Landkreis Gießen reagiert auf anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge
Der Landkreis Gießen untersagt aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen ab Samstag, 18. Juli. Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die an diesem Tag in Kraft tritt und bis auf Weiteres gilt. Ziel der Einschränkung ist es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern.
„Unerlaubte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann. „Vor allem kleine Gewässer drohen komplett auszutrocknen.“
Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.
Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390-3573.
Die Allgemeinverfügung gibt es zum Nachlesen unter www.lkgi.de/oberirdische-gewaesser.
Jetzt im Fahrgastbeirat mitwirken
Der Fahrgastbeirat sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gießen oder im Landkreis Gießen, die sich aktiv für die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in ihrer Region im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit einsetzen möchten.
In diesem Gremium sind Vertreterinnen und Vertreter der Fahrgastverbände, der Schüler- und Elternbeiräte, der Studierendenschaft, des Kreisausländerbeirats, der Senioren- und Behindertenbeiräte aus Landkreis und Stadt vertreten. Ergänzt wird der Fahrgastbeirat durch sechs Fahrgäste, jeweils drei Personen aus Landkreis und Stadt. Diese sollten nicht aktiv in einer Organisation mitarbeiten, die bereits im Fahrgastbeirat vertreten ist. Der Fahrgastbeirat wird analog der Kommunalparlamente für fünf Jahre konstituiert. Er wählt aus seiner Mitte ein zweiköpfiges Sprechergremium.
Ob Pünktlichkeit, Barrierefreiheit, Sauberkeit, Fahrgastinformation oder neue Mobilitätsangebote – der Fahrgastbeirat kann Perspektive und Anliegen der Fahrgäste konstruktiv einbringen. Der Beirat berät den Landkreis Gießen und die Universitätsstadt Gießen bei sämtlichen fahrgastrelevanten Themen des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich der Stadt und des Landkreises. Er fungiert als Bindeglied zwischen den Fahrgästen, den Verkehrsunternehmen, den Aufgabenträgern sowie den lokalen Nahverkehrsorganisationen und übernimmt dadurch eine kommunikative und informative Schnittstellenfunktion.
In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Fahrgastbeirat unter anderem mit dem Fahrplanangebot und anderen Verkehrsplanungen in der Region, der Verbesserung der Fahrgastinformationen, unterschiedlichen Mobilitätsformen und -angeboten, Qualität und Barrierefreiheit von Haltestellen und Fahrzeugen sowie der Ausgestaltung der Tarifangebote befasst.
Die Sitzungen des Beirats finden vierteljährlich, in der Regel montags, jeweils von 18 bis 20 Uhr, in Gießen statt. Die nächste Sitzung ist am Montag, 14. September 2026.
Wer mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gießen oder im Landkreis Gießen wohnt und im Fahrgastbeirat mitwirken möchte, teilt dies bitte bis Freitag, 31. Juli 2026, unter Angabe des vollständigen Namens, der Wohnanschrift und Telefonnummer per Mail an nahverkehr@giessen.de
mit. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als vorgesehene Sitze zur Verfügung stehen, entscheidet das Losverfahren.
Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
0250/650 491 80
E-Mail: backoffice@stel.com.de

Stand 16.07.2026
Landkreis Gießen, Städte und Gemeinden schließen sich bundesweitem Aktionstag gegen die Finanznot an
Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Straßen, Kita, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendhilfe und noch viel mehr: Landkreise, Städte und Gemeinden leisten Aufgaben, die Menschen direkt in ihrem Alltag betreffen und zum Leben benötigen. Und sie befinden sich in einer anhaltenden Finanzkrise, die sie nicht selbst verschulden, sondern die durch ein strukturelles Problem verursacht wird. Bundesweit haben am 22. Juni Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ auf diesen Zustand aufmerksam gemacht und Bund und Länder aufgefordert, endlich gegenzusteuern.
Auch der Landkreis Gießen sowie seine Städte und Gemeinden haben sich angeschlossen. Gemeinsam verweisen sie darauf, dass sie als kommunale Familie eine Vielzahl gesetzlich übertragener Aufgaben leisten müssen, ohne dass sie durch Bund und Land dafür angemessen finanziell berücksichtigt werden. „Die Ursache der Finanzkrise ist nicht mangelnder Sparwillen, sondern ein Strukturproblem“, erklärte Landrätin Anita Schneider. Auch das Sondervermögen des Bundes habe daran nichts geändert, weil es das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung nicht löse.
Reformen der Bundesregierung könnten Schieflage verstärken
Landrätin Schneider fürchtet, dass die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung die Schieflage noch verstärken könnten. „Viele Reformen verlagern lediglich das Problem auf die Kommunen.“ So plane die Bundesgesundheitsministerin den Entfall der Einkommensgrenze von 100.000 Euro für Kinder pflegebedürftiger Eltern – bisher müssen sich Kinder bis zu dieser Grenze nicht an Kosten beteiligen. „Dies könnte eine weitere Wechselwirkung mit sich bringen. Denn wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, müssten Betroffene Hilfeleistungen zur Pflege in Anspruch nehmen, die wiederum die Kreishaushalte belasten.“
Ein weiteres aktuelles Beispiel sei das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Krankenkassen stützen soll. „Dadurch könnte sich beim Thema Rettungsdienst die Finanzierungsstruktur für die Disponenten in den Leitstellen verändern. Kosten für die Leitstellen würden nur noch zum Teil übernommen, Mehrkosten für die Disponenten verblieben bei den Landkreisen.“
Für die Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen verweist Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister von Heuchelheim und Sprecher der Kreisversammlung der Bürgermeister, vor allem auf die Belastung durch Kosten für die Kindertagesbetreuung. In mittlerweile jeder Kreiskommune überstiegen die tatsächlichen Kosten für die Kitas die Einnahmen durch Kitagebühren und die Zuweisungen des Landes. „Für die meisten Städte und Gemeinden verursacht die Schieflage in der Kita-Finanzierung den größten Teil der Defizite in den Haushalten. Und das ist mittlerweile dauerhaft so“, sagte Steinz. Zugleich mache das Land den Kommunen aber Vorgaben zur personellen Ausstattung.
Städte, Gemeinden und der Landkreis selbst sind wegen defizitärer Haushalte zu strikten Einsparungen beim eigenen Verwaltungspersonal verpflichtet. Da der Landkreis selbst über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, muss er seine Aufwendungen über die Kreis- und Schulumlage auf die Städte und Gemeinden umlegen – was wiederum deren Haushalte belastet.
Der Landkreis Gießen und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten bereits im Februar 2025 eine gemeinsame „Erklärung des Gießener Landes“ an Land und Bund formuliert und eine angemessene Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung gefordert. Nun – anderthalb Jahre später – zeige sich, dass sich die Situation kaum verändert habe.
Hintergrund Aktionstag „Kommunen am Limit“
Zu dem bundesweiten Aktionstag am 22. Juni 2026 haben die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag – gemeinsam aufgerufen. Zusammen wollen sie ein deutliches Zeichen setzen und auf die Situation der kommunalen Familie aufmerksam machen. Hintergründe und Beispiele gibt es unter https://kommunenamlimit.de/

Bürgermeisterin und Bürgermeister, Landrätin und hauptamtliche Kreisbeigeordnete trafen sich zum Aktionstag am Hallenbad Pohlheim – symbolisch als einer sanierungsbedürftigen öffentlichen Einrichtung. (Foto: Landkreis Gießen)
Auf vier Pfoten und Nummer sicher: Wer mit Hund oder Katze in ein anderes Land verreist, muss einen EU-Heimtierausweis für sein Tier haben. (Foto: Landkreis Gießen)

Veterinäramt weist auf Bestimmungen zum Tollwutschutz hin
Der zutrauliche Straßenhund am Café, die verschmuste Streunerkatze am Ferienhaus: Wer am Urlaubsort im Ausland einen Vierbeiner ins Herz schließt, darf diesen auf keinen Fall „einfach so“ und ohne Rücksicht auf geltende Impf- und Quarantäneregelungen über Staatsgrenzen nach Deutschland bringen – darauf macht das Veterinäramt des Landkreises Gießen aufmerksam. Verstöße gegen Bestimmungen zum Tollwutschutz können in bestimmten Fällen sogar als Straftat gelten.
Und auch wer den eigenen Hund oder die Katze von zuhause mit in die Ferien ins Ausland nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig über die Regelungen im Urlaubsland informieren. Das ist vor allem wichtig, wenn Reisen in Länder außerhalb der EU geplant werden, die als nicht frei von Tollwut gelten. Denn dann sind bestimmte Fristen zu beachten.
Für Heimtiere wie Hund, Katze oder Frettchen muss fürs Überqueren von Staatsgrenzen grundsätzlich ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Das Anbringen des Chips und Ausstellen des Ausweises übernehmen Tierarztpraxen. Die Kennzeichnungsnummer des Chips wird im Ausweis eingetragen und abgeklebt, damit dieser ohne Zweifel dem Tier zugeordnet werden kann. Im Ausweis werden auch Nachweise über den Tollwut-Impfschutz erfasst. Wichtig: Erst muss das Tier den Chip erhalten und die Chipnummer überprüft werden, danach darf die Impfung erfolgen. Bis der Impfschutz gültig ist, dauert es 21 Tage – das muss bei der Reiseplanung unbedingt berücksichtigt werden. Denn zunächst muss das Tier nach der Impfung ausreichend Antikörper entwickeln.
Obacht bei Reisen mit jungen Tieren: Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Deutschland hineingebracht werden – auch nicht auf einer Rückreise. Hintergrund ist auch hier der Tollwutschutz, denn die Impfung ist erst im Alter von zwölf Wochen möglich, danach sind 21 Tage Wartezeit erforderlich.
Wer mit mehr als fünf Tieren in ein anderes Land reist oder Tiere gewerblich über Grenzen bringt, hat zusätzlich zu den beschriebenen Regelungen weitere Bestimmungen zu beachten.
Weitere Informationen und Tipps zum Reisen mit Heimtieren gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de unter dem Menüpunkt Themen > Tiere > Haus und Zootiere:
BMEL - Haus- und Zootiere - Tipps zur Reiseplanung mit Tieren
BMEL - Haus- und Zootiere - Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390 6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de
Bürgermeister Lars Burkhard Steinz unterstützt mit AFS interkulturellen Austausch in Heuchelheim a. d. Lahn
Geborgenheit und interkulturellen Austausch – das können Familien in Heuchelheim a. d. Lahn auch 2026 wieder erleben, indem sie Gastfamilie für internationale Schüler*innen werden. Rund 200 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren reisen im September mit der gemeinnützigen Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland. In einer Gastfamilie erleben die Schüler*innen den Alltag, die Kultur und die Sprache hautnah und entwickeln sich dabei persönlich weiter. Dabei entstehen oft Freundschaften, die ein Leben lang halten.
Bürgermeister Lars Burkhard Steinz ruft Familien aus Heuchelheim a. d. Lahn auf, Jugendlichen aus aller Welt eine vorübergehende Heimat zu geben – sei es für einige Wochen oder bis zu einem Jahr. „Die Aufnahme eines Gastkindes bietet eine bereichernde Perspektive auf den eigenen Alltag und fördert die interkulturelle Verständigung in unserer Gemeinschaft“, betont Lars Burkhard Steinz. „Wer ein Gastkind aufnimmt, schenkt nicht nur Geborgenheit, sondern erlebt auch eine Weltreise in den eigenen vier Wänden.“
Vielfalt und Offenheit sind gefragt
Gastfamilien bei AFS sind so vielseitig wie das Leben: Ob Groß- oder Kleinfamilie, Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Senioren – alle, die Neugier und Gastfreundschaft mitbringen, sind willkommen. Erforderlich sind nur ein großes Herz, ein freies Bett und Offenheit für eine andere Kultur.
Die Aufnahme kann ab sechs Wochen bis zu einem Jahr erfolgen. AFS begleitet und betreut die Gastfamilien dabei engmaschig: Neben ehrenamtlichen Ansprechpartner*innen vor Ort steht die AFS-Geschäftsstelle über eine 24/7-Hotline zur Verfügung. In besonderen Fällen ist ein Zuschuss zu den Haushaltskosten möglich.
Interesse geweckt? Jetzt Gastfamilie werden und weltweit vernetzen!
Familien, die Teil dieser interkulturellen Erfahrung werden möchten, können sich direkt an AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. wenden. Weitere Informationen unter: www.afs.de/gastfamilie – telefonisch unter 040 399222-90 oder per E-Mail an gastfamilie@afs.de
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Landkreis Gießen, Städte und Gemeinden schließen sich bundesweitem Aktionstag gegen die Finanznot an
Landkreis Gießen. Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Straßen, Kita, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendhilfe und noch viel mehr: Landkreise, Städte und Gemeinden leisten Aufgaben, die Menschen direkt in ihrem Alltag betreffen und zum Leben benötigen. Und sie befinden sich in einer anhaltenden Finanzkrise, die sie nicht selbst verschulden, sondern die durch ein strukturelles Problem verursacht wird. Bundesweit haben am 22. Juni Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ auf diesen Zustand aufmerksam gemacht und Bund und Länder aufgefordert, endlich gegenzusteuern.
Auch der Landkreis Gießen sowie seine Städte und Gemeinden haben sich angeschlossen. Gemeinsam verweisen sie darauf, dass sie als kommunale Familie eine Vielzahl gesetzlich übertragener Aufgaben leisten müssen, ohne dass sie durch Bund und Land dafür angemessen finanziell berücksichtigt werden. „Die Ursache der Finanzkrise ist nicht mangelnder Sparwillen, sondern ein Strukturproblem“, erklärte Landrätin Anita Schneider. Auch das Sondervermögen des Bundes habe daran nichts geändert, weil es das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung nicht löse.
Reformen der Bundesregierung könnten Schieflage verstärken
Landrätin Schneider fürchtet, dass die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung die Schieflage noch verstärken könnte. „Viele Reformen verlagern lediglich das Problem auf die Kommunen.“ So plane die Bundesgesundheitsministerin den Entfall der Einkommensgrenze von 100.000 Euro für Kinder pflegebedürftiger Eltern – bisher müssen sich Kinder bis zu dieser Grenze nicht an Kosten beteiligen. „Dies könnte eine weitere Wechselwirkung mit sich bringen. Denn wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, müssten Betroffene Hilfeleistungen zur Pflege in Anspruch nehmen, die wiederum die Kreishaushalte belasten.“
Ein weiteres aktuelles Beispiel sei das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Krankenkassen stützen soll. „Dadurch könnte sich beim Thema Rettungsdienst die Finanzierungsstruktur für die Disponenten in den Leitstellen verändern. Kosten für die Leitstellen würden nur noch zum Teil übernommen, Mehrkosten für die Disponenten verblieben bei den Landkreisen.“
Für die Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen verweist Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister von Heuchelheim und Sprecher der Kreisversammlung der Bürgermeister, vor allem auf die Belastung durch Kosten für die Kindertagesbetreuung. In mittlerweile jeder Kreiskommune überstiegen die tatsächlichen Kosten für die Kitas die Einnahmen durch Kitagebühren und die Zuweisungen des Landes. „Für die meisten Städte und Gemeinden verursacht die Schieflage in der Kita-Finanzierung den größten Teil der Defizite in den Haushalten. Und das ist mittlerweile dauerhaft so“, sagte Steinz. Zugleich mache das Land den Kommunen aber Vorgaben zur personellen Ausstattung.
Städte, Gemeinden und der Landkreis selbst sind wegen defizitärer Haushalte zu strikten Einsparungen beim eigenen Verwaltungspersonal verpflichtet. Da der Landkreis selbst über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, muss er seine Aufwendungen über die Kreis- und Schulumlage auf die Städte und Gemeinden umlegen – was wiederum deren Haushalte belastet.
Der Landkreis Gießen und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten bereits im Februar 2025 eine gemeinsame „Erklärung des Gießener Landes“ an Land und Bund formuliert und eine angemessene Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung gefordert. Nun – anderthalb Jahre später – zeige sich, dass sich die Situation kaum verändert habe.
Hintergrund Aktionstag „Kommunen am Limit“
Zu dem bundesweiten Aktionstag am 22. Juni 2026 haben die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag – gemeinsam aufgerufen. Zusammen wollen sie ein deutliches Zeichen setzen und auf die Situation der kommunalen Familie aufmerksam machen. Hintergründe und Beispiele gibt es unter https://kommunenamlimit.de/

Offenes Konzept, vielfältige Bildungsräume und ein neuer Name in Sicht
Die Kita Wakiki in Heuchelheim a. d. Lahn befindet sich in einer spannenden Entwicklungsphase. Ausgehend von den Interessen und Bedürfnissen der Kinder hat sich das pädagogische Konzept der Einrichtung in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die Kita ist heute keine Waldkita mehr, sondern arbeitet – wie die anderen drei Kindertagesstätten der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn – nach dem offenen Konzept.
In der dreigruppigen Einrichtung werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Die Kita ist montags bis freitags von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und bietet den Kindern vielfältige Möglichkeiten, ihren Alltag aktiv mitzugestalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Überzeugung, dass Kinder ihre Bildungsprozesse selbstbestimmt und entsprechend ihrer individuellen Interessen gestalten.
Statt fester Gruppenräume stehen den Kindern verschiedene Funktionsräume zur Verfügung. Dazu gehören beispielweise ein Bauzimmer, ein Kreativzimmer, ein Rollenspielzimmer sowie eine Bewegungsbaustelle. Aktuell wird an der Einrichtung eines Forscherzimmers gearbeitet, das den natürlichen Entdeckergeist der Kinder aufgreift und Raum für Experimente und naturwissenschaftliche Erfahrungen schaffen soll.
Ein besonderes Angebot der Kita sind die sogenannten Outdoor-Tage. Hier können sich die Kinder freiwillig anmelden und gemeinsam Zeit in der Natur verbringen. Wer dieses Angebot nicht nutzen möchte, kann weiterhin die vielfältigen Möglichkeiten in den Funktionsräumen der Einrichtung wahrnehmen. So wird jedem Kind die Möglichkeit gegeben, seinen Interessen nachzugehen und den Kita-Alltag aktiv mitzugestalten.
Eine weitere bedeutende Veränderung steht nach den Sommerferien bevor: Gemeinsam mit den Kindern wird ein neuer Name für die Einrichtung gesucht und ausgewählt. Dieser Schritt unterstreicht den partizipativen Ansatz der Kita, bei dem die Meinungen, Ideen und Wünsche der Kinder eine wichtige Rolle spielen.
Mit ihrer kontinuierlichen Weiterentwicklung zeigt die Kita Wakiki, wie moderne frühkindliche Bildung gelingen kann: durch Mitbestimmung, Offenheit und eine Umgebung, die Kindern vielfältige Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Das Team freut sich darauf, diesen Weg gemeinsam mit den Kindern und ihren Familien weiterzugehen – und schon bald vielleicht unter einem neuen Namen.

