Grundsätzliches zur Brennholzthematik:
Um alle Bürger aus den Gemeinden bedienen zu können und andererseits eine nachhaltige Nutzung der Ressource Holz auch zukünftig gewährleisten zu können, ist in der Baumart Buche eine Abgabegrenze unumgänglich. Die Baumart Buche kann nicht verbindlich bestellt, da der Holzeinschlag auf das vorhandene Schadholz ausgerichtet wird. Ist die Menge an verfügbarem Buchen Brennholz erschöpft, muss auf Eichen- oder Nadelholz ausgewichen werden.
1 Raummeter Buchenholz ersetzt ca. 190 L Heizöl (bei einem aktuellen Preis von ca. 1,15 € pro Liter sind das 218 €).
Brennholzbestellungen 2024
Ab sofort und bis zum 15.11.2023 kann bei der Gemeinde verbindlich in der Zentrale im Rathaus (0641-60020) bestellt werden.
Später eingehende Bestellungen können nicht angenommen werden.
Es stehen folgende Varianten zur Auswahl:
1. Industrieholz- lang
Hierbei handelt es sich um Holz, welches gerückt am Weg bereitgestellt wird (i.d.R. 5m Holzlänge).
Die Zuweisung der Polter erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Brennholz gelten folgende Einschränkungen bei
der Bestellung:
Abrechnungsmaß ist Fm (1 Fm entspricht ca. 1,4 Rm)
Die Bereitstellung erfolgt voraussichtlich bis März 2024 (witterungsbedingte Abweichungen möglich).
Bei der maschinellen Rückung kann es zu Abweichungen zur Bestellmenge kommen.
Preise incl. MwSt.:
2. Scheitholz
Scheitholz ist an den Weg gerücktes, auf 1m Länge geschnittenes und gespaltenes Holz der Baumarten Buche und Eiche.
Bestellgrößen werden in 0,5 Rm- Schritten angenommen.
Abrechnungsmaß ist Raummeter (Rm).
Die Bereitstellung erfolgt bis Mai 2024.
Preise incl. MwSt.:
3. Schlagabraum
Schlagabraum ist Restholz, insbesondere aus den Kronen.
Dieses kann in Waldabteilungen aufgearbeitet werden.
Die Verkaufsform ist die Versteigerung.
Nähere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit an gleicher Stelle.
Preise incl. MwSt.
Aufarbeitung und Abtransport des Schlagabraumes kann bis zum 15.04.24 und vom 1.9. bis 15.10.2024 erfolgen.
Voraussetzung für die Aufarbeitung jeglichen Brennholzes ist die Teilnahme an einem Motorsägen Lehrgang (der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen) sowie das Tragen aller Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung.
Alleinarbeit im Wald mit der Motorsäge ist ausdrücklich verboten!
Bei Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen ist die Revierleitung gehalten, die Arbeiten unmittelbar einstellen zu lassen.