
Stand 25.09.2026


Hefte, Stifte und andere Schulmaterialien, das Mittagessen in der Schule oder eine Klassenfahrt: Mit dem Beginn des neuen Schuljahres kommen auf Familien mit Schulkindern viele Ausgaben zu. Der Landkreis Gießen macht deshalb auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufmerksam. Es unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen und soll ihnen ermöglichen, bei Bildung, Kultur und Freizeit mitzumachen.
„Ob beim Schulbedarf, beim gemeinsamen Mittagessen, bei einer Klassenfahrt oder im Sportverein: Kein Kind sollte aus finanziellen Gründen außen vor bleiben. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es konkrete Unterstützung für Familien, die es sich anders nicht leisten könnten. Wir möchten Eltern ermutigen, sich über mögliche Leistungen zu informieren, um ihrem Kind trotz knapper Kasse mehr zu ermöglichen“, sagt Frank Ide, der Sozialdezernent des Landkreises Gießen.
Welche Ausgaben können bezuschusst werden?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können unterschiedliche Leistungen unterstützt werden. Dazu gehört Schulbedarf mit bis zu 195 Euro im Jahr. Auch die Kosten für Mittagessen, Schulausflüge und Klassenfahrten sowie ein- oder mehrtägige Kita-Ausflüge können übernommen werden. Ebenso ist finanzielle Unterstützung für Lernförderung bzw. Nachhilfe möglich. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für den Weg mit Bus oder Bahn zur Schule übernommen werden.
Unterstützung gibt es aber nicht nur für den Schulalltag. Auch für die soziale und kulturelle Teilhabe können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bis zu 180 Euro im Jahr erhalten. Das Geld kann beispielsweise für Vereine, Freizeiten oder Musikunterricht eingesetzt werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe können in vielen Fällen sogar rückwirkend gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Familie seinerzeit Anspruch auf eine der folgenden Grundleistung hatte.
Wer kann Leistungen erhalten?
Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, deren Familien Grundsicherungsgeld (Leistungen nach SGB II), Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Darüber hinaus kann Unterstützung auch in weiteren Fällen infrage kommen – etwa für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, die keine der genannten Leistungen beziehen, sowie für junge Erwachsene bis 25 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen.
„Wir empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten, sich zu informieren, ob für ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket infrage kommen“, sagt Frank Ide. Wer unsicher ist, kann bei der Schule nachfragen, oder direkt bei der richtigen Antrag-Stelle.
Wo gibt es Informationen und Anträge?
Für Familien, die Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist der Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises Gießen der zuständige Ansprechpartner; Telefon: 0641 9390-0; E-Mail: but@lkgi.de
Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, wendet sich an das Jobcenter Gießen, Telefon 0641 48016-0 oder über das Online-Angebot jobcenter.digital.
Alle Informationen, Anträge und Informationsblätter zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter www.lkgi.de/bildung-und-teilhabe oder unter www.jobcenter-giessen.de/but