Aufgrund der heißen Temperaturen, intensiven Sonneneinstrahlung und bei Gewitterneigung auch starken Winde werden offene Feuer im Abstand von 100 m zum Wald bis auf weiteres untersagt. Dies gilt auch für feste Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten). Ebenso sind das Rauchen und der Umgang mit glimmenden Gegenständen im Abstand von 100 m zum Wald untersagt. Bitte informieren Sie entsprechend die Betreiber der entspr. Einrichtungen in Ihren Zuständigkeitsbereichen und veranlassen Sie, daß Hinweise an den Hütten angebracht werden.
Beratungsgespräch oder Schulung ist Voraussetzung
Auch in der Weidesaison 2026 stellt der Landkreis Gießen Fördermittel für den Herdenschutz bereit. Wer Weidetiere hält, kann den Zuschuss für die Anschaffung von Zäunen und entsprechendem Zubehör nutzen.
Neben dem Schutz der Herden leistet der Landkreis mit der Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Förderung extensiver Beweidung und damit zum Erhalt von Artenvielfalt und wertvollen Lebensräumen im Offenland. Gleichzeitig möchte er die nachhaltige Bewirtschaftung unterstützen und Weidetierhalterinnen und -halter finanziell entlasten. Gefördert werden Zäune für Schafe, Ziegen, Damwild, Hauspferde, Rinder, Esel, Lamas und Alpakas. „Diese dienen nicht nur dazu, die Herde beisammenzuhalten, sie schützen gleichzeitig vor äußeren Gefahren. Insbesondere sollen dadurch Konflikte zwischen dem Schutz des Wolfs und der Weidetierhaltung reduziert werden“, erläutert Naturschutzdezernent Christian Zuckermann.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zum Herdenschutz bei einer fachkundigen Stelle oder die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet hierzu unter anderem am Samstag, 23.Mai 2026, ein Zaunbauseminar in Niedernhausen an, Anmeldeschluss ist der 21. Mai. Zudem findet am Dienstag, 2. Juni 2026, eine Online-Schulung zum Herdenschutz statt. Interessierte können sich über das Veranstaltungsportal des LLH unter https://llh.hessen.de > Leistungen > Veranstaltungen und Seminare anmelden. Weitere Termine für den Spätsommer sind in Planung.
Wer in den vergangenen Jahren bereits ein entsprechendes Beratungsgespräch geführt oder an einer Herdenschutzschulung teilgenommen hat und dies nachweisen kann, ist ebenfalls förderberechtigt.
Die Förderrichtlinie des Landkreises Gießen ergänzt die bestehenden Förderangebote auf Landesebene, sie ist zu finden unter https://www.lkgi.de/landschaftspflege-und-foerderung/. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Weitere Infos erteilt Heike Schöße von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen per E-Mail an heike.schoesse@lkgi.de
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Die Amtszeit der Schiedsamtsstellvertretung für den Schiedsamtsbezirk Heuchelheim a. d. Lahn ist ausgelaufen.
Die Gemeindevertretung wählt aus der Bürgerschaft eine Person für fünf Jahre zur Schiedsamtsstellvertretung (m/w/d).
Interessenten für diese ehrenamtliche Tätigkeit wenden sich bitte bis zum 19. Juni 2026 an die Gemeindeverwaltung. Dort sind auch nähere Einzelheiten über die Aufgaben des Schiedsamtes zu erfahren. Ansprechpartner ist Herr Frank Stein, Tel. 0641/6002-30, E-Mail frank.stein@heuchelheim.de
gez.
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen erlässt Allgemeinverfügung
Zum Schutz von Igeln und anderen dämmerungsaktiven Wildtieren dürfen im Landkreis Gießen künftig Mähroboter nachts nicht mehr mähen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die Anfang Mai in Kraft tritt. Sie gilt für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen, die über eine eigene Naturschutzbehörde verfügt. Der Landkreis Gießen ist der erste Landkreis in Hessen, der ein „Nachtfahrverbot“ für Mähroboter aus Naturschutzgründen erlässt. Andere Kreise und Städte in Deutschland – etwa Erfurt, Leipzig und Köln – haben dies bereits getan. Die Verfügung kann auf der Homepage des Landkreises Gießen im Wortlaut nachgelesen werden unter https://www.lkgi.de/artenschutz-und-vielfalt/
Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang - nicht fährt. Denn die rotierenden Klingen können dämmerungsaktive Wildtiere, die im Garten auf Nahrungssuche sind, verletzen oder töten. Das gilt vor allem für Igel, die nicht flüchten, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen. Neben Igeln sind auch andere geschützte Tiere wie Molche, Kröten oder Salamander gefährdet.
„Der Einsatz von Mährobotern wird zum Schutz von Wildtieren lediglich eingeschränkt“, sagt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Naturschutzdezernent Christian Zuckermann. „Tagsüber können Mähroboter weiterhin eingesetzt werden.“
Mähroboter können Igeln schwere Verletzungen zuführen
2023 wurden in einer Studie der Universität Aalborg in Dänemark 18 Mähroboter getestet. Keines der Geräte hat im Gras liegende Igel als Hindernis erkannt. Einige fuhren über die Tiere hinweg und fügten ihnen schwere Verletzungen zu. Auch Forscherinnen und Forscher des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) haben nachgewiesen, dass es durch Mähroboter zu einem Tier- und Artenschutzproblem kommen kann. Da Igel laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren gehören, dürfen sie weder gefangen noch verletzt oder getötet werden.
