zwischen dem Lahnfelddreieck und der Anschlussstelle Heuchelheim gearbeitet. Seit Juni dieses Jahres werden dort die Betonkappen des Bauwerks mit Leichtbeton erneuert. Voraussichtlich drei Monate soll die Erneuerung der Brücke in Fahrtrichtung Wettenberg und der Brückenkappe dauern. Im Anschluss daran, werden auch in Fahrtrichtung Lahnfelddreieck die Brückenkappen abgebrochen und erneuert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Winter 2025/2026 dauern, mit Restarbeiten und dem Räumen der Brückenbaustelle im Anschluss.
Ziel der Bauwerksinstandsetzung ist eine nachhaltige Erhaltung der Brücke und eine Verbesserung der Verkehrssituation für den Schwerverkehr in der Region: Die aktuell geltende Tonnagebeschränkung auf maximal 3,5 Tonnen im Bauwerksbereich der Bundesstraße B 429 soll nach Abschluss der Bauwerksinstandsetzung wieder aufgehoben werden.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.
Aktueller Stand zum Glasfaserausbau in Heuchelheim und Kinzenbach
Der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde schreitet weiterhin planmäßig voran. Im Ortsteil Kinzenbach sind inzwischen rund 3/4 der Leitungen verlegt. In den bereits erschlossenen Bereichen sind auch die Hausanschlüsse nahezu vollständig fertiggestellt.
Die Fertigstellung dieser Bauabschnitte ist für 2025 vorgesehen.
Damit die Anschlüsse in Betrieb genommen werden können, muss unser lokales Glasfasernetz mit dem überregionalen Netz verbunden werden. Der nächstgelegene Zugangspunkt befindet sich im Gewerbegebiet Gießen-West, in der Nähe eines großen Autohauses. Von dort wird eine Verbindung zum zentralen Verteilerpunkt (Point of Presence, kurz: POP) in der Bahnhofstraße, zwischen dem Bauhof und dem Heimatmuseum, hergestellt. Von diesem Punkt aus erfolgt künftig die Versorgung aller Haushalte in Heuchelheim und Kinzenbach.
Die Bauarbeiten für diese Hauptleitung beginnen voraussichtlich im 4. Quartal 2025 und werden etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Haushalte, die entlang dieser Trasse liegen, werden im Zuge dieser Arbeiten direkt mit angeschlossen.
Sobald die Hauptleitung verlegt und die Verbindung zum überregionalen Netz hergestellt ist, können die bereits angeschlossenen Haushalte in Kinzenbach und in Teilen von Heuchelheim freigeschaltet und aktiviert werden – die Nutzung des Glasfasernetzes ist dann möglich.
Die weiteren Bauabschnitte sind bereits terminiert:
Rest von Heuchelheim: Baubeginn Mitte 2026, Fertigstellung 2027
Rest von Kinzenbach: Baubeginn Ende 2026, Fertigstellung 2027
Damit soll die gesamte Gemeinde bis Ende 2027 vollständig mit Glasfaser versorgt sein.
Der Ausbau verläuft bislang reibungslos und ohne Verzögerungen. Über den Fortschritt informieren wir Sie weiterhin über unsere Homepage und die örtliche Presse.
Ihre Gemeindeverwaltung
Heuchelheim a. d. Lahn

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab 1. Mai 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt keine biometrischen Fotos in Papierform mehr angenommen werden. Für Sie besteht dann die Möglichkeit, digitale Lichtbilder für Personalausweise und/oder Reisepässe in unserem Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6 Euro pro Foto. Wir nehmen jedoch auch digitale Fotos an, welche von privaten Fotodienstleistern angefertigt werden. Diese müssen jedoch eine Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Menschen, die selbst nicht Auto fahren können beziehungsweise denen kein Fahrzeug zur Verfügung steht, haben oft Probleme, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und so weiter zu erreichen.
Um diesen Menschen das Leben zu erleichtern, bietet der Ehrenamtsverein Heuchelheim-Kinzenbach e.V. – unterstützt durch die Gemeindeverwaltung Heuchelheim - den Bürgerbus an.
Alle Passagiere werden zu Hause abgeholt, zu ihren Zielen gefahren und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrerinnen und Fahrer unterstützen auch gerne beim Einkauf und Transport der Einkäufe in die Wohnung.
Der Bürgerbus fährt
Da diese Fahrten weniger genutzt werden, verbinden Sie den Einkauf auf dieser Tour am besten mit Erledigungen in der Apotheke , der Bank, Post , und so weiter.
Interessenten melden sich bitte an den betreffenden Tagen bis spätestens 11:00 Uhr bei Frau Noack (Gemeinde Heuchelheim, Tel.: 0641 6002 39) an.
Die Anmeldungen sind auch schon am Vortag möglich.
Auch Fahrgäste, die das Bürgerbusangebot bisher nicht genutzt haben, sind herzlich eingeladen, sich anzumelden und mitzufahren.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können wir leider nicht mitnehmen, da unser Fahrzeug dafür nicht ausgestattet ist. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer nicht für Krankentransporte ausgebildet sind.
Zu Arztpraxen kann der Bürgerbus nur dann fahren, wenn etwas abgeholt werden muss. Da Behandlungen meist mit längeren Wartezeiten verbunden sind, bitten wir darum, Fahrten in diesem Zusammenhang privat zu organisieren.
Zum 01.01.2025 haben die hessischen Finanzämter die Weiterleitung von Steuervordrucken an die Kommunen eingestellt. Daher können diese Formulare nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden. Hintergrund: Die Hessische Steuerverwaltung hat die voranschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende Abgabequote über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zum Anlass genommen, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen zu prüfen. Ergebnis: Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise stellen die Finanzämter den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke mehr zur Auslage zur Verfügung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht online über ELSTER abgeben möchten, erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke nur noch direkt bei den jeweiligen Finanzämtern.
Alternativen: Alle Formulare können auch digital heruntergeladen werden. Unter der Adresse https://www.formulare-bfinv.de können über die Schaltfläche „Formularcenter“ alle aktuellen Vordrucke abgerufen werden.
Das Finanzamt Gießen erreichen Sie telefonisch unter 0641 4800100.

Für Einbürgerungsangelegenheiten machen Sie bitte vorab einen Termin aus, bei Frau Rothemund unter ordnungsamt@heuchelheim.de
oder 0641/6002-25
„Erklärung des Gießener Landes“ fordert angemessene Finanzierung für die gesetzlichen Aufgaben
Landkreis Gießen. Der Landkreis Gießen und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises fordern von Bund und Land eine ausreichende Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung. In einer gemeinsam verfassten Erklärung des Gießener Landes zu ihrer Finanzsituation kritisieren sie die unzureichende Finanzausstattung durch Bund und Land bei einer zugleich wachsenden Zahl gesetzlich übertragener Aufgaben.
Die Mitglieder des hauptamtlichen Kreisausschusses, Oberbürgermeister, Bürgermeisterin und Bürgermeister aller Städte und Gemeinden unterzeichneten gemeinsam die Erklärung und verweisen auf das in der Verfassung verankerte Recht der kommunalen Selbstverwaltung.
Es bleibt kein Spielraum für eigene Gestaltung
„Faktisch wird die Selbstverwaltung jedoch durch eine immer größere Regelungsdichte in Form bürokratischer Vorgaben von Bund und Land und eine unzureichende Finanzierung der übertragenen Aufgaben immer weiter ausgehöhlt“, sagte Landrätin Anita Schneider, die zugleich auch Präsidentin des Hessischen Landkreistages ist. „Nahezu 98 Prozent aller kommunalen Aufgaben sind mittlerweile Pflichtleistungen. Für eigene Gestaltung bleibt kaum Spielraum.“ Zugleich führten diese Pflichtaufgaben zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten. Während das Land Hessen einen Rekord im Kommunalen Finanzausgleich mit einem Anstieg um mehr als sieben Milliarden Euro verkünde, gebe es für die Kreise und Kommunen vier Millionen Euro weniger als erwartet.
Nahezu alle hessischen Landkreise weisen defizitäre Haushalte vor. Da die Landkreise über keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen verfügen, seien sie rechtlich gezwungen, die Kreis- und Schulumlagen als einzigen gestaltbaren Einnahme-Faktor anzuheben, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Es sei allerdings eine Grenze erreicht, wenn kreisangehörige Kommunen dauerhaft und strukturell nicht mehr in der Lage seien, ihr Recht auf eine eigenverantwortliche Erfüllung von Aufgaben wahrzunehmen, sagte Landrätin Schneider. Dies habe auch die jüngste Haushaltsdebatte im Kreistag deutlich gemacht.
Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim und Sprecher der Bürgermeister des Landkreises Gießen, bekräftigt dies. „Die Mehrheit der Städte und Gemeinden hat finanziell kaum noch Luft zum Atmen.“ Steigenden Kosten für elementare Aufgaben in Bereichen wie Trinkwasser, Kanal, Straßen oder Kitabetreuung stehe eine immer weiter rückläufige öffentliche Finanzierung gegenüber. Auf Bund und Land entfielen derzeit jeweils rund 40 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. „Der kommunale Anteil liegt bei nur etwa 15,5 Prozent. Die Kommunen übernehmen aber ein Viertel aller staatlichen Aufgaben.“
Zugleich übertrage der Bund zunehmend gesetzliche Aufgaben auf die kommunale Ebene, erklärte Landrätin Schneider. Das auf Landesebene verankerte sogenannte Konnexitätsprinzip – kurz: wer bestellt, der bezahlt – sei hier nicht gegeben. Viele Kommunen könnten selbst Pflichtaufgaben kaum noch finanzieren
Großteil für Ganztag und Kita-Ausbau wird allein gestemmt
Für den Landkreis gehört beispielsweise das Ganztagsangebot an Schulen zu den Posten, die von Land und Bund nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden. Allein an Grundschulen des Landkreises werden für Platz und Räume in den kommenden Jahren Investitionen von gut 40 Millionen Euro nötig. Nur 6,7 Millionen Euro werden aber durch das Investitionsprogramm für den Ganztagsausbau gefördert. Auch bei sozialen Aufgaben besteht diese Situation. Für das laufende Jahr rechnet der Landkreis Gießen mit mehr als 21 Millionen Euro Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX. Nur 250.000 Euro stehen dem als Erstattung gegenüber.
Für die Städte und Gemeinden gehört beispielsweise die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes zu den Aufgaben, die eine enorme finanzielle und personelle Herausforderung darstellen. „Hier sind Vorgaben für Zahl und Größe von Räumen sowie Personalausstattung einzuhalten. Eine Förderung durch Land oder Bund gibt es dafür aktuell nicht“, erklärte Bürgermeister Steinz. Und auch die Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes, die eigentlich den Glasfaserausbau voranbringen soll, schafft für die Bauämter der Städte und Gemeinden einen erheblichen Mehraufwand – ohne Ausgleich.
Voraussetzung für Vertrauen in demokratische Institutionen
In der Erklärung des Gießener Landes fordern alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner neben der auskömmlichen Finanzierung der von Bund und Land per Gesetz übertragenen Leistungen auch einen Dialog und eine Reformierung der per Gesetz übertragenen kommunalen Aufgaben. „Es geht darum, welche Anforderungen sinnvoll, realistisch und umsetzbar sind“, erklärte Bürgermeister Steinz.
Landrätin Schneider betonte, dass die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sei. „Landkreise, Städte und Gemeinden sind mit ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge direkt im Alltag der Menschen präsent. Fehlen starke Kommunen, ist dies auch eine Gefahr für die Teilhabe von Menschen vor Ort und ihr Vertrauen in demokratische Institutionen. Dies ist aber gerade jetzt von großer Bedeutung, um eine Spaltung der Gesellschaft auch hin zu extremen Positionen abzuwenden.“

Bildunterschrift:
Landrätin Anita Schneider (vorn, l.) und Bürgermeister Lars Burkhard Steinz (vorn, r.) als Sprecher der Bürgermeister-Kreisversammlung des Landkreises Gießen sowie Bürgermeisterin und Bürgermeister aller Kreiskommunen und die Mitglieder des hauptamtlichen Kreisausschusses unterzeichneten und bekräftigten die Erklärung des Gießener Landes zur Finanzsituation. (Foto: Landkreis Gießen)

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn sucht ab sofort
Aushilfen im Hauswirtschafts- und/oder Reinigungsbereich der gemeindlichen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Sporthalle, Mehrzweckgebäude, usw.)
auf 538-Euro-Basis (m/w/d)
Mehr erfahren Sie in unserer Stellenausschreibung

In den letzten Monaten wurde vermehrt Müll und illegaler Gartenabfall in den Wäldern der Gemeinden Lahnau und Heuchelheim entdeckt.