Das Hessische Statistische Landesamt sucht private Haushalte für die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Besonders gefragt sind Haushalte, deren Haupteinkommensperson selbstständig oder freiberuflich tätig ist, sowie sogenannte sonstige Haushalte. Dazu zählen beispielsweise Mehrgenerationenhaushalte, in denen Singles oder Paare mit einem Elternteil oder mit volljährigen Kindern zusammenleben.
Auch Haushalte, bei denen die monatlichen Nettoeinkünfte aller Haushaltsmitglieder zusammen unter 1.250 Euro liegen, werden besonders gesucht. Grundsätzlich können sich alle privaten Haushalte in Hessen registrieren.
Die Ergebnisse der LWR zeigen, wie viel Geld privaten Haushalten zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Zudem helfen sie dabei, den Warenkorb zur Berechnung der Inflationsrate aktuell zu halten.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Haushalte dokumentieren einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben – per App, Web-App oder Papierfragebogen. Für eine vollständige Teilnahme an den LWR 2026 ist eine Prämie von 90 Euro vorgesehen.
Informationen und Registrierung:
Weitere Informationen:
https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/freiwillige-haushaltserhebungen
Ab sofort steht allen Bürgerinnen und Bürgern die Online‑Gewerbeanzeige zur Verfügung.
Mit diesem neuen digitalen Service können Gewerbean‑, ‑um‑ und ‑abmeldungen komfortabel, sicher und unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde vorgenommen werden.
Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Die Online‑Gewerbeanzeige ist HIER zu finden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Gewerbeamt gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 0641/6002-70 oder 0641/6002-23.“
Lassen Sie Ihre Schadstoffe nicht zu Problemstoffen werden!
Das Schadstoffmobil übernimmt Ihre Schadstoffe und entsorgt sie ordnungsgemäß. Zweimal im Jahr kommt es in jede Gemeinde und jede Stadt im Landkreis Gießen. Zusätzlich gibt es regelmäßige Sammeltermine in Gießen und in Laubach. Der nächste Termin für die Gemeinde Heuchelheim ist am 3. Dezember 2026 von 15:00 Uhr – 16:30 Uhr auf dem ehemaligen Parkplatz des Hallenbades.
Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
0250/650 491 80
E-Mail: backoffice@stel.com.de
Landkreis Gießen, Städte und Gemeinden schließen sich bundesweitem Aktionstag gegen die Finanznot an
Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Straßen, Kita, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendhilfe und noch viel mehr: Landkreise, Städte und Gemeinden leisten Aufgaben, die Menschen direkt in ihrem Alltag betreffen und zum Leben benötigen. Und sie befinden sich in einer anhaltenden Finanzkrise, die sie nicht selbst verschulden, sondern die durch ein strukturelles Problem verursacht wird. Bundesweit haben am 22. Juni Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ auf diesen Zustand aufmerksam gemacht und Bund und Länder aufgefordert, endlich gegenzusteuern.
Auch der Landkreis Gießen sowie seine Städte und Gemeinden haben sich angeschlossen. Gemeinsam verweisen sie darauf, dass sie als kommunale Familie eine Vielzahl gesetzlich übertragener Aufgaben leisten müssen, ohne dass sie durch Bund und Land dafür angemessen finanziell berücksichtigt werden. „Die Ursache der Finanzkrise ist nicht mangelnder Sparwillen, sondern ein Strukturproblem“, erklärte Landrätin Anita Schneider. Auch das Sondervermögen des Bundes habe daran nichts geändert, weil es das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung nicht löse.
Reformen der Bundesregierung könnten Schieflage verstärken
Landrätin Schneider fürchtet, dass die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung die Schieflage noch verstärken könnten. „Viele Reformen verlagern lediglich das Problem auf die Kommunen.“ So plane die Bundesgesundheitsministerin den Entfall der Einkommensgrenze von 100.000 Euro für Kinder pflegebedürftiger Eltern – bisher müssen sich Kinder bis zu dieser Grenze nicht an Kosten beteiligen. „Dies könnte eine weitere Wechselwirkung mit sich bringen. Denn wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, müssten Betroffene Hilfeleistungen zur Pflege in Anspruch nehmen, die wiederum die Kreishaushalte belasten.“
Ein weiteres aktuelles Beispiel sei das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Krankenkassen stützen soll. „Dadurch könnte sich beim Thema Rettungsdienst die Finanzierungsstruktur für die Disponenten in den Leitstellen verändern. Kosten für die Leitstellen würden nur noch zum Teil übernommen, Mehrkosten für die Disponenten verblieben bei den Landkreisen.“
Für die Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen verweist Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister von Heuchelheim und Sprecher der Kreisversammlung der Bürgermeister, vor allem auf die Belastung durch Kosten für die Kindertagesbetreuung. In mittlerweile jeder Kreiskommune überstiegen die tatsächlichen Kosten für die Kitas die Einnahmen durch Kitagebühren und die Zuweisungen des Landes. „Für die meisten Städte und Gemeinden verursacht die Schieflage in der Kita-Finanzierung den größten Teil der Defizite in den Haushalten. Und das ist mittlerweile dauerhaft so“, sagte Steinz. Zugleich mache das Land den Kommunen aber Vorgaben zur personellen Ausstattung.
Städte, Gemeinden und der Landkreis selbst sind wegen defizitärer Haushalte zu strikten Einsparungen beim eigenen Verwaltungspersonal verpflichtet. Da der Landkreis selbst über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, muss er seine Aufwendungen über die Kreis- und Schulumlage auf die Städte und Gemeinden umlegen – was wiederum deren Haushalte belastet.
Der Landkreis Gießen und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten bereits im Februar 2025 eine gemeinsame „Erklärung des Gießener Landes“ an Land und Bund formuliert und eine angemessene Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung gefordert. Nun – anderthalb Jahre später – zeige sich, dass sich die Situation kaum verändert habe.
Hintergrund Aktionstag „Kommunen am Limit“
Zu dem bundesweiten Aktionstag am 22. Juni 2026 haben die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag – gemeinsam aufgerufen. Zusammen wollen sie ein deutliches Zeichen setzen und auf die Situation der kommunalen Familie aufmerksam machen. Hintergründe und Beispiele gibt es unter https://kommunenamlimit.de/

Bürgermeisterin und Bürgermeister, Landrätin und hauptamtliche Kreisbeigeordnete trafen sich zum Aktionstag am Hallenbad Pohlheim – symbolisch als einer sanierungsbedürftigen öffentlichen Einrichtung. (Foto: Landkreis Gießen)
Auf vier Pfoten und Nummer sicher: Wer mit Hund oder Katze in ein anderes Land verreist, muss einen EU-Heimtierausweis für sein Tier haben. (Foto: Landkreis Gießen)

Veterinäramt weist auf Bestimmungen zum Tollwutschutz hin
Der zutrauliche Straßenhund am Café, die verschmuste Streunerkatze am Ferienhaus: Wer am Urlaubsort im Ausland einen Vierbeiner ins Herz schließt, darf diesen auf keinen Fall „einfach so“ und ohne Rücksicht auf geltende Impf- und Quarantäneregelungen über Staatsgrenzen nach Deutschland bringen – darauf macht das Veterinäramt des Landkreises Gießen aufmerksam. Verstöße gegen Bestimmungen zum Tollwutschutz können in bestimmten Fällen sogar als Straftat gelten.
Und auch wer den eigenen Hund oder die Katze von zuhause mit in die Ferien ins Ausland nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig über die Regelungen im Urlaubsland informieren. Das ist vor allem wichtig, wenn Reisen in Länder außerhalb der EU geplant werden, die als nicht frei von Tollwut gelten. Denn dann sind bestimmte Fristen zu beachten.
Für Heimtiere wie Hund, Katze oder Frettchen muss fürs Überqueren von Staatsgrenzen grundsätzlich ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Das Anbringen des Chips und Ausstellen des Ausweises übernehmen Tierarztpraxen. Die Kennzeichnungsnummer des Chips wird im Ausweis eingetragen und abgeklebt, damit dieser ohne Zweifel dem Tier zugeordnet werden kann. Im Ausweis werden auch Nachweise über den Tollwut-Impfschutz erfasst. Wichtig: Erst muss das Tier den Chip erhalten und die Chipnummer überprüft werden, danach darf die Impfung erfolgen. Bis der Impfschutz gültig ist, dauert es 21 Tage – das muss bei der Reiseplanung unbedingt berücksichtigt werden. Denn zunächst muss das Tier nach der Impfung ausreichend Antikörper entwickeln.
Obacht bei Reisen mit jungen Tieren: Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Deutschland hineingebracht werden – auch nicht auf einer Rückreise. Hintergrund ist auch hier der Tollwutschutz, denn die Impfung ist erst im Alter von zwölf Wochen möglich, danach sind 21 Tage Wartezeit erforderlich.
Wer mit mehr als fünf Tieren in ein anderes Land reist oder Tiere gewerblich über Grenzen bringt, hat zusätzlich zu den beschriebenen Regelungen weitere Bestimmungen zu beachten.
Weitere Informationen und Tipps zum Reisen mit Heimtieren gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de unter dem Menüpunkt Themen > Tiere > Haus und Zootiere:
BMEL - Haus- und Zootiere - Tipps zur Reiseplanung mit Tieren
BMEL - Haus- und Zootiere - Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390 6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de
Bürgermeister Lars Burkhard Steinz unterstützt mit AFS interkulturellen Austausch in Heuchelheim a. d. Lahn
Geborgenheit und interkulturellen Austausch – das können Familien in Heuchelheim a. d. Lahn auch 2026 wieder erleben, indem sie Gastfamilie für internationale Schüler*innen werden. Rund 200 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren reisen im September mit der gemeinnützigen Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland. In einer Gastfamilie erleben die Schüler*innen den Alltag, die Kultur und die Sprache hautnah und entwickeln sich dabei persönlich weiter. Dabei entstehen oft Freundschaften, die ein Leben lang halten.
Bürgermeister Lars Burkhard Steinz ruft Familien aus Heuchelheim a. d. Lahn auf, Jugendlichen aus aller Welt eine vorübergehende Heimat zu geben – sei es für einige Wochen oder bis zu einem Jahr. „Die Aufnahme eines Gastkindes bietet eine bereichernde Perspektive auf den eigenen Alltag und fördert die interkulturelle Verständigung in unserer Gemeinschaft“, betont Lars Burkhard Steinz. „Wer ein Gastkind aufnimmt, schenkt nicht nur Geborgenheit, sondern erlebt auch eine Weltreise in den eigenen vier Wänden.“
Vielfalt und Offenheit sind gefragt
Gastfamilien bei AFS sind so vielseitig wie das Leben: Ob Groß- oder Kleinfamilie, Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Senioren – alle, die Neugier und Gastfreundschaft mitbringen, sind willkommen. Erforderlich sind nur ein großes Herz, ein freies Bett und Offenheit für eine andere Kultur.
Die Aufnahme kann ab sechs Wochen bis zu einem Jahr erfolgen. AFS begleitet und betreut die Gastfamilien dabei engmaschig: Neben ehrenamtlichen Ansprechpartner*innen vor Ort steht die AFS-Geschäftsstelle über eine 24/7-Hotline zur Verfügung. In besonderen Fällen ist ein Zuschuss zu den Haushaltskosten möglich.
Interesse geweckt? Jetzt Gastfamilie werden und weltweit vernetzen!
Familien, die Teil dieser interkulturellen Erfahrung werden möchten, können sich direkt an AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. wenden. Weitere Informationen unter: www.afs.de/gastfamilie – telefonisch unter 040 399222-90 oder per E-Mail an gastfamilie@afs.de
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Landkreis Gießen, Städte und Gemeinden schließen sich bundesweitem Aktionstag gegen die Finanznot an
Landkreis Gießen. Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Straßen, Kita, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendhilfe und noch viel mehr: Landkreise, Städte und Gemeinden leisten Aufgaben, die Menschen direkt in ihrem Alltag betreffen und zum Leben benötigen. Und sie befinden sich in einer anhaltenden Finanzkrise, die sie nicht selbst verschulden, sondern die durch ein strukturelles Problem verursacht wird. Bundesweit haben am 22. Juni Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ auf diesen Zustand aufmerksam gemacht und Bund und Länder aufgefordert, endlich gegenzusteuern.
Auch der Landkreis Gießen sowie seine Städte und Gemeinden haben sich angeschlossen. Gemeinsam verweisen sie darauf, dass sie als kommunale Familie eine Vielzahl gesetzlich übertragener Aufgaben leisten müssen, ohne dass sie durch Bund und Land dafür angemessen finanziell berücksichtigt werden. „Die Ursache der Finanzkrise ist nicht mangelnder Sparwillen, sondern ein Strukturproblem“, erklärte Landrätin Anita Schneider. Auch das Sondervermögen des Bundes habe daran nichts geändert, weil es das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung nicht löse.
Reformen der Bundesregierung könnten Schieflage verstärken
Landrätin Schneider fürchtet, dass die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung die Schieflage noch verstärken könnte. „Viele Reformen verlagern lediglich das Problem auf die Kommunen.“ So plane die Bundesgesundheitsministerin den Entfall der Einkommensgrenze von 100.000 Euro für Kinder pflegebedürftiger Eltern – bisher müssen sich Kinder bis zu dieser Grenze nicht an Kosten beteiligen. „Dies könnte eine weitere Wechselwirkung mit sich bringen. Denn wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, müssten Betroffene Hilfeleistungen zur Pflege in Anspruch nehmen, die wiederum die Kreishaushalte belasten.“
Ein weiteres aktuelles Beispiel sei das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Krankenkassen stützen soll. „Dadurch könnte sich beim Thema Rettungsdienst die Finanzierungsstruktur für die Disponenten in den Leitstellen verändern. Kosten für die Leitstellen würden nur noch zum Teil übernommen, Mehrkosten für die Disponenten verblieben bei den Landkreisen.“
Für die Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen verweist Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister von Heuchelheim und Sprecher der Kreisversammlung der Bürgermeister, vor allem auf die Belastung durch Kosten für die Kindertagesbetreuung. In mittlerweile jeder Kreiskommune überstiegen die tatsächlichen Kosten für die Kitas die Einnahmen durch Kitagebühren und die Zuweisungen des Landes. „Für die meisten Städte und Gemeinden verursacht die Schieflage in der Kita-Finanzierung den größten Teil der Defizite in den Haushalten. Und das ist mittlerweile dauerhaft so“, sagte Steinz. Zugleich mache das Land den Kommunen aber Vorgaben zur personellen Ausstattung.
Städte, Gemeinden und der Landkreis selbst sind wegen defizitärer Haushalte zu strikten Einsparungen beim eigenen Verwaltungspersonal verpflichtet. Da der Landkreis selbst über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, muss er seine Aufwendungen über die Kreis- und Schulumlage auf die Städte und Gemeinden umlegen – was wiederum deren Haushalte belastet.
Der Landkreis Gießen und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten bereits im Februar 2025 eine gemeinsame „Erklärung des Gießener Landes“ an Land und Bund formuliert und eine angemessene Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung gefordert. Nun – anderthalb Jahre später – zeige sich, dass sich die Situation kaum verändert habe.
Hintergrund Aktionstag „Kommunen am Limit“
Zu dem bundesweiten Aktionstag am 22. Juni 2026 haben die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag – gemeinsam aufgerufen. Zusammen wollen sie ein deutliches Zeichen setzen und auf die Situation der kommunalen Familie aufmerksam machen. Hintergründe und Beispiele gibt es unter https://kommunenamlimit.de/