Bei der Umsetzung des „Nachtfahrverbots“ für Mähroboter setzt die Untere Naturschutzbehörde vor allem auf Information und Aufklärung. Sollten Verstöße gemeldet werden, wird zunächst mit Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen. Im äußersten Fall kann ein Verstoß jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben.
Grundsätzlich empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, in Gärten auf automatisierte Rasenpflege zu verzichten und mit heimischen Wildkräutern, Stauden und Gehölzen Lebensraum für viele Arten zu schaffen. Deren Blüten locken Insekten an, die wiederum Nahrung für Igel und Vögel sind. Außerdem sollte auf Pflanzenschutzmittel und Pestizide verzichtet werden – Schneckenkorn ist auch für Igel giftig. In „wilden Ecken“ im Garten mit Laubhaufen oder Ästen finden viele Gartentiere Unterschlupf.
Schulprojekt „Energiepaten“ sorgt für spannende Wettkämpfe
Klassisches Fachwerk mit Luftpolsterfolie, bemaltes Pultdach mit Panoramafenster oder begrüntes Dach mit Holzfassade: Welches der drei Modellhäuser macht das Rennen in der Ice Cube Challenge des Landkreises Gießen? Der Startschuss ist in dieser Woche auf der Dachterrasse der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Lich gefallen. Dort haben Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Hungen, der Integrierten Gesamtschule Busecker Tal und der Theo-Koch-Schule Grünberg ihre Miniaturhäuser aufgestellt, die einen Eisblock möglichst lange vor Umwelteinwirkungen schützen sollen. Neben der Schmelzdauer werden auch Kriterien wie Baukosten, nutzbare Fläche und Anzahl der Fenster bewertet. Für das Aussehen der Häuschen hat die Jury bereits direkt vor Ort Punkte vergeben – keine leichte Aufgabe für Landrätin Anita Schneider, Ersten Kreisbeigeordneten Christopher Lipp, Schulleiter Peter Blasini und Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft.
Die Ice Cube Challenge ist einer von mehreren Wettkämpfen des Schulprojekts „Energiepaten“, das der Landkreis Gießen im Rahmen seines Energiemanagements ins Leben gerufen hat. Schülerinnen und Schüler erhalten durch das Projekt die Möglichkeit, praxisnah wichtige Erfahrungen im Umgang mit Klimaschutz und Energieeffizienz zu sammeln. „Die Themen Nachhaltigkeit und Energiesicherheit spielen derzeit eine große Rolle im politischen Diskurs“, sagte Landrätin Anita Schneider zu Beginn der Veranstaltung. „Der Wettbewerb rund um die Ice Cube Challenge – das können wir an den Ideen, den Fragen und den umgesetzten Miniaturhäusern sehen – schärft das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Dies zeigt ein Verständnis für nachhaltiges Handeln. Denn nur wenn wir mit unseren Ressourcen so behutsam umgehen, dass auch folgende Generationen noch gut davon leben können, setzen wir den Nachhaltigkeitsgedanken um. Es freut mich sehr, dass in diesem Wettbewerb Schülerinnen und Schüler nicht nur impulsgebend an dem Diskurs zur Nachhaltigkeit teilnehmen, sondern eben auch die Erfahrungen machen, dass das eigene tägliche Veralten einen Beitrag leisten kann.“
Der Landkreis Gießen sieht sich als Vorreiter bei der Steigerung der Energieeffizienz seiner Gebäude und möchte auch in den kommenden Jahren den Endenergiebedarf der kreiseigenen Liegenschaften weiter reduzieren. „Der Energiebedarf unserer 260 Gebäude an den 51 Schulen in Trägerschaft des Landkreises hängt stark vom Verhalten der Gebäudenutzer ab“, erklärte Schul- und Baudezernent Christopher Lipp. „An dieser Stelle kommen die Schülerinnen und Schüler ins Spiel, denn sie stehen damit für den wichtigsten Faktor beim Erreichen unserer Einsparziele. Mit den Energiepaten an Schulen möchten wir einen bewussten Umgang mit Energie vermitteln und die Schulgemeinde für das Thema sensibilisieren.“
Den praktischen Ansatz des Schulprojekts lobte Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft: „Für die Energiewende benötigen wir handwerkliche Berufe. Es würde mich freuen, Schülerinnen und Schüler, die Freude an der Ice Cube Challenge hatten und gerne Ideen in die Tat umsetzen, später im Handwerk wiederzusehen.“ In einem weiteren Wettbewerb ging es dann auch um die Ideenentwicklung zur energetischen Nachhaltigkeit. Aus über 100 eingereichten Ideen der drei Schulen wurden die zehn besten Ideen durch die Jurymitglieder nach Größe, Umsetzbarkeit und Kreativität bewertet. Die Ergebnisse der einzelnen Wettkämpfe fließen in die Gesamtwertung des Projekts, zu dem im April die Siegerehrung 2025/2026 stattfinden wird.
Ein großes Dankeschön ging am Ende der Veranstaltung an Projektleiter Dr. Volkhard Nobis, der gemeinsam mit seinem Team aus dem Energiemanagement des Landkreises das Schulprojekt initiiert hat. Auch bei Gastgeber Peter Blasini und seiner Catering AG wurde sich herzlich für den Austragungsort bedankt. Und nicht zuletzt bei den Jurymitgliedern, den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern, die voller Energie bei der Sache waren.

Auf der Dachterrasse der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Lich hat in dieser Woche die Ice Cube Challenge des Landkreises Gießen im Rahmen des Schulprojekts „Energiepaten“ begonnen. (Foto: Landkreis Gießen)

(v. l. n. r.) Dr. Volkhard Nobis nimmt die Bewertungen der drei Modellhäuser von Erstem Kreisbeigeordneten Christopher Lipp, Schulleiter Peter Blasini, Hauptgeschäftsführer Björn Hendrischke und Landrätin Anita Schneider entgegen. (Foto: Landkreis Gießen)
Rund 780 Imkerinnen und Imker im Landkreis Gießen sind beim Veterinäramt registriert. Das Frühjahr ist die Zeit, in der einige von ihnen Bienenvölker kaufen, verkaufen oder an andere Standorte bringen möchten. Das Veterinäramt weist daraufhin, dass auch für Bienen tierseuchenrechtliche Bestimmungen gelten: Werden Bienen in den Landkreis Gießen hinein- oder herausgebracht – etwa beim Kauf, Verkauf oder vorübergehend auf andere Standorte – ist zwingend ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Das Veterinäramt empfiehlt die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses vorsorglich aber auch, wenn Bienen innerhalb des Landkreises den Besitzer wechseln.
Das Gesundheitszeugnis dient als Nachweis, dass die Bienen nicht mit Amerikanischer Faulbrut (AFB) infiziert sind. AFB ist eine meldepflichtige Tierseuche, die für Bienen ansteckend ist und zum Tod von Bienenvölkern führen kann. Wer Bienen abgeben oder Bienenvölker über die Kreisgrenze bringen möchte, sollte sich rechtzeitig vor dem geplanten Termin beim Veterinäramt melden. Amtlich bestellte Bienensachverständige (BSV) begutachten dann vor Ort die Bienenvölker und nehmen sogenannte Futterkranzproben aus Waben, die im Labor auf den AFB-Erreger untersucht werden. „Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit der Imkerinnen und Imker, sondern auch der Sicherheit aller umliegenden Bienenhaltungen am Herkunfts- und Zielort“, sagt der zuständige Dezernent für Veterinärwesen, Christian Zuckermann. „Nur so können frühzeitig Tierseuchen erkannt werden.“
Je nach Ausstellungsdatum sind Gesundheitszeugnisse bis zu neun Monate gültig. Zeugnisse, die vor September vergangenen Jahres ausgestellt worden, sind jetzt nicht mehr gültig.
Bienenkauf mit Gesundheitszeugnis und aus bekannter Herkunft
Das Veterinäramt empfiehlt: Bienenvölker und Bienenköniginnen sollten nur aus bekannter Herkunft und mit Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses gekauft werden. Dies dient auch dem Schutz vor einer Einschleppung invasiver Schädlinge wie der Tropilaelaps-Milbe oder dem Kleinen Beutenkäfer.
Grundsätzlich können die heimischen Imkervereine gerade Einsteigern in die Imkerei hilfreiche Unterstützung bieten.
Wer sich Bienen anschafft oder neue Bienenstände einrichtet, muss dies verpflichtend dem Veterinäramt mitteilen.
Ein neues Merkblatt mit weiteren Informationen zu den tierseuchenrechtlichen Verpflichtungen zur Bienenhaltung sowie die Möglichkeit zur Online-Bestandsanzeige gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten unter dem Stichpunkt Amerikanische Faulbrut/Bienen.

Foto:
Bienenkönigin und Honigbienen auf einer Wabe: Wer Bienen hält, muss dies immer beim Veterinäramt und anderen Stellen mitteilen. Der Kauf von Bienenvölkern sollte immer aus bekannten Quellen und mit gültigem Gesundheitszeugnis erfolgen. Werden Bienen aus dem Landkreis heraus- oder hineingebracht, ist die Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses verpflichtend. (Foto: Landkreis Gießen)

Hier können Sie die (vorläufigen) Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 für Heuchelheim a. d. Lahn abrufen.
Veterinäramt des Landkreises Gießen erinnert an Impfpflicht
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in Hühner- und Putenhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen nimmt die neuesten Ausbrüche zum Anlass, um auf die verpflichtende Impfung gegen die Newcastle-Krankheit hinzuweisen.
„Wir bitten Geflügelhalter darum, die regelmäßigen Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen“, sagt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. „Auch Hobbyhaltungen ab dem ersten Tier unterliegen dieser gesetzlichen Impfpflicht. Darüber hinaus empfehlen wir, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu senken.“
„Die Seuchenlage rund um die Newcastle-Krankheit in Europa ist aktuell sehr dynamisch“, erklärt Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Veterinäramts im Landkreis Gießen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt deutschlandweit inzwischen bereits 19 Ausbrüche in Beständen von sechs bis über 30.000 Tieren (Stand 09.03.2026, 15 Uhr).
Die Newcastle-Krankheit betrifft vor allem Hühner und Puten, gelegentlich auch andere Vogelarten. Aufgrund von Symptomen wie Legeleistungsrückgang, Durchfall, Atemnot oder Lähmungen wird sie häufig mit der ähnlich verlaufenden Geflügelpest verwechselt. Die bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich. Zumeist bleibt sie lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle. avv@lkgi.de
zu erreichen.
Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit sind zu finden unter https://www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#newcastle-krankheit.

Artenreiche Wiesen sind wertvolle Lebensräume und prägen die Kulturlandschaft im Landkreis Gießen. Sie stehen für nachhaltige Bewirtschaftung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Um dieses Engagement sichtbar zu machen, richtet die Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V. in diesem Jahr erstmals eine Wiesenmeisterschaft aus.
Gesucht werden arten- und strukturreiche Grünlandflächen sowie Streuobstwiesen mit ausgeprägtem Blühaspekt. Teilnahmeberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus dem Landkreis Gießen. Eine fachkundige Jury bewertet die eingereichten Flächen im Frühjahr vor Ort. Die drei bestplatzierten Betriebe werden mit Preisgeldern in Höhe von 500 €, 300 € und 200 € ausgezeichnet. Zusätzlich wird ein jährlich wechselnder Sonderpreis in Höhe von 100 € vergeben.
Die Anmeldefrist endet am 30. April 2026. Weitere Informationen zum Ablauf sowie das Anmeldeformular finden sich unter: www.lpv-giessen.de

Sicher ist es Ihnen auch schon aufgefallen: In der Marktstraße und der verlängerten Marktstraße wurden in ausgewählten Abschnitten Tempo-30-Schilder aufgestellt. Diese Regelung gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer. Möglich wurde dies durch jüngste rechtliche Änderungen, die es Kommunen als Straßenverkehrsbehörden erleichtern, für bestimmte Streckenabschnitte Tempo 30 anzuordnen. Die Hürden seitens der Aufsichtsbehörde wurden gesenkt – diese neuen Möglichkeiten haben wir genutzt, um die Situation für die Bürgerschaft in der verlängerten Markstraße zu verbessern.
Dabei ist wichtig zu betonen: Tempo 30 kann nicht beliebig angeordnet werden. Die neuen Regelungen gelten nur für klar definierte Bereiche. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch die Fragen, warum die Maßnahme hier umgesetzt wurde – und nicht an anderen Orten.
Wir danken ausdrücklich für die zahlreichen konstruktiven Hinweise aus der Bürgerschaft, wo die Beschilderung noch verbessert werden könnte – insbesondere an Einmündungen aus Nebenstraßen. Ziel der Tempo-30-Maßnahmen ist vor allem, den ortsfremden Durchgangsverkehr zu bremsen, der infolge der anhaltenden Umleitungssituation am Gießener Ring durch unsere Ortschaft führt. Einheimische Autofahrerinnen und Autofahrer sind nicht das primäre Ziel.
Selbstverständlich wäre es möglich, zusätzliche Schilder aus allen Richtungen aufzustellen. Ein „Schilderwald“ würde jedoch das Straßenbild stark beeinträchtigen – das ist nicht unser Anspruch. Wir setzen daher auf eine ausgewogene und wirksame Beschilderung.
Zum Jahreswechsel 2026 wurde der Außendienst personell aufgestockt. Diese Maßnahme wurde bereits im letzten Haushalt beantragt. Ziel ist es, den Kontrolldruck sowohl beim Parkverhalten als auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – unter anderem mit mobilen Messgeräten – zu erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass auch zu wechselnden Zeiten entlang der Marktstraße kontrolliert und geblitzt wird.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Gießen bestimmte Auflagen für Vogelhaltungen in Teilen des Landkreises Gießen erlassen. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 21. Januar, in Kraft tritt.
Anlass ist der Ausbruch der Tierseuche in einem Geflügelbetrieb in Hungen-Utphe. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) bestätigte am Montag, 20. Januar, den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5 N1. Das Veterinäramt hat nun zwei Zonen zum Schutz vor einer Ausbreitung eingerichtet. Alle Vogelhaltungen in diesen Zonen müssen bestimmte Auflagen einhalten.
Eine sogenannte Schutzzone umfasst ein Gebiet mit drei Kilometern Radius um den Ausbruchsort. Eine sogenannte Überwachungszone erstreckt sich noch weiter: Sie betrifft alle Vogelhaltungen innerhalb von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort. In diese Überwachungszone fallen Teile der Städte Hungen, Laubach, Lich und Pohlheim. Ebenso liegen Teile des benachbarten Wetteraukreises darin. Der Wetteraukreis erlässt aus diesem Grund ebenfalls eine Allgemeinverfügung.
Innerhalb dieser Zonen gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Verantwortliche von Haltungen haben dem Veterinäramt umgehend die Zahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort mitzuteilen. Es ist täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Sterben ungewöhnlich viele Tiere, muss dies sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel oder deren Produkte aus den Zonen hinaus- oder hineingebracht werden. Vogelschauen sind untersagt.
Die beschriebenen Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe – egal ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung.
Innerhalb der Drei-Kilometer-Schutzzone wird das Veterinäramt alle Geflügelhaltungen untersuchen. Darüber hinaus werden bestimmte Betriebe auch in der Überwachungszone untersucht.
Die Allgemeinverfügung mit allen geltenden Regelungen sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest zu finden.
Die Karten der eingerichteten Zonen sind online zu finden unter https://t1p.de/vnqzr
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, können sich mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage vollständige Bestände erkranken und sterben.
Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.
Geflügelpest kann jedoch großes Tierleid und wirtschaftliche Schäden verursachen. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an.
Allgemeinde Informationen zur Geflügelpest bietet das hessische Landwirtschaftsministerium unter www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.

Bildunterschrift:
Für alle Haltungen im Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsort bestehen besondere Beschränkungen (Überwachungszone, blauer Kreis). Nochmals gesonderte Regelungen bestehen drei Kilometer rund um den Ausbruchsort (Schutzzone, orangefarbener Kreis). (Grafik: Landkreis Gießen)
Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn bittet alle Eltern mit Kindern im Krippen- oder Kitaalter, ihre Kinder für das Kitajahr 2026/2027 anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt über unser webkita-Onlineportal: www.webkita.de/heuchelheim.
Bei Fragen hierzu erreichen Sie Frau Herzberger unter der Telefonnummer 0641 6002-22.
Kinder können ab dem Tag der Geburt angemeldet werden. Eine Aufnahme in der Kita ist frühestens ab dem 12. Lebensmonat (Krippe) möglich.
Für eine gute Planung bitten wir Sie, Ihre Wunscheinrichtung sowie mindestens eine weitere Kita anzugeben.
Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, den Betreuungsbedarf zuverlässig zu planen und ausreichend Plätze bereitzustellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Jugendumfrage: Gestalte Heuchelheim mit!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern,
von ehrenamtlicher Seite wurde angeregt, für diejenigen Eltern, die ihre Kinder am Morgen und am Mittag mit dem Auto zur Wilhelm-Leuschner-Schule bringen oder abholen, einen sogenannten „Eltern-Taxi-Parkplatz“ auf dem Gelände des REWE-Marktes einzurichten.
Die Geschäftsführung des REWE-Marktes hat diesem Vorschlag zugestimmt. In Kürze wird es somit möglich sein, dort in unmittelbarer Nähe der Schule zu parken, sodass die Kinder die wenigen Meter bis zum Schulgelände der WLS sicher zu Fuß zurücklegen können.
Dafür sagen wir herzlichen Dank – sowohl der Geschäftsführung des REWE-Marktes als auch den Ehrenamtlichen, die die Idee eingebracht und die Gespräche mit REWE geführt haben.
Die Eltern sind nun gebeten, diesen Parkplatz auch tatsächlich zu nutzen. Nach einiger Zeit wird es zudem eine Evaluation geben, um zu prüfen, ob der Parkplatz wie vorgesehen angenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lars Burkhard Steinz
Bürgermeister
Aktueller Stand zum Glasfaserausbau in Heuchelheim und Kinzenbach
Der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde schreitet weiterhin planmäßig voran. Im Ortsteil Kinzenbach sind inzwischen rund 3/4 der Leitungen verlegt. In den bereits erschlossenen Bereichen sind auch die Hausanschlüsse nahezu vollständig fertiggestellt.
Die Fertigstellung dieser Bauabschnitte ist für 2025 vorgesehen.
Damit die Anschlüsse in Betrieb genommen werden können, muss unser lokales Glasfasernetz mit dem überregionalen Netz verbunden werden. Der nächstgelegene Zugangspunkt befindet sich im Gewerbegebiet Gießen-West, in der Nähe eines großen Autohauses. Von dort wird eine Verbindung zum zentralen Verteilerpunkt (Point of Presence, kurz: POP) in der Bahnhofstraße, zwischen dem Bauhof und dem Heimatmuseum, hergestellt. Von diesem Punkt aus erfolgt künftig die Versorgung aller Haushalte in Heuchelheim und Kinzenbach.
Die Bauarbeiten für diese Hauptleitung beginnen voraussichtlich im 4. Quartal 2025 und werden etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Haushalte, die entlang dieser Trasse liegen, werden im Zuge dieser Arbeiten direkt mit angeschlossen.
Sobald die Hauptleitung verlegt und die Verbindung zum überregionalen Netz hergestellt ist, können die bereits angeschlossenen Haushalte in Kinzenbach und in Teilen von Heuchelheim freigeschaltet und aktiviert werden – die Nutzung des Glasfasernetzes ist dann möglich.
Die weiteren Bauabschnitte sind bereits terminiert:
Rest von Heuchelheim: Baubeginn Mitte 2026, Fertigstellung 2027
Rest von Kinzenbach: Baubeginn Ende 2026, Fertigstellung 2027
Damit soll die gesamte Gemeinde bis Ende 2027 vollständig mit Glasfaser versorgt sein.
Der Ausbau verläuft bislang reibungslos und ohne Verzögerungen. Über den Fortschritt informieren wir Sie weiterhin über unsere Homepage und die örtliche Presse.
Ihre Gemeindeverwaltung
Heuchelheim a. d. Lahn