Besonders auffallend ist die Zunahme von Gartenabfällen und Grünschnitt, die in die Wälder gebracht werden, teils mit invasiven Arten.
„Die Müll-Schwerpunkte sind an den Waldparkplätzen und im nahen Umkreis“, so berichtet Lukas Sonnabend, Revierleitung Lahnau-Heuchelheim von HessenForst.
Die Gemeinden appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Verantwortung für die Umwelt ernst zu nehmen. Gartenabfälle, wie Schnittreste, Laub und andere organische Materialien, gehören nicht in den Wald. Diese Abfälle können nicht nur das Ökosystem schädigen, sondern auch die Lebensräume von Tieren und Pflanzen gefährden.
Die Gemeinden bieten zahlreiche Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hausrat und Gartenabfällen an.
Wer Gartenabfälle im Wald ablagert und entsorgt, verstößt gegen geltende Gesetze und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die oft teure Entsorgung illegal im Wald deponierter Gartenabfälle trägt der betroffene Grundeigentümer. Beim Körperschafts- und Staatswald ist dies der Steuerzahler.
Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der illegalen Müllentsorgung beitragen können, können beim jeweiligen Ordnungsamt gemeldet werden.
Ordnungsamt Gemeinde Lahnau:
E-Mail: ordnungsamt@lahnau.de
Telefon: 06441/9644-0
Ordnungsamt Gemeinde Heuchelheim:
E-Mail: Ordnungsamt@heuchelheim.de
Telefon: 0641/6002-0
Seit knapp 6 Monaten gibt es sie, die Heuchelheim und Kinzenbacher Vereinsinitiative. Aber was ist das eigentlich und was wollen die?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Wertstoffhof nur Astschnitt annehmen kann. Andere Arten von Grünschnitt, insbesondere Efeu und Laub, können leider nicht entgegengenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier !
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung

Aufgrund der Baumaßnahme an dem Verkehrsknoten Gabelsberger Straße/ Westanlage und weiteren betrieblichen Störungen muss in Gießen die Linienführung der Linie 24 geändert werden.
Demzufolge werden in Richtung Gießen alle Fahrten, mit Ausnahme der Expressfahrten, über die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche zum Bahnhof nach Gießen geführt. In Richtung Heuchelheim und Wetzlar müssen aus umlauftechnischen Gründen im Anschluss alle Fahrten vom Bahnhof über die Haltestellen Bahnhofstraße und Mühlstraße in der Westanlage geführt werden. Die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche entfallen in Richtung Heuchelheim/ Wetzlar bis auf zwei Ausnahmen während der Schulzeit entsprechend.
Die Haltestelle Liebigstraße entfällt in Richtung Wetzlar. Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen Bahnhof und Bahnhofstraße auszuweichen. Die Umsetzung der Änderung wird am Montag, den 27. Mai erfolgen.
Wir bitten die Fahrgäste um Verständnis.
Die Informationen stehen auch unter www.vldw.de bereit.
Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877
oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de
zur Verfügung.
JH/VLDW
Breitband-Zukunft für den Raum Gießen: Bürgermeister, Landkreis und Projektpartner ziehen gemeinsam an einem Strang – Mit großem Erfolg
Gießen, 09.07.2025 – Im Schulterschluss mit den Kommunen Allendorf (Lumda), Rabenau, Lollar, Staufenberg, Wettenberg und Heuchelheim, dem Landkreis Gießen sowie den Projektpartnern Yplay Germany GmbH, der Breitband Gießen GmbH und dem Infrastrukturinvestor Primevest Capital Partners wurden auf einem gemeinsamen Treffen entscheidende Weichen für die Fortführung des flächendeckenden und privatwirtschaftlichen Glasfaserausbaus im Raum Gießen gestellt.
Nahezu vollständiger Ausbau in den nächsten zwei Jahren
Erfreuliche Nachrichten hatten Peer Kohlstetter (Geschäftsführer, Yplay), Dominik Weisensell (Leiter Vertrieb und Technik, Yplay), Stephanie Winter (Projektleiterin, Yplay) sowie Klaus Leckelt (Senior Acquisition Manager, Primevest Capital Partners) im Gepäck: Yplay geht jetzt flächendeckend in allen sechs Kommunen in die aktive Bauplanung über. „Wir betrachten die sechs Kommunen im Nord-West-Cluster als zusammenhängendes Ausbaugebiet und freuen uns, dass unser Glasfaserangebot in Summe über alle sechs Kommunen hinweg sehr gut angenommen wird“, so Peer Kohlstetter (Geschäftsführer, Yplay).
Verbund der Kommunen führt zum Erfolg
„Wir sehen heute, wie wichtig gemeinsames Handeln ist, wenn es um eine zentrale Infrastruktur unserer Zeit geht. Mit dem Rückenwind der Bürgermeister, der Verwaltung und des Investors können wir gemeinsam mit Yplay im Gießener Nord-West-Cluster eine nachhaltige digitale Versorgung aufbauen – flächendeckend und langfristig. Die Bündelung unserer Kräfte hat maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen!“, so Peter Gefeller, Bürgermeister von Staufenberg, stellvertretend für alle Bürgermeister des Nord-West-Clusters. Wettenbergs Bürgermeister Marc Nees ergänzte: „Ein weiterer wertvoller Aspekt unserer gemeinsamen Erfolgsgeschichte ist die Privatwirtschaftlichkeit. Wir schaffen eine moderne Infrastruktur, ohne auf Steuergelder zurückgreifen zu müssen. Auch die kommunale Beteiligung in Höhe von 10% bleibt beim privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau aus.“
Obwohl sich in Lollar noch nicht genügend Bürgerinnen und Bürger für einen Glasfaseranschluss von Yplay entschieden haben, hat das Unternehmen aus der Wetterau gemeinsam mit dem Investor entschieden, Lollar und seine Stadtteile nahezu flächendeckend auf eigene Kosten auszubauen. Dazu gehört auch der Bereich in der Lollarer Kernstadt, aus dem sich glasfaserplus (Tochterunternehmen der Telekom) kürzlich von seinem Ausbauvorhaben zurückgezogen hat. „Dass Lollar in den Ausbau mit aufgenommen wurde, ist nur möglich aufgrund des Zusammenhalts der Kommunen – ein starkes Signal für die Region und ein echter Gewinn für die digitale Zukunft Lollars.“, fasst Jan-Erik Dort, Bürgermeister von Lollar zusammen.
Aktueller Ausbaustatus
Aktuell sind im ersten Ausbaucluster, genauer in den Ortsteilen Wißmar (Wettenberg), Salzböden (Lollar), Kinzenbach (Heuchelheim), Geilshausen & Allertshausen (Rabenau), Treis (Staufenberg) und Climbach (Allendorf/Lumda) die Tiefbauarbeiten in vollem Gange. Als nächstes Ausbaucluster sind die Ortsteile Heuchelheim (Heuchelheim), Allendorf (Allendorf/Lumda) und Mainzlar (Staufenberg) geplant. So werden die sechs Kommunen Stück für Stück mit einem flächendeckenden Glasfasernetz versorgt. Die ersten Kundenanschlüsse werden schon in diesem Jahr in Betrieb genommen. Im Laufe des Jahres 2026 soll der Bau in allen Ortsteilen der sechs Yplay-Kommunen begonnen und zum größten Teil abgeschlossen werden. In einzelnen Bereichen wird der Bau bis ins Jahr 2027 andauern.
Transparenz, Dialog und Planungssicherheit
Yplay Germany und Primevest setzen auf partnerschaftliche Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und pragmatische Lösungen – auch dort, wo Hürden bestehen. Gemeinsam mit dem Landkreis, den Kommunen und der Breitband Gießen wird weiterhin an einer strukturierten Umsetzung gearbeitet, die sowohl technische als auch zeitliche Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schafft.
E-Mailadresse für Fragen zum Glasfaserausbau im Landkreis Gießen
Auf eine zentrale Auskunftsstelle zum Glasfaserausbau im gesamten Landkreis Gießen wies Stefan Becker (Breitband Gießen GmbH, Geschäftsführer), hin: „Bei Fragen rund um die Tarife und Glasfaserverträge wenden sich die Bürgerinnen und Bürger am besten direkt an das Telekommunikationsunternehmen. Für alle anderen Fragen zum Glasfaserausbau gibt es ein neues Ticketsystem, an das alle Anliegen per E-Mail übermittelt werden können. Mit diesem Service stellen die Breitbandkoordinatoren des Landkreises Gießen und der Stadt Gießen sowie das Team der Breitband Gießen GmbH sicher, dass alle Anfragen beim richtigen Ansprechpartner landen und zügig beantwortet werden können.“
Das Ticketsystem ist erreichbar über die E-Mailadresse anfragen@breitband-giessen.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage der Breitband Gießen GmbH unter www.breitband-giessen.de/kontakt

Foto: Vordere Reihe von Links: Dominik Weisensell (Leitung Vertrieb und Technik, Yplay), Stephanie Winter (Projektleiterin, Yplay), Jan-Erik Dort (Bürgermeister, Lollar), Lars-Burkhardt Steinz (Bürgermeister, Heuchelheim), Mittlere Reihe von Links: Peter Gefeller (Bürgermeister, Staufenberg), Peer Kohlstetter (Geschäftsführer, Yplay), Marc Nees (Bürgermeister, Wettenberg), Hintere Reihe von Links: Björn Zimmer (Bürgermeister, Rabenau), Stefan Becker (Geschäftsführer, Breitband Gießen), Sebastian Schwarz (Bürgermeister, Allendorf/Lumda)

Für 160 € kannst du eine Parzelle für eine ganze Saison von Mai bis Oktober pachten. Dein Gemüsegarten beinhaltet ca. 30 m2 Gartenfläche (3m x 10m) und versorgt bis zu drei Personen.
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Haben Sie Interesse?
Folgende Regeln gelten für den gemeindlichen Zuschuss für die Haus- und Grundstücksbesitzer von Heuchelheim und Kinzenbach:
- Sie dürfen Neuanpflanzungen vornehmen
- Sie dürfen halb- und hochstämmige Laub- und Obstbäume anpflanzen
- Pro Wohnbaugrundstück dürfen es bis zu fünf Bäume sein
- Die Förderung beträgt pro Baum maximal 100,-- EUR
- Die Beseitigung von Schottergärten wird mit 500,-- EUR bezuschusst
Diese Aktion gilt bis zum 31.12.2025 und solange Mittel für 1.000 Bäume vorhanden sind. Mit dem Kauf bzw. der Anpflanzung des 1.000. Baumes endet diese Aktion.
Hessinnen und Hessen können die Hilfen über ein länderübergreifendes Portal beantragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.
Kontakt
Heizkostenhilfe Hessen
Telefon: +49 6151 12 6000
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
Internet: https://rp-darmstadt.hessen.de

Kaputte Straße oder illegale Müllablagerung entdeckt?
Dies und weitere Mängel können Sie nun ganz einfach online über den landesweiten Mängelmelder mitteilen. Die zuständige Kommune wird sich dann Ihrem Anliegen widmen.
Link Mängelmelder: https://iwebgis.com/hessenmaengelmelder/aem/
Der Mängelmelder ist Teil des Sicherheitsportal Hessen: https://sicherheitsportal.hessen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die letzten Wochen und Monate haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine gut aufgestellte, gut ausgerüstete und hoch motivierte Freiwillige Feuerwehr haben. Unsere Wehrmänner und Wehrfrauen helfen unseren Menschen, leisten diverse Hilfestellungen und sind in so vielen wichtigen Punkten im Einsatz, das dies ist an der Stelle dieser Kolumne gar nicht auf zu zählen ist, zu lange wäre sonst der Artikel.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde hat ja bereits angekündigt, dass wir mit der Versteigerung der gemeindlichen Obstbäume neue Wege gehen wollen.

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