Jedes einzelne Tier kann sich an Seuchen oder seuchenartigen Erkrankungen anstecken und diese weiterverbreiten. Tierseuchenerreger können in kürzester Zeit über weite Strecken verschleppt werden und sich rasant ausbreiten. Die korrekte Meldung eines Tierbestandes kann im Tierseuchenfall die Rückverfolgung der möglichen Herkunft bzw. deren Weiterverschleppung erleichtern und dazu beitragen, dass schnell und effektiv erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Jährliche Meldepflichten bis zum 15. Januar:
Merkblatt Tierseuchenrechtliche Meldepflicht von Tierhaltungen