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab 1. Mai 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt keine biometrischen Fotos in Papierform mehr angenommen werden. Für Sie besteht dann die Möglichkeit, digitale Lichtbilder für Personalausweise und/oder Reisepässe in unserem Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6 Euro pro Foto. Wir nehmen jedoch auch digitale Fotos an, welche von privaten Fotodienstleistern angefertigt werden. Diese müssen jedoch eine Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Menschen, die selbst nicht Auto fahren können beziehungsweise denen kein Fahrzeug zur Verfügung steht, haben oft Probleme, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und so weiter zu erreichen.
Um diesen Menschen das Leben zu erleichtern, bietet der Ehrenamtsverein Heuchelheim-Kinzenbach e.V. – unterstützt durch die Gemeindeverwaltung Heuchelheim - den Bürgerbus an.
Alle Passagiere werden zu Hause abgeholt, zu ihren Zielen gefahren und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrerinnen und Fahrer unterstützen auch gerne beim Einkauf und Transport der Einkäufe in die Wohnung.
Der Bürgerbus fährt
Da diese Fahrten weniger genutzt werden, verbinden Sie den Einkauf auf dieser Tour am besten mit Erledigungen in der Apotheke , der Bank, Post , und so weiter.
Interessenten melden sich bitte an den betreffenden Tagen bis spätestens 11:00 Uhr bei Frau Noack (Gemeinde Heuchelheim, Tel.: 0641 6002 39) an.
Die Anmeldungen sind auch schon am Vortag möglich.
Auch Fahrgäste, die das Bürgerbusangebot bisher nicht genutzt haben, sind herzlich eingeladen, sich anzumelden und mitzufahren.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können wir leider nicht mitnehmen, da unser Fahrzeug dafür nicht ausgestattet ist. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer nicht für Krankentransporte ausgebildet sind.
Zu Arztpraxen kann der Bürgerbus nur dann fahren, wenn etwas abgeholt werden muss. Da Behandlungen meist mit längeren Wartezeiten verbunden sind, bitten wir darum, Fahrten in diesem Zusammenhang privat zu organisieren.
Zum 01.01.2025 haben die hessischen Finanzämter die Weiterleitung von Steuervordrucken an die Kommunen eingestellt. Daher können diese Formulare nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden. Hintergrund: Die Hessische Steuerverwaltung hat die voranschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende Abgabequote über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zum Anlass genommen, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen zu prüfen. Ergebnis: Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise stellen die Finanzämter den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke mehr zur Auslage zur Verfügung.
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht online über ELSTER abgeben möchten, erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke nur noch direkt bei den jeweiligen Finanzämtern.
Alternativen: Alle Formulare können auch digital heruntergeladen werden. Unter der Adresse https://www.formulare-bfinv.de können über die Schaltfläche „Formularcenter“ alle aktuellen Vordrucke abgerufen werden.
Das Finanzamt Gießen erreichen Sie telefonisch unter 0641 4800100.

Für Einbürgerungsangelegenheiten machen Sie bitte vorab einen Termin aus, bei Frau Rothemund unter ordnungsamt@heuchelheim.de
oder 0641/6002-25

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn sucht ab sofort
Aushilfen im Hauswirtschafts- und/oder Reinigungsbereich der gemeindlichen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Sporthalle, Mehrzweckgebäude, usw.) (m/w/d)
Mehr erfahren Sie in unserer Stellenausschreibung
Seit knapp 6 Monaten gibt es sie, die Heuchelheim und Kinzenbacher Vereinsinitiative. Aber was ist das eigentlich und was wollen die?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Wertstoffhof nur Astschnitt annehmen kann. Andere Arten von Grünschnitt, insbesondere Efeu und Laub, können leider nicht entgegengenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier !
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung

Für 160 € kannst du eine Parzelle für eine ganze Saison von Mai bis Oktober pachten. Dein Gemüsegarten beinhaltet ca. 30 m2 Gartenfläche (3m x 10m) und versorgt bis zu drei Personen.
Informieren Sie sich hier: Flyer-Kinzenbach-Saisongärten

Kaputte Straße oder illegale Müllablagerung entdeckt?
Dies und weitere Mängel können Sie nun ganz einfach online über den landesweiten Mängelmelder mitteilen. Die zuständige Kommune wird sich dann Ihrem Anliegen widmen.
Link Mängelmelder: https://iwebgis.com/hessenmaengelmelder/aem/
Der Mängelmelder ist Teil des Sicherheitsportal Hessen: https://sicherheitsportal.hessen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die letzten Wochen und Monate haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine gut aufgestellte, gut ausgerüstete und hoch motivierte Freiwillige Feuerwehr haben. Unsere Wehrmänner und Wehrfrauen helfen unseren Menschen, leisten diverse Hilfestellungen und sind in so vielen wichtigen Punkten im Einsatz, das dies ist an der Stelle dieser Kolumne gar nicht auf zu zählen ist, zu lange wäre sonst der Artikel.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde hat ja bereits angekündigt, dass wir mit der Versteigerung der gemeindlichen Obstbäume neue Wege gehen wollen.

Sie wollen wissen, welche Veranstaltungen es in Heuchelheim gibt? Dann sind Sie hier richtig.

Hier erfahren Sie alle aktuellen Ereignisse zur Politik in Ihrem Wahlkreis.