Offenes Konzept, vielfältige Bildungsräume und ein neuer Name in Sicht
Die Kita Wakiki in Heuchelheim a. d. Lahn befindet sich in einer spannenden Entwicklungsphase. Ausgehend von den Interessen und Bedürfnissen der Kinder hat sich das pädagogische Konzept der Einrichtung in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die Kita ist heute keine Waldkita mehr, sondern arbeitet – wie die anderen drei Kindertagesstätten der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn – nach dem offenen Konzept.
In der dreigruppigen Einrichtung werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Die Kita ist montags bis freitags von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und bietet den Kindern vielfältige Möglichkeiten, ihren Alltag aktiv mitzugestalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Überzeugung, dass Kinder ihre Bildungsprozesse selbstbestimmt und entsprechend ihrer individuellen Interessen gestalten.
Statt fester Gruppenräume stehen den Kindern verschiedene Funktionsräume zur Verfügung. Dazu gehören beispielweise ein Bauzimmer, ein Kreativzimmer, ein Rollenspielzimmer sowie eine Bewegungsbaustelle. Aktuell wird an der Einrichtung eines Forscherzimmers gearbeitet, das den natürlichen Entdeckergeist der Kinder aufgreift und Raum für Experimente und naturwissenschaftliche Erfahrungen schaffen soll.
Ein besonderes Angebot der Kita sind die sogenannten Outdoor-Tage. Hier können sich die Kinder freiwillig anmelden und gemeinsam Zeit in der Natur verbringen. Wer dieses Angebot nicht nutzen möchte, kann weiterhin die vielfältigen Möglichkeiten in den Funktionsräumen der Einrichtung wahrnehmen. So wird jedem Kind die Möglichkeit gegeben, seinen Interessen nachzugehen und den Kita-Alltag aktiv mitzugestalten.
Eine weitere bedeutende Veränderung steht nach den Sommerferien bevor: Gemeinsam mit den Kindern wird ein neuer Name für die Einrichtung gesucht und ausgewählt. Dieser Schritt unterstreicht den partizipativen Ansatz der Kita, bei dem die Meinungen, Ideen und Wünsche der Kinder eine wichtige Rolle spielen.
Mit ihrer kontinuierlichen Weiterentwicklung zeigt die Kita Wakiki, wie moderne frühkindliche Bildung gelingen kann: durch Mitbestimmung, Offenheit und eine Umgebung, die Kindern vielfältige Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Das Team freut sich darauf, diesen Weg gemeinsam mit den Kindern und ihren Familien weiterzugehen – und schon bald vielleicht unter einem neuen Namen.

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn bittet alle Eltern mit Kindern im Krippen- oder Kitaalter, ihre Kinder für das Kitajahr 2026/2027 anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt über unser webkita-Onlineportal: www.webkita.de/heuchelheim.
Bei Fragen hierzu erreichen Sie Frau Herzberger unter der Telefonnummer 0641 6002-22.
Kinder können ab dem Tag der Geburt angemeldet werden. Eine Aufnahme in der Kita ist frühestens ab dem 12. Lebensmonat (Krippe) möglich.
Für eine gute Planung bitten wir Sie, Ihre Wunscheinrichtung sowie mindestens eine weitere Kita anzugeben.
Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, den Betreuungsbedarf zuverlässig zu planen und ausreichend Plätze bereitzustellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Sicher ist es Ihnen auch schon aufgefallen: In der Marktstraße und der verlängerten Marktstraße wurden in ausgewählten Abschnitten Tempo-30-Schilder aufgestellt. Diese Regelung gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer. Möglich wurde dies durch jüngste rechtliche Änderungen, die es Kommunen als Straßenverkehrsbehörden erleichtern, für bestimmte Streckenabschnitte Tempo 30 anzuordnen. Die Hürden seitens der Aufsichtsbehörde wurden gesenkt – diese neuen Möglichkeiten haben wir genutzt, um die Situation für die Bürgerschaft in der verlängerten Markstraße zu verbessern.
Dabei ist wichtig zu betonen: Tempo 30 kann nicht beliebig angeordnet werden. Die neuen Regelungen gelten nur für klar definierte Bereiche. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch die Fragen, warum die Maßnahme hier umgesetzt wurde – und nicht an anderen Orten.
Wir danken ausdrücklich für die zahlreichen konstruktiven Hinweise aus der Bürgerschaft, wo die Beschilderung noch verbessert werden könnte – insbesondere an Einmündungen aus Nebenstraßen. Ziel der Tempo-30-Maßnahmen ist vor allem, den ortsfremden Durchgangsverkehr zu bremsen, der infolge der anhaltenden Umleitungssituation am Gießener Ring durch unsere Ortschaft führt. Einheimische Autofahrerinnen und Autofahrer sind nicht das primäre Ziel.
Selbstverständlich wäre es möglich, zusätzliche Schilder aus allen Richtungen aufzustellen. Ein „Schilderwald“ würde jedoch das Straßenbild stark beeinträchtigen – das ist nicht unser Anspruch. Wir setzen daher auf eine ausgewogene und wirksame Beschilderung.
Zum Jahreswechsel 2026 wurde der Außendienst personell aufgestockt. Diese Maßnahme wurde bereits im letzten Haushalt beantragt. Ziel ist es, den Kontrolldruck sowohl beim Parkverhalten als auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – unter anderem mit mobilen Messgeräten – zu erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass auch zu wechselnden Zeiten entlang der Marktstraße kontrolliert und geblitzt wird.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister

Jugendumfrage: Gestalte Heuchelheim mit!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern,
von ehrenamtlicher Seite wurde angeregt, für diejenigen Eltern, die ihre Kinder am Morgen und am Mittag mit dem Auto zur Wilhelm-Leuschner-Schule bringen oder abholen, einen sogenannten „Eltern-Taxi-Parkplatz“ auf dem Gelände des REWE-Marktes einzurichten.
Die Geschäftsführung des REWE-Marktes hat diesem Vorschlag zugestimmt. In Kürze wird es somit möglich sein, dort in unmittelbarer Nähe der Schule zu parken, sodass die Kinder die wenigen Meter bis zum Schulgelände der WLS sicher zu Fuß zurücklegen können.
Dafür sagen wir herzlichen Dank – sowohl der Geschäftsführung des REWE-Marktes als auch den Ehrenamtlichen, die die Idee eingebracht und die Gespräche mit REWE geführt haben.
Die Eltern sind nun gebeten, diesen Parkplatz auch tatsächlich zu nutzen. Nach einiger Zeit wird es zudem eine Evaluation geben, um zu prüfen, ob der Parkplatz wie vorgesehen angenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab 1. Mai 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt keine biometrischen Fotos in Papierform mehr angenommen werden. Für Sie besteht dann die Möglichkeit, digitale Lichtbilder für Personalausweise und/oder Reisepässe in unserem Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6 Euro pro Foto. Wir nehmen jedoch auch digitale Fotos an, welche von privaten Fotodienstleistern angefertigt werden. Diese müssen jedoch eine Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Menschen, die selbst nicht Auto fahren können beziehungsweise denen kein Fahrzeug zur Verfügung steht, haben oft Probleme, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und so weiter zu erreichen.
Um diesen Menschen das Leben zu erleichtern, bietet der Ehrenamtsverein Heuchelheim-Kinzenbach e.V. – unterstützt durch die Gemeindeverwaltung Heuchelheim - den Bürgerbus an.
Alle Passagiere werden zu Hause abgeholt, zu ihren Zielen gefahren und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrerinnen und Fahrer unterstützen auch gerne beim Einkauf und Transport der Einkäufe in die Wohnung.
Der Bürgerbus fährt
Da diese Fahrten weniger genutzt werden, verbinden Sie den Einkauf auf dieser Tour am besten mit Erledigungen in der Apotheke , der Bank, Post , und so weiter.
Interessenten melden sich bitte an den betreffenden Tagen bis spätestens 11:00 Uhr bei Frau Noack (Gemeinde Heuchelheim, Tel.: 0641 6002 39) an.
Die Anmeldungen sind auch schon am Vortag möglich.
Auch Fahrgäste, die das Bürgerbusangebot bisher nicht genutzt haben, sind herzlich eingeladen, sich anzumelden und mitzufahren.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können wir leider nicht mitnehmen, da unser Fahrzeug dafür nicht ausgestattet ist. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer nicht für Krankentransporte ausgebildet sind.
Zu Arztpraxen kann der Bürgerbus nur dann fahren, wenn etwas abgeholt werden muss. Da Behandlungen meist mit längeren Wartezeiten verbunden sind, bitten wir darum, Fahrten in diesem Zusammenhang privat zu organisieren.
Zum 01.01.2025 haben die hessischen Finanzämter die Weiterleitung von Steuervordrucken an die Kommunen eingestellt. Daher können diese Formulare nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden. Hintergrund: Die Hessische Steuerverwaltung hat die voranschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende Abgabequote über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zum Anlass genommen, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen zu prüfen. Ergebnis: Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise stellen die Finanzämter den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke mehr zur Auslage zur Verfügung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht online über ELSTER abgeben möchten, erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke nur noch direkt bei den jeweiligen Finanzämtern.
Alternativen: Alle Formulare können auch digital heruntergeladen werden. Unter der Adresse https://www.formulare-bfinv.de können über die Schaltfläche „Formularcenter“ alle aktuellen Vordrucke abgerufen werden.
Das Finanzamt Gießen erreichen Sie telefonisch unter 0641 4800100.

Für Einbürgerungsangelegenheiten machen Sie bitte vorab einen Termin aus, bei Frau Rothemund unter ordnungsamt@heuchelheim.de
oder 0641/6002-25

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn sucht ab sofort
Aushilfen im Hauswirtschafts- und/oder Reinigungsbereich der gemeindlichen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Sporthalle, Mehrzweckgebäude, usw.) (m/w/d)
Mehr erfahren Sie in unserer Stellenausschreibung
Seit knapp 6 Monaten gibt es sie, die Heuchelheim und Kinzenbacher Vereinsinitiative. Aber was ist das eigentlich und was wollen die?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Wertstoffhof nur Astschnitt annehmen kann. Andere Arten von Grünschnitt, insbesondere Efeu und Laub, können leider nicht entgegengenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier !
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung

Für 160 € kannst du eine Parzelle für eine ganze Saison von Mai bis Oktober pachten. Dein Gemüsegarten beinhaltet ca. 30 m2 Gartenfläche (3m x 10m) und versorgt bis zu drei Personen.
Informieren Sie sich hier: Flyer-Kinzenbach-Saisongärten

Kaputte Straße oder illegale Müllablagerung entdeckt?
Dies und weitere Mängel können Sie nun ganz einfach online über den landesweiten Mängelmelder mitteilen. Die zuständige Kommune wird sich dann Ihrem Anliegen widmen.
Link Mängelmelder: https://iwebgis.com/hessenmaengelmelder/aem/
Der Mängelmelder ist Teil des Sicherheitsportal Hessen: https://sicherheitsportal.hessen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die letzten Wochen und Monate haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine gut aufgestellte, gut ausgerüstete und hoch motivierte Freiwillige Feuerwehr haben. Unsere Wehrmänner und Wehrfrauen helfen unseren Menschen, leisten diverse Hilfestellungen und sind in so vielen wichtigen Punkten im Einsatz, das dies ist an der Stelle dieser Kolumne gar nicht auf zu zählen ist, zu lange wäre sonst der Artikel.

Sie wollen wissen, welche Veranstaltungen es in Heuchelheim gibt? Dann sind Sie hier richtig.

Hier erfahren Sie alle aktuellen Ereignisse zur Politik in Ihrem Wahlkreis.
