Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach“
3. Änderung
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und
Bieberbach“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Der räumliche
Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Karte zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Ausweisung des im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten
Gewerbegebietes auf die bestehende Ausdehnung des Betriebsgeländes des ansässigen Gewerbeunternehmens.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt teilräumig die Umwidmung einer Fläche für die
Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes werden im zweistufigen
Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB,
in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden.
Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zu integrieren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird rechtzeitig vor Beginn ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gemeindevorstand
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach“
3. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Hier: räumlicher Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach“
3. Änderung
Bestandskarte zum Umweltbericht
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 4 "Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach", 3. Änderung
Begründung Bebauungsplan Nr. 4
Textliche Festsetzung Bebauungsplan Nr. 4
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 4
Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Begründung Änderung Flächennutzungsplan
Vorentwurf Flächennutzungsplan
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Karte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich des Flurstücks 114/1, Flur 19 am östlichen Ortsrand von Heuchelheim geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese wird rechtzeitig vor Beginn ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gemeindevorstand
hier: räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach“
3. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und
Bieberbach“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Der räumliche
Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Karte zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Ausweisung des im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten
Gewerbegebietes auf die bestehende Ausdehnung des Betriebsgeländes des ansässigen Gewerbeunternehmens.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt teilräumig die Umwidmung einer Fläche für die
Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes werden im zweistufigen
Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB,
in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden.
Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zu integrieren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird rechtzeitig vor Beginn ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gemeindevorstand
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach“
3. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Hier: räumlicher Geltungsbereich
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Karte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich des Flurstücks 114/1, Flur 19 am östlichen Ortsrand von Heuchelheim geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese wird rechtzeitig vor Beginn ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gemeindevorstand
hier: räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab