Pressemitteilung
Landkreis fördert Anschaffung von Grundschutzzäunen
Unterstützung für Weidetierhalter soll den Artenschutz sichern
Landkreis Gießen. Sie sollen die Herde beieinander halten und Weidevieh vor möglichen Angriffen von außen schützen – Grundschutzzäune. Um Weidetierhalter und die Beweidung großer Landstriche durch deren Tiere zu unterstützen, plant der Landkreis ein entsprechendes Förderprogramm.
Ziel ist es, vor allem Schafhalter, aber auch alle anderen Weidetierhalter, finanziell bei der Anschaffung der sogenannten Grundschutzzäune zu unterstützen. Die geschlossene Einzäunung mit einer Mindesthöhe von 106 Zentimetern soll Übergriffe von Beutegreifern erschweren. Bei dem Eindringling soll sich durch einen Stromschlag beim Erstkontakt ein Lerneffekt einstellen, der ihn von weiteren Übergriffversuchen abhält.
In dieser Form der Unterstützung sieht Kreis-Naturschutzdezernent Christian Zuckermann eine gute Möglichkeit, den Artenschutz in der Region zu stärken: „Ziel unserer Förderrichtlinie ist die Aufrechterhaltung der großflächigen Beweidung, die für uns einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz darstellt.
Bürgermeister Steinz: Weidetierhalter müssen ihre Herden gut geschützt wissen. Deswegen unterstütze ich diese Maßnahme. Ein guter Grundschutz darf nicht an zu hohen Investitionen scheitern.“
Der Kreisausschuss hat der Förderrichtlinie bereits zugestimmt, nun wird der Entwurf im Kreistag beraten. Von der Förderrichtlinie profitieren sollen alle Weidetierhalter, die im Landkreis Gießen wohnen bzw. deren Tiere nachweislich im Landkreis gehalten werden.
Voraussetzung ist nicht nur die persönliche Eignung zum Halten von Weidetieren, sondern auch ein Beratungsgespräch im Hinblick auf den Herdenschutz durch eine geeignete Fachstelle oder die Teilnahme an einer Herdenschutzschulung. Darüber hinaus müssen die Tiere beim Veterinäramt, der Tierseuchenkasse und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) angemeldet sein. Gegen den Antragsstellenden darf weder ein Tierhalteverbot bestehen, noch darf er wegen schlechter Haltebedingungen beim Kreisveterinäramt aktenkundig sein.
Gegenstand der Förderung sind Elektroknotennetze, Weidezaungeräte und-batterien, wenn sie die geforderten technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.
Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Weidetiere. Maximal sind 400 Meter Weidezaun möglich, wenn die Herde mindestens 61 Tiere umfasst. Die Förderhöhe von Elektroknotennetzen, Weidezaungeräten und Batterien beträgt 80 Prozent des Anschaffungspreises.
Informationen erteilt der Fachdienst Naturschutz des Landkreises Gießen.
Naturschutzfachliche Beratung: Kristin Meujen 0641 9390-1599
Antragstellung: Heike Schöße Tel.: 0641 9390-1459 heike.schöße@lkgi.